Die Bundesregierung hat den Lockdown bis Mitte Februar verlängert. Entscheidend für Universitäten wie die RWTH ist nun die Umsetzung in den Corona-Verordnungen der Landesregierung NRW. Den Medien war heute zu entnehmen, dass mit dieser Umsetzung leider nicht kurzfristig gerechnet werden kann. Also kann derzeit niemand sagen, ob die 51 bis Mitte Februar geplanten Klausuren auch wirklich stattfinden können.
Momentan spricht das zentrale Klausurplanungsteam der RWTH die betroffenen Lehrenden direkt an und lotet mit ihnen aus, welche dieser Klausuren in präsenzlosen Prüfungsformaten angeboten werden können. Das wird vermutlich nur für kleinere Klausuren möglich sein. Hinsichtlich der Klausuren im ZuseLab wird ebenfalls geprüft, ob sich präsenzlose Prüfungsformen zeitnah realisieren lassen.
Die anderen Klausuren werden – je nach Entscheidung in der neuen Corona-Verordnung – gegebenenfalls verschoben werden müssen. Klar ist schon heute, dass der Rosenmontag in die Klausurplanung einbezogen werden muss. Die Studierenden werden gebeten, auf kurzfristige Informationen der Lehrenden zu achten und sich weiterhin auf ihre Klausuren vorzubereiten. Sollte es zu einer Verschiebung kommen, werden sie frühzeitig über die Möglichkeit entsprechender Härtefallanträge für solche Studierenden, die auf das zeitnahe Ablegen der Prüfung aus dringlichen Gründen angewiesen sind, informiert.
Die RWTH ist sich bewusst, dass die aktuelle Planungsunsicherheit eine Belastung sowohl für Studierende als auch Lehrende darstellt. Wir hoffen aber, im Laufe der nächsten Woche konkrete Informationen zur Prüfungsphase geben zu können.