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Corona-News

Regelstudienzeit wird auch für das Wintersemester erhöht

04. Januar 2021 | von

Die individuelle Regelstudienzeit wird für alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden um ein Semester erhöht. Dies war schon in Bezug auf das vergangene Sommersemester so der Fall. Außerdem ist die Freiversuchsregelung für alle Versuche nun eine sogenannte Opt-Out-Regel, die Rektorate der Hochschulen müssen sich laut neuer Verordnung also gegen eine Freiversuchsregelung stellen. Das Rektorat der RWTH hat ein Fortbestehen der vollständigen Freiversuchsregelung für das Wintersemester 20/21 ohnehin schon beschlossen. Die Regelung besagt, dass Studierende beim Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten insofern die Prüfung angetreten und kein Täuschungsversuch abgelegt wurde. Verglichen mit dem Sommersemester ist die einzige Änderung im Wintersemester, dass die Abmeldung von Klausuren nun nicht mehr unmittelbar vor einer Prüfung möglich sein wird, sondern bis 24 Stunden vorher.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit für Studierende, die im Sommersemester 20 und Wintersemester 20/21 an der RWTH eingeschrieben waren, bringt mit sich, dass auch der BAföG-Anspruch um ein Semester verlängert wird. Dies gilt allerdings nur für Personen, deren Förderanspruch erst nach Februar 2020 abläuft beziehungsweise abgelaufen ist.

https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/

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