Im Hinblick auf die aktuellen Vorgaben durch Bund und Land haben Rektorat und Krisenstab der RWTH Aachen folgende Regelungen aktualisiert:
- Die Regelungen zum Arbeiten in Präsenz sowie zum Home-Office im dritten Quartal 2021 finden Sie hier: https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/Homeoffice_Sommer 2021_DE_23.06.2021.pdf
- Die Handreichung Lehre wurde aktualisiert. Die aktualisierte Fassung findet sich hier: https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE_23.06.2021.pdf. Zu beachten ist, dass im Falle einer Testpflicht ein separater Prüfungsraum für Prüflinge, die nicht getestet, genesen oder geimpft sind, nicht mehr angeboten werden muss. Es ist ausreichend, wenn diesen Studierenden zeitgleich ein digitales Prüfungsangebot gemacht wird.
Zudem wird ausdrücklich gebeten, folgende Hinweise zu beachten, die weiterhin Bestand haben:
- Es besteht weiterhin die Verpflichtung, auf den Gängen und Fluren innerhalb der Gebäude der RWTH mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Selbsttests können im RWTH-Kaufhaus weiterhin kostenlos bezogen werden.
Weitere Schutzmaßnahmen, auch zur geltenden Maskenpflicht in Räumlichkeiten der RWTH, können der Übersicht über Schutzmaßnahmen im Arbeitsumfeld entnommen werden, die zeitnah veröffentlicht wird.
Abschließend weist der Krisenstab darauf hin, dass für Beschäftigte und Studierende keine Verpflichtung besteht, über den eigenen Stand zur Covid-19-Impfung Auskunft zu geben. Ein besondere Auskunftspflicht kann nur gegeben sein, wenn eine gesetzliche Grundlage (wie beispielsweise im Krankenhausbetrieb oder bei expliziten Vorgaben der Landesregierung) existiert.
Sobald neue Informationen vorliegen, wird auch an dieser Stelle zeitnah informiert.