Kategorien
Seiten
-

Corona-News

Keine Klausuren, mündlichen Prüfungen, Klausureinsichten, Lehrveranstaltungen in Präsenz vom 29. März bis 23. Mai

26. März 2021 | von

In einer Sondersitzung der Studiendekan*innen und Prüfungsausschussvorsitzenden wurde gemeinsam entschieden, als Konsequenz der aktuellen Pandemieentwicklung die folgenden Regeln für die RWTH in Kraft zu setzen: Ab kommenden Montag (29. März) bis Pfingsten (23. Mai) finden grundsätzlich keine Klausuren, mündlichen Prüfungen, Klausureinsichten, Lehrveranstaltungen in Präsenz statt. Ausnahmen sind

– Veranstaltungen der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät, für die das Dekanat verantwortlich ist,

– Laborpraktika nach einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.

Prüfungstermine sollen nicht weiter verschoben werden, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Es sollen ab diesem Zeitpunkt auch keine Präsenzklausuren parallel zu Fernprüfungen stattfinden. Präsenzprüfungen können erst wieder stattfinden, wenn die Pandemieentwicklung dies zulässt. Alle Genehmigungen für (parallele sowie ausschließliche) Präsenzklausuren sind hiermit widerrufen. Die Betroffenen der nächsten beiden Wochen wurden schon am 19. März erstmals über diese Option informiert, so dass sie auch genügend Zeit hatten, sich darauf vorzubereiten.

Studierende, die aus medizinischen Gründen nicht an einer Fernprüfung teilnehmen können, können einen Härtefallantrag für eine Prüfung in Präsenz an den Prüfungsausschuss stellen. Weitere Gründe für einen Härtefall sind auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens ausgeschlossen. Härtefallanträge auf eine Fernprüfung vor dem eigentlichen Prüfungstermin sind weiterhin möglich, erläutern Rektorat und Krisenstab.

Sollte schon eine Abfrage bei den zur Klausur angemeldeten Studierenden gestartet worden sein, ist denjenigen, die sich gegen eine Fern- und für eine Präsenzprüfung entschieden haben, die Gelegenheit zur Teilnahme an der Fernprüfung einzuräumen, da sich die Voraussetzungen geändert haben. Da keine Klausuren in Präsenz mehr stattfinden, können die beschäftigten Corona-Guides anderweitig eingesetzt werden. Die Veranstalter von Fernprüfungen mit mehr als 400 Teilnehmern können sich dazu an die Raumvergabe (hoersaal@rwth-aachen.de) wenden.

Um die Last während der Vorlesungszeit besser zu verteilen, hat das ITC eine zusätzliche temporäre Moodle-Instanz zur Durchführung von Take-Home-Exams ab Vorlesungsbeginn aufgesetzt. Analog zum bisherigen Verfahren in RWTHmoodle ist die Sicherung der Prüfungsergebnisse durch die Lehrenden selbst sicherzustellen. Darüber hinaus wurden die Funktionalitäten von Dynexite kurzfristig um ein Upload für den Einsatz bei Fernprüfungen erweitert. Hierzu erhalten Sie separate Informationen.

Die Durchführung von Laborpraktika in Präsenz kann mit den entsprechenden Hygienekonzepten für den Zeitraum des gesamten Sommersemesters beantragt werden. Dem Antrag an den Krisenstab per E-Mail ist eine Bestätigung des Studiendekanats beizufügen, dass das Praktikum aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verlegt werden kann oder eine Verlegung den Studierenden nicht zumutbar ist.

Exkursionen können bis auf Weiteres nicht stattfinden. Sollte die Coronaschutzverordnung Änderungen vorsehen, müssen wir die Regelungen entsprechend anpassen.

„Die Situation ist für uns alle schwierig. Wir hoffen, mit dieser Entscheidung eine Balance zwischen Planungssicherheit und den Schutzbedürfnissen aller Beteiligten gefunden zu haben. Durch die Fernprüfungen machen wir uns ein Stück weit unabhängig vom Virus“, erläutert der Prorektor für Lehre, Professor Aloys Krieg.

Kommentare sind geschlossen.