Archiv für März 2021
Studie des CHE zum Umgang der Hochschulen mit der Corona-Krise
Eine Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) ergab nun, dass sich die befragten Studierenden der RWTH äußerst zufrieden mit der Art, wie die Aachener Hochschule mit der Corona-Krise umgeht, zeigen.
Den allgemeinen Umgang der Hochschule mit der Pandemie insgesamt bewerteten die Befragten der RWTH laut im März veröffentlicher Studie im Mittel deutlich besser als die Studierenden der anderen teilnehmenden Hochschulen. Über 80 Prozent sind der Ansicht, dass die Hochschule mit der Situation „sehr gut“ oder „gut“ umgeht. Auch die Studienorganisation während der Corona-Pandemie wurde von den meisten befragten Studierenden sehr positiv bewertet. Besonderen Anklang fand die Tatsache, dass die RWTH aus einer besonders schwierigen Situation heraus die Möglichkeit für die Studierenden geschaffen hat, den geplanten Verlauf des Studiums trotzdem fortzusetzen.
Neue Version der Handreichung Lehre
Es liegt eine neue Fassung der Handreichung Lehre vor, die die jüngsten Entscheidungen berücksichtigt. Die deutsche Fassung steht hier zum Download bereit:
https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE.pdf
Die englische Fassung ist unter diesem Link verfügbar:
https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_EN.pdf
Keine Klausuren, mündlichen Prüfungen, Klausureinsichten, Lehrveranstaltungen in Präsenz vom 29. März bis 23. Mai
In einer Sondersitzung der Studiendekan*innen und Prüfungsausschussvorsitzenden wurde gemeinsam entschieden, als Konsequenz der aktuellen Pandemieentwicklung die folgenden Regeln für die RWTH in Kraft zu setzen: Ab kommenden Montag (29. März) bis Pfingsten (23. Mai) finden grundsätzlich keine Klausuren, mündlichen Prüfungen, Klausureinsichten, Lehrveranstaltungen in Präsenz statt. Ausnahmen sind
– Veranstaltungen der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät, für die das Dekanat verantwortlich ist,
– Laborpraktika nach einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
Prüfungstermine sollen nicht weiter verschoben werden, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Es sollen ab diesem Zeitpunkt auch keine Präsenzklausuren parallel zu Fernprüfungen stattfinden. Präsenzprüfungen können erst wieder stattfinden, wenn die Pandemieentwicklung dies zulässt. Alle Genehmigungen für (parallele sowie ausschließliche) Präsenzklausuren sind hiermit widerrufen. Die Betroffenen der nächsten beiden Wochen wurden schon am 19. März erstmals über diese Option informiert, so dass sie auch genügend Zeit hatten, sich darauf vorzubereiten.
Studierende, die aus medizinischen Gründen nicht an einer Fernprüfung teilnehmen können, können einen Härtefallantrag für eine Prüfung in Präsenz an den Prüfungsausschuss stellen. Weitere Gründe für einen Härtefall sind auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens ausgeschlossen. Härtefallanträge auf eine Fernprüfung vor dem eigentlichen Prüfungstermin sind weiterhin möglich, erläutern Rektorat und Krisenstab.
Sollte schon eine Abfrage bei den zur Klausur angemeldeten Studierenden gestartet worden sein, ist denjenigen, die sich gegen eine Fern- und für eine Präsenzprüfung entschieden haben, die Gelegenheit zur Teilnahme an der Fernprüfung einzuräumen, da sich die Voraussetzungen geändert haben. Da keine Klausuren in Präsenz mehr stattfinden, können die beschäftigten Corona-Guides anderweitig eingesetzt werden. Die Veranstalter von Fernprüfungen mit mehr als 400 Teilnehmern können sich dazu an die Raumvergabe (hoersaal@rwth-aachen.de) wenden.
Um die Last während der Vorlesungszeit besser zu verteilen, hat das ITC eine zusätzliche temporäre Moodle-Instanz zur Durchführung von Take-Home-Exams ab Vorlesungsbeginn aufgesetzt. Analog zum bisherigen Verfahren in RWTHmoodle ist die Sicherung der Prüfungsergebnisse durch die Lehrenden selbst sicherzustellen. Darüber hinaus wurden die Funktionalitäten von Dynexite kurzfristig um ein Upload für den Einsatz bei Fernprüfungen erweitert. Hierzu erhalten Sie separate Informationen.
Die Durchführung von Laborpraktika in Präsenz kann mit den entsprechenden Hygienekonzepten für den Zeitraum des gesamten Sommersemesters beantragt werden. Dem Antrag an den Krisenstab per E-Mail ist eine Bestätigung des Studiendekanats beizufügen, dass das Praktikum aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verlegt werden kann oder eine Verlegung den Studierenden nicht zumutbar ist.
Exkursionen können bis auf Weiteres nicht stattfinden. Sollte die Coronaschutzverordnung Änderungen vorsehen, müssen wir die Regelungen entsprechend anpassen.
„Die Situation ist für uns alle schwierig. Wir hoffen, mit dieser Entscheidung eine Balance zwischen Planungssicherheit und den Schutzbedürfnissen aller Beteiligten gefunden zu haben. Durch die Fernprüfungen machen wir uns ein Stück weit unabhängig vom Virus“, erläutert der Prorektor für Lehre, Professor Aloys Krieg.
DFG weitet Finanzhilfen für geförderte Projekte aus
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) weitet ihre Finanzhilfen für von der Coronavirus-Pandemie und den anhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffene Forschungsprojekte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland stimmte auf Vorschlag des DFG-Präsidiums einem Bündel von Maßnahmen zu. Mit ihnen werden zum einen die seit Mai vergangenen Jahres bestehenden Unterstützungsmaßnahmen in zahlreichen Förderverfahren der DFG verlängert. Einzelne Maßnahmen in bestimmten Verfahren werden zudem erweitert oder kommen neu hinzu. Das teilt die DFG in einer Pressemitteilung mit.
Weitere Infos zu den Maßnahmen: https://www.dfg.de/service/presse/berichte/2020/200318_corona_news/index.html
Gründonnerstag bleibt Prüfungstag
Aufgrund der Beratungen der Ministerpräsidentenrunde ist Verwirrung eingetreten, wie mit dem Gründonnerstag verfahren wird. Nach den am Vormittag veröffentlichten Informationen wird der Gründonnerstag (1. April) als regulärer Arbeitstag erhalten bleiben. Dementsprechend finden auch die für diesen Tag geplanten Prüfungen und Veranstaltungen statt.
„Natürlich haben wir mit den Klausurplanerinnen und Klausurplanern schon seit gestern im Hintergrund versucht, einen Plan für mögliche Verlegungen zu entwickeln. Bitte ignorieren Sie bisher versandte mögliche Mails hinsichtlich einer Verlegung. Sollte sich noch etwas ändern, was wir in diesen Tagen leider nicht ausschließen können, werden Sie entsprechend informiert“, erklärt der Prorektor für Lehre der RWTH, Professor Aloys Krieg.
Morgen findet wieder eine außerordentliche Sitzung der Prüfungsausschussvorsitzenden und Studierenden statt, in der sich auf das weitere Vorgehen in der Vorlesungszeit verständigt werden soll. Informationen dazu sollen noch am Freitag folgen.
Corona-konformes Tennisangebot ab sofort wieder möglich
Während die Tennisplätze des Hochschulsportzentrums auf der Anlage Prof.-Pirlet-Straße aufbereitet werden, gibt es jetzt schon die Möglichkeit, ab sofort auf dem Allwetterplatz Königshügel Tennis zu spielen. Allerdings ist unter der aktuellen Coronaschutzverordnung nur Einzelspiel erlaubt. Die Anmeldung hierzu erfolgt paarweise.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://hochschulsport.rwth-aachen.de/cms/HSZ/Sport/Sportartensuche/Tennis/~iqoqj/Tennisplatz-Einzelterminbuchung-ab-22-03/
Zentren für kostenlose Bürgertests
Die Städteregion Aachen informiert auf der Webseite http://www.staedteregion-aachen.de/schnelltest laufend über alle Testmöglichkeiten in der Städteregion Aachen. Auf der Seite gibt es auch Hinweise für Personen, die im benachbarten Ausland leben und an der RWTH arbeiten. Zudem soll zukünftig eine Software bzw. App die Suche von Testzentren und die Buchung von Terminen erleichtern.
Die Regelungen vom 12. März 2021 zur Teilnahme an einem Bürgertest während der Arbeitszeit gelten weiter fort.
Coronaselbsttests können im RWTH-Kaufhaus vorbestellt werden
Coronaselbsttests können nunmehr im RWTH-Kaufhaus vorbestellt werden. Die Selbsttests sind voraussichtlich ab kommender Woche verfügbar. Rektorat und Krisenstab haben zudem entschieden, dass allen Beschäftigten, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind (insbesondere bei regelmäßiger Nichteinhaltung des Mindestabstands; zum Beispiel Tätigkeiten in Werkstätten oder Laboren, Betreuung von Praktika), seitens der jeweiligen Hochschuleinrichtungen mindestens zwei Coronaselbsttests pro Woche anzubieten sind. Wie üblich, erfolgt die Finanzierung von Arbeitsschutzmitteln aus verfügbaren Mitteln der jeweiligen Hochschuleinrichtung. Sollten hier keine (ausreichenden) Mittel zur Verfügung stehen, ist die jeweilige Fakultät zu kontaktieren.
RWTH beabsichtigt, Impfangebot einzurichten
Die RWTH beabsichtigt, sobald dies rechtlich möglich und Impfstoff verfügbar ist, in der Hochschulärztlichen Einrichtung ein Impfangebot ähnlich dem bekannten jährlichen Angebot für die Grippeschutzimpfung einzurichten. Auf Grund vermehrter Anfragen wurde in Abstimmung zwischen Rektorat und Krisenstab eine FAQ-Seite rund um das Thema Impfen eingerichtet. Diese findet sich hier.
Unterstützung durch den Familienservice des Gleichstellungsbüros
Studieren mit Kind ist schon in normalen Zeiten eine Herausforderung. Da diese in Zeiten der Pandemie noch gewachsen ist, hat Magdalena Marsiglia vom Familienservice des Gleichstellungsbüros aktuelle Unterstützungsmaßnahmen zusammengestellt. Die FAQs zum Studium mit Kind in Zeiten von Corona sind hier zu finden: Studium mit Kind. Beratungen werden weiterhin nach Terminabsprache telefonisch oder auf Wunsch auch per Microsoft Teams durchgeführt. Darüber hinaus wird das Infoblatt des Gleichstellungsbüro zu Corona regelmäßig aktualisiert.