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Corona-News

Archiv für April 2021

Aktuelle Regelungen für Kindertagesbetreuung und Schule

28. April 2021 | von

Mit Inkrafttreten der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt die sogenannte Bundesnotbremse auch für Nordrhein-Westfalen.

In allgemeinbildenden Schulen ist somit Präsenzunterricht untersagt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschritten hat. Ausnahmeregelungen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb finden Sie auf der Website des Schulministeriums. Weiterlesen »

Krisenstab empfiehlt Einsatz von QR-Code-Registrierung der Corona-Warn-App

27. April 2021 | von

Die Corona-Warn-App wurde um eine Funktionalität zur Erzeugung von QR-Codes erweitert (Eventregistrierung). Der Krisenstab der RWTH empfiehlt insbesondere für Praktika, Labore, Werkstätten etc. die Nutzung dieser neuen Funktionalität. Auf diese Weise kann die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten noch einmal deutlich erhöht und vor allem beschleunigt werden.

Die Corona-Warn-App ist eine App, die seitens des Robert-Koch-Instituts herausgegeben wird und hilft, Infektionsketten des SARS-CoV-2 (COVID-19-Auslöser) in Deutschland nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Die App basiert auf Technologien mit einem dezentralisierten Ansatz und informiert Personen, wenn sie mit einer infizierten Person in Kontakt standen. Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt explizit den Einsatz der App.

Für die genannten Veranstaltungen beziehungsweise den genannten Orten ließe sich ein QR-Code erzeugen, den alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Zutritt einscannen. So kann im Falle einer Positiv-Testung einer teilnehmenden Person beziehungsweise einen Beschäftigten eine unmittelbare und direkte Information an alle herausgehen.

Informationen zur Eventregistrierung über die Corona-Warn-App sowie die Möglichkeit zur direkten Erzeugung eines QR-Codes finden Sie hier.

 

Aktualisierte Regelungen zu Selbsttests, Home-Office und Ausgangssperre

27. April 2021 | von

Im Hinblick auf die aktuellen Regelungen durch die sogenannte Bundesnotbremse haben Rektorat und Krisenstab der RWTH Aachen folgende Maßnahmen beschlossen:

Studium und Lehre

  • Lehr- und Prüfungsveranstaltungen werden in den bisher festgelegten Formaten fortgesetzt. Exkursionen können auch weiterhin nicht stattfinden.
  • Bei Praktika ist ab sofort allen teilnehmenden Studierenden und Beschäftigten ein Laienselbsttest pro Präsenztag anzubieten. Die notwendigen Tests können kostenfrei im RWTH-Kaufhaus bestellt werden. Krisenstab, Rektorat und AStA appellieren nachdrücklich an alle Teilnehmenden, von diesem Angebot an jedem Präsenztag konsequent Gebrauch zu machen.
  • Das Dekanat der Fakultät Medizin regelt weiterhin die Formate in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin.

Hochschulbetrieb

  • Die bekannten Regelungen zum Home-Office sind bis einschließlich 30. Juni 2021 verlängert.
  • Sofern Beschäftigte für zwingend notwendige Arbeiten während der Ausgangssperre in Präsenz an der RWTH arbeiten müssen, steht im Formularcenter ein entsprechender Vordruck zur Verfügung. Der Vordruck kann durch die Leitung der jeweiligen Hochschuleinrichtung oder deren bzw. dessen Vertretung unterzeichnet werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass nach derzeitigem Kenntnisstand in der Regel eine Bescheinigung nicht notwendig sein wird, sondern eine hinreichende Erklärung ausreicht.
  • Sofern Fragen zur Betreuung von Kindern bestehen, wird nochmals auf das Beratungsangebot des Familienservice sowie der jeweiligen Personalabteilung hingewiesen.

Sobald neue Informationen vorliegen, werden dieser wieder schnellstmöglich kommuniziert.

Hinweise zur Bestellung von kostenlosen Laienselbsttests im RWTH-Kaufhaus

22. April 2021 | von

Ab sofort besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Bedarf für kostenlose Laienselbsttests für bis zu drei Wochen im RWTH-Kaufhaus in einem Bestellvorgang zu ordern. Das teilen Hochschulleitung und Krisenstab der RWTH mit.

Die Laienselbsttests können im Rahmen von Praktika oder studentischen Abschlussarbeiten ausdrücklich auch den Studierenden, die sich in notwendiger Präsenz an der RWTH befinden, angeboten werden. Auch hier gelten die Rahmenbedingungen wie bei Beschäftigten (ein Test bei bis zu zwei Tagen pro Woche in Präsenz; zwei Tests bei mehr als zwei Tagen pro Woche in Präsenz).

Im Rahmen des Bestellvorgangs muss im Kommentarfeld kurz mitgeteilt werden, für welchen Zweck und welchen Zeitraum die Bestellung erfolgt. Weiterhin ist zu beachten, dass die Bereitstellung von Testangeboten zu keiner erhöhten Präsenz an der RWTH führen darf. Das Testangebot dient weiterhin ausschließlich dem Zweck, die notwendige Präsenz aus Sicht des Infektionsschutzes abzusichern.

Bereitstellung weiterer Laienselbsttests

16. April 2021 | von

Das Land NRW beabsichtigt, für Beschäftigte, die in Präsenz arbeiten, zukünftig regelmäßig Laienselbsttests zur Verfügung zu stellen. Da die ausgelieferten Testkits in Verpackungseinheiten zu je 20 Stück konfektioniert sind, können diese Tests effektiv nur vor Ort an der RWTH genutzt werden. Rektorat und Kristenstab der RWTH bitten Hochschuleinrichtungen daher, in geeigneten Räumen entsprechende Testmöglichkeiten zu schaffen. Nähere Hinweise zu den Anforderungen und zum Ablauf der Tests finden sich unter diesem Link.

Allen Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, sind daher wöchentlich bei bis zu zwei Tagen Arbeiten in Präsenz ein Test und bei mehr als zwei Tagen Arbeiten in Präsenz zwei Tests anzubieten. Die Tests können ab sofort – kostenfrei – im RWTH-Kaufhaus für die jeweilige Hochschuleinrichtung über die jeweiligen Bestellberechtigten bestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass aus logistischen Gründen zunächst jeweils nur ein Vorrat für eine Woche bestellt und ausgeliefert werden kann. Sofern Einrichtungen wegen kleiner Bestellmengen oder dem Pooling von Testräumlichkeiten mit weiteren Einrichtungen kooperieren möchten, ist eine gemeinsame Bestellung natürlich möglich. Solche Wünsche müssen dann im hierzu vorgesehenen Kommentarfeld angegeben werden.

Rektorat und Krisenstab bitten dabei um Beachtung folgender Hinweise:

  • Es können weiterhin durch die Einrichtungen – kostenpflichtige – Laienselbsttest in Einzelverpackung für evtl. Mehrbedarf oder besondere Zwecke im RWTH-Kaufhaus bestellt werden.
  • Die Regelung bezüglich des Besuchs von sog. Bürgertests während der Arbeitszeit bleibt bestehen.
  • Das Testangebot im UK Aachen für Beschäftigte, die in den Niederlanden wohnen, wird bis auf Weiteres auch auf Beschäftigte ausgeweitet, die in Belgien wohnen. Hintergrund ist die Entscheidung des Landes NRW, zukünftig für diese Gruppe keine kostenfreien Bürgertests mehr anzubieten.

Rektorat und Krisenstab bitten eindringlich, von den Testangeboten regen Gebrauch zu machen. Das Testangebot dient dabei dem Zweck, asymptomatische Erkrankungen zu entdecken. Es sichert den bestehenden Präsenzbetrieb ab und soll nicht zu einer Steigerung des Präsenzbetriebs führen.

Stadt Aachen erlässt Elternbeiträge 2021

13. April 2021 | von

Familien in Aachen werden die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) in der Stadt Aachen für das ganze Jahr 2021 erlassen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Projekt Freitisch wird im Sommersemester fortgeführt

10. April 2021 | von

Gemeinsam mit dem Studierendenwerk Aachen hat der AStA der RWTH im vergangenen Sommersemester das Freitisch-Projekt ins Leben gerufen, um Studierende, die vor allem finanzielle Probleme in der aktuellen Krise haben, zu unterstützen. Für diejenigen, die besonders stark von der Pandemie getroffen wurden und sich Sorgen darüber machen, wie sie ihr Essen finanzieren, gibt es diese Aktion. Nun ist klar, dass das besondere Angebot auch auf das Sommersemester 2021 ausgeweitet wird. Weitere Infos unter https://www.asta.rwth-aachen.de/projekte/freitisch/

temp-Moodle für den Prüfungsbetrieb

09. April 2021 | von

Ab dem 12. April 2021 steht RWTHmoodle nur noch für den Lehrbetrieb zur Verfügung. Das teilt das IT Center der RWTH mit. Take Home Exams werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich auf der zusätzlichen temporären Moodle-Instanz (temp-Moodle) durchgeführt. Ziel ist es, dadurch einen reibungslosen Lehrbetrieb des Sommersemesters 2021 sowie den noch ausstehenden Prüfungsbetrieb des Wintersemesters 2020/21 sicherzustellen. Deswegen steht nun die Plattform temp-Moodle zur Verfügung.

Testangebot für Grenzgänger*innen, die aus den Niederlanden einreisen

08. April 2021 | von

Hochschulleitung und Krisenstab geben bekannt, dass die RWTH hat für Grenzgänger*innen, die aus den Niederlanden einreisen, nunmehr ein Testangebot eingerichtet hat, wo unter Begleitung von medizinischem Fachpersonal den nach Bundes- und Landesrecht notwendigen Corona-Laienselbsttest durchgeführt werden. Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet dieses Testangebot montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr in Hörsaal 4 im Universitätsklinikum Aachen, Pauwelsstraße 30, an.

Sofern Grenzgänger*innen von dem Angebot Gebrauch machen möchten, müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Das Testangebot richtet sich ausschließlich an Beschäftigte und Studierende der RWTH, die in den Niederlanden wohnen und aktuell die RWTH aufsuchen müssen (Arbeiten in Präsenz, Teilnahme an einem Praktikum etc.). Alle anderen Beschäftigten und Studierenden werden gebeten, weiterhin die bekannten Bürgertest- und Laienselbsttestangebote wahrzunehmen.
  • Der Zugang zum Universitätsklinikum ist aktuell beschränkt. Daher ist es zwingend erforderlich, dass Personen bei Aufsuchen des Testangebots die Bescheinigung der jeweiligen Personalabteilung bzw. einen aktuellen Studierendennachweis der RWTH (nicht die Bluecard) sowie zusätzlich ein Ausweisdokument mit sich führen, aus dem auch der Wohnort hervorgeht.
  • Zu beachten ist, dass die von der Hochschulärztlichen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung nur dazu dient, den Grenzübertritt von und in die Niederlande zu ermöglichen. Der Test bzw. die Bescheinigung erfüllt nicht die Anforderung eines sog. Bürgertests, der zum Beispiel den Einkauf in bestimmten Bereichen des Einzelhandels ermöglicht.

Für Rückfragen zum Test steht die Hochschulärztliche Einrichtung unter anmeldung@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es in den FAQ’s zum Thema Tests.

Niederlande ab 6. April als Hochinzidenzgebiet eingestuft – Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb

05. April 2021 | von

Die Niederlande sind ab 6. April als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Das Land NRW informiert hierzu wie folgt:

Bei Einreise aus den Niederlanden ist grundsätzlich der Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses mitzuführen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Testnachweise werden sowohl auf Papier als auch elektronisch akzeptiert.

Besonderheiten für Grenzgänger (also Personen, die regelmäßig mindestens einmal pro Woche für Beruf, Studium oder Ausbildung von ihrem Wohnsitz aus die Grenze überqueren):

  • Der Test darf (statt 48 Stunden) bis zu 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
  • Wer den Test bei Einreise nicht hat, kann ihn auch unverzüglich nach Einreise vornehmen lassen. Das heißt: Die Testpflicht kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Test an der Arbeitsstätte/Ausbildungsstätte unmittelbar nach Ankunft (Selbsttest unter Aufsicht mit Bestätigung) oder unverzüglich in einem Testzentrum vorgenommen wird.

Testzentren im Raum Aachen und deren Test-Verfügbarkeiten können unter https://testen-in-aachen.de/#/ abgerufen werden.

Die RWTH prüft derzeit, für Grenzgänger*innen aus den Niederlanden eigene Testkapazitäten aufzubauen. Bis dahin werden alle Grenzgänger*innen aus den Niederlanden gebeten, von einem Testangebot in den Niederlanden oder im Raum Aachen entsprechend Gebrauch zu machen. Falls erforderlich, können Beschäftigte bei der jeweiligen Personalabteilung und Studierende beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung bezüglich der Beschäftigung beziehungsweise Einschreibung anfragen.

Das Land NRW hat zudem nochmals auf die Anmeldepflicht bei Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de hingewiesen. Ausnahmen bestehen für Aufenthalte bis zu 24 Stunden in NRW.

 Weitere Infos:

·         Einstufung Niederlande als Hochinzidenzgebiet: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

·         Coronaeinreiseverordnung der Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/coronaeinreisev/BJNR601300021.html

·         Allgemeinverordnung des Landes https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf