Die Bundesregierung hat nunmehr alle Beschäftigten der Hochschulen der Gruppe 3 – erhöhte Impfpriorität – in der sogenannten Coronavirus-Impfverordnung zugeordnet. (Näheres hierzu unter: http://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-04/__4.html) Auch Beschäftigte der RWTH werden daher bevorzugt bei den Impfangeboten berücksichtigt werden – natürlich in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Impfstoff.
Krisenstab und Rektorat der RWTH bitten dabei zu beachten, dass die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung viele verschiedene Priorisierungsgruppen auf Grund des Alters, von Vorerkrankungen oder einer beruflichen Tätigkeit vorsieht. Über die Reihenfolge, welcher Priorisierungsgruppe wann und wo (Impfzentrum, Hausarzt, betriebsärztlicher Dienst usw.) ein Impfangebot gemacht werden kann, entscheidet die Landesregierung. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt eine solche Entscheidung für die Gruppe „Hochschulbeschäftigte“ noch nicht vor.
Eine Impfung im Impfzentrum der Städteregion Aachen ist aktuell noch nicht möglich. Da aber vereinzelt Hausärzte bereits priorisierten Personen der Gruppe 3 Impfangebote machen, wird die Personalabteilung in den nächsten Tagen unaufgefordert eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit an der RWTH ausstellen und an die jeweilige Privatadresse senden. Diese kann dann zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt genutzt werden.
Die RWTH wird laufend über die weiteren Entwicklungen rund um das Thema Impfen auf den FAQ-Seiten unter https://www.rwth-aachen.de/go/id/ghyqc?#aaaaaaaaaanhpai informieren.
Die Hochschule bemüht sich natürlich weiterhin, schnellstmöglich ein Impfangebot durch die Hochschulärztliche Einrichtung anbieten zu können. Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, wird der Krisenstab wieder gerne informieren.