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Corona-News

Keine Präsenzprüfungen bis zum 12. April

05. März 2021 | von

Die Runde der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sowie der Studiendekaninnen und Studiendekane der RWTH Aachen hat sich darauf verständigt, auch weiterhin keine Präsenzprüfungen bis zum Beginn der Vorlesungen im Sommersemester (12. April 2021) durchzuführen. Das betrifft sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen. Krisenstab und Hochschulleitung empfehlen den Prüfenden in den Lehrstühlen nachdrücklich Fernprüfungen oder alternative Prüfungsformate.

Folgende Ausnahmen können jedoch möglich sein: Schriftliche Prüfungen, die den Vorgaben der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AV) genügen, können in begründeten Fällen ausnahmsweise in Präsenz in zentralen Räumlichkeiten stattfinden. Dies soll für Prüfungen mit mindestens 50 angemeldeten Prüflingen (Sollgröße) gelten. Mögliche Gründe können dabei zum Beispiel Verzögerungen im Studienverlauf wegen Präsenzveranstaltungen im Sommersemester sein. Der prüfende Lehrstuhl muss hierfür einen Antrag stellen, der durch das Studiendekanat befürwortet werden muss und dann zur Entscheidung in die Zentrale geht.

Nach wie vor können Prüfende für Studierende, die an einer angebotenen beaufsichtigten Fernprüfung aus gewichtigen Gründen nicht teilnehmen möchten, beantragen, die Prüfung zeitgleich in Präsenz in einem Hörsaal zu schreiben, sofern es sich um den einzigen Prüfungstermin im Semester handelt.

Für diese Ausnahmen bei den schriftlichen Prüfungen und die parallel zu der Fernprüfung in der RWTH durchgeführten schriftlichen Prüfungen gilt weiterhin die Einhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen. Die Prüfungsteilnehmenden müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die aktuell geltenden Regularien finden sich in der Handreichung zum Umgang mit Prüfungs-, Lehrveranstaltungen und Einsichtnahmen.

Die Verlegung einer Prüfung auf den zweiten Prüfungstermin ist ebenfalls weiterhin möglich. Im Sommersemester muss dann zwingend ein Prüfungstermin angeboten werden, sofern im Wintersemester nur ein Prüfungstermin stattfindet. Mündliche Prüfungen müssen weiterhin als Online-Formate durchgeführt werden. Um keine weitere Mobilität zu erzeugen, dürfen diese Formate nicht in den Räumen der RWTH stattfinden.

Die Entscheidung über alle Prüfungen der Medizinischen Fakultät bleibt weiterhin dem Dekanat der Fakultät 10 übertragen.

Wenn es Änderungen in der Coronaschutzverordnung gibt, kommen Krisenstab und Hochschulleitung erneut kurzfristig auf die Lehrenden und Studierenden zu.

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