Coronaselbsttests können nunmehr im RWTH-Kaufhaus vorbestellt werden. Die Selbsttests sind voraussichtlich ab kommender Woche verfügbar. Rektorat und Krisenstab haben zudem entschieden, dass allen Beschäftigten, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind (insbesondere bei regelmäßiger Nichteinhaltung des Mindestabstands; zum Beispiel Tätigkeiten in Werkstätten oder Laboren, Betreuung von Praktika), seitens der jeweiligen Hochschuleinrichtungen mindestens zwei Coronaselbsttests pro Woche anzubieten sind. Wie üblich, erfolgt die Finanzierung von Arbeitsschutzmitteln aus verfügbaren Mitteln der jeweiligen Hochschuleinrichtung. Sollten hier keine (ausreichenden) Mittel zur Verfügung stehen, ist die jeweilige Fakultät zu kontaktieren.
Rektorat und Krisenstab verweisen zudem auf das richtige Verhalten bei positivem Selbsttest (laut aktueller Information der örtlichen Gesundheitsbehörden): In diesem Fall sind positiv Getestete verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Wird der Selbsttest am Arbeitsplatz vorgenommen, ist der Arbeitsplatz unverzüglich zu verlassen. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Hier sollte auch abgeklärt werden, ob Haushaltsangehörige von der Quarantänepflicht betroffen sind. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.