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Corona-News

Medizinische Mund-Nasenschutz-Bedeckung bei Präsenzveranstaltungen Pflicht

22. Februar 2021 | von

In der seit heute gültigen CoronaSchutzverordnung wird geregelt, dass bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz die ganze Zeit über eine medizinische Mund-Nasenschutz-Bedeckung zu tragen ist. Krisenstab und Leitung der RWTH weisen darauf hin, dass diese Regelung in jedem Fall einzuhalten ist.

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