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Corona-News

Bereitstellung weiterer Laienselbsttests

16. April 2021 | von

Das Land NRW beabsichtigt, für Beschäftigte, die in Präsenz arbeiten, zukünftig regelmäßig Laienselbsttests zur Verfügung zu stellen. Da die ausgelieferten Testkits in Verpackungseinheiten zu je 20 Stück konfektioniert sind, können diese Tests effektiv nur vor Ort an der RWTH genutzt werden. Rektorat und Kristenstab der RWTH bitten Hochschuleinrichtungen daher, in geeigneten Räumen entsprechende Testmöglichkeiten zu schaffen. Nähere Hinweise zu den Anforderungen und zum Ablauf der Tests finden sich unter diesem Link.

Allen Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, sind daher wöchentlich bei bis zu zwei Tagen Arbeiten in Präsenz ein Test und bei mehr als zwei Tagen Arbeiten in Präsenz zwei Tests anzubieten. Die Tests können ab sofort – kostenfrei – im RWTH-Kaufhaus für die jeweilige Hochschuleinrichtung über die jeweiligen Bestellberechtigten bestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass aus logistischen Gründen zunächst jeweils nur ein Vorrat für eine Woche bestellt und ausgeliefert werden kann. Sofern Einrichtungen wegen kleiner Bestellmengen oder dem Pooling von Testräumlichkeiten mit weiteren Einrichtungen kooperieren möchten, ist eine gemeinsame Bestellung natürlich möglich. Solche Wünsche müssen dann im hierzu vorgesehenen Kommentarfeld angegeben werden.

Rektorat und Krisenstab bitten dabei um Beachtung folgender Hinweise:

  • Es können weiterhin durch die Einrichtungen – kostenpflichtige – Laienselbsttest in Einzelverpackung für evtl. Mehrbedarf oder besondere Zwecke im RWTH-Kaufhaus bestellt werden.
  • Die Regelung bezüglich des Besuchs von sog. Bürgertests während der Arbeitszeit bleibt bestehen.
  • Das Testangebot im UK Aachen für Beschäftigte, die in den Niederlanden wohnen, wird bis auf Weiteres auch auf Beschäftigte ausgeweitet, die in Belgien wohnen. Hintergrund ist die Entscheidung des Landes NRW, zukünftig für diese Gruppe keine kostenfreien Bürgertests mehr anzubieten.

Rektorat und Krisenstab bitten eindringlich, von den Testangeboten regen Gebrauch zu machen. Das Testangebot dient dabei dem Zweck, asymptomatische Erkrankungen zu entdecken. Es sichert den bestehenden Präsenzbetrieb ab und soll nicht zu einer Steigerung des Präsenzbetriebs führen.

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