Archiv für Juni 2021
Neues zum Impfangebot
In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1997 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.
Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Mittwoch, 30. Juni , 11 Uhr, geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.
Es wird gebeten, sich
- bei medizinischen Fragen an die Hochschulärztliche Einrichtung
- bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
- bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
- bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat
zu wenden.
Der Krisenstab bittet, folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung zu beachten:
- Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
- Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von sechs Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
- Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.
- Sollten aktuell keine Termine im Buchungsportal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein.
Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.
Neues zum Impfangebot
In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1995 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.
Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Dienstag, 29. Juni , 8 Uhr, geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.
Es wird gebeten, sich
- bei medizinischen Fragen an die Hochschulärztliche Einrichtung
- bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
- bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
- bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat
zu wenden.
Der Krisenstab bittet, folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung zu beachten:
- Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
- Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von sechs Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
- Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.
- Sollten aktuell keine Termine im Buchungsportal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein.
Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.
Hinweise zum Thema Impfung
Hochschulleitung und Krisenstab der RWTH Aachen weisen auf folgende Hinweise rund um das Thema Covid-19-Impfung hin:
- Sollten aktuell keine Termine im Buchungsprotal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, wird gebeten, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein. Das Buchungsportal findet sich hier: https://ecampus.rwth-aachen.de/vo/rwthcoronaimpfung/SitePages/Homepage.aspx. Aktuell sind auch wieder Termine verfügbar.
- Die Landesregierung öffnet ab Samstag, 26. Juni 2021, 8 Uhr das Buchungsportal für Impfungen in den Impfzentren für alle Einwohner NRW ab 16 Jahren. Nähere Informationen: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/alle-buergerinnen-und-buerger-nordrhein-westfalens-koennen-ab-samstag-einen-termin. Die Terminbuchung ist online über die www.116117.de möglich.
Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald sich weitere Informationen rund um das Thema Impfen ergeben.
Regelungen zu Home-Office und Lehrbetrieb aktualisiert
Im Hinblick auf die aktuellen Vorgaben durch Bund und Land haben Rektorat und Krisenstab der RWTH Aachen folgende Regelungen aktualisiert:
- Die Regelungen zum Arbeiten in Präsenz sowie zum Home-Office im dritten Quartal 2021 finden Sie hier: https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/Homeoffice_Sommer 2021_DE_23.06.2021.pdf
- Die Handreichung Lehre wurde aktualisiert. Die aktualisierte Fassung findet sich hier: https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE_23.06.2021.pdf. Zu beachten ist, dass im Falle einer Testpflicht ein separater Prüfungsraum für Prüflinge, die nicht getestet, genesen oder geimpft sind, nicht mehr angeboten werden muss. Es ist ausreichend, wenn diesen Studierenden zeitgleich ein digitales Prüfungsangebot gemacht wird.
Zudem wird ausdrücklich gebeten, folgende Hinweise zu beachten, die weiterhin Bestand haben:
- Es besteht weiterhin die Verpflichtung, auf den Gängen und Fluren innerhalb der Gebäude der RWTH mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Selbsttests können im RWTH-Kaufhaus weiterhin kostenlos bezogen werden.
Weitere Schutzmaßnahmen, auch zur geltenden Maskenpflicht in Räumlichkeiten der RWTH, können der Übersicht über Schutzmaßnahmen im Arbeitsumfeld entnommen werden, die zeitnah veröffentlicht wird.
Abschließend weist der Krisenstab darauf hin, dass für Beschäftigte und Studierende keine Verpflichtung besteht, über den eigenen Stand zur Covid-19-Impfung Auskunft zu geben. Ein besondere Auskunftspflicht kann nur gegeben sein, wenn eine gesetzliche Grundlage (wie beispielsweise im Krankenhausbetrieb oder bei expliziten Vorgaben der Landesregierung) existiert.
Sobald neue Informationen vorliegen, wird auch an dieser Stelle zeitnah informiert.
Ferienfreizeit in den Sommerferien 2021
Auch in diesem Jahr bietet der Familienservice des RWTH-Gleichstellungsbüros (GSB) ein Sommerferien-Freizeitprogramm in den ersten drei Ferienwochen und in der letzten Woche an. Damit die Ferienfreizeit während der Pandemie mit größtmöglicher Verbindlichkeit und Sicherheit für alle Beteiligten stattfinden kann, wird die Gruppengröße verkleinert und ein negativer Corona-Nachweis als Voraussetzung der Teilnahme gemacht. Weiterlesen »
Impfangebot wird erneut ausgeweitet
In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1993 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt. Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Dienstag, 22. Juni, 8 Uhr geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese Ihnen nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.
Im Fallen von Schwierigkeiten wird gebeten, sich
- bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
- bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
- bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat
zu wenden.
Folgende Hinweise gibt zudem die Hochschulärztlichen Einrichtung:
- Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
- Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von 6 Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
- Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.
Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.
Öffnungen beim Hochschulsport
Das RWTH Gym und die Beachcourts des Hochschulsportzentrums werden ab dem 21. Juni wieder geöffnet. Aufgrund der Entwicklung der Coron Inzidenzzahlen plant das HSZ ab dem 21. Juni zudem ein erweitertes Übergangsprogramm. Zum 28. Juni finden außerdem wieder Kontaktsportarten und ein Indoor-Programm statt. „Wir hoffen, allen Studierenden und Beschäftigten ein Stück Normalität wiederzugeben und neben der sportlichen Betätigung auch soziale Kontakte zu ermöglichen“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. Alle Detailinformationen zum Programm sind unter der Sportartensuche ersichtlich. Bei den Kontakt- und Indoorsportarten, sowie beim Training im RWTH GYM wir weiterhin eine Testung empfohlen. Die Sauna, die Umkleiden und die Sanitäranlagen (Ausnahme Stadion Königshügel) und die Outdoorfitnessanlagen bleiben weiterhin geschlossen.
Erweiterung des Impfangebotes
In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1990 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt. Das Buchungsportal, welches Sie unter diesem Link finden, wird für die neue Altersgruppe ab Donnerstag, 17. Juni 2021, 8 Uhr geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte weiterhin Ihre Personalnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten. Darüber hinaus hilft die zuständige Personalabteilung hier gerne weiter.
Zu beachten sind noch folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung:
- Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von 6 Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
- Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.
Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.
Sitzbereich der Mensa Academica öffnet
Am Montag, 21. Juni 2021, öffnet das Studierendenwerk in der Mensa Academica erneut den Sitzbereich, sodass Gäste wieder innerhalb der Einrichtung essen können. Die zurzeit betriebene Notversorgung läuft aus und wird durch ein erweitertes Speisenangebot ersetzt. Neben dem fleisch-/fischhaltigen und dem veganen/vegetarischen Gericht bieten die Spezialtheken wieder Burger, Salate, Pasta und Pizza (im wöchentlichen Wechsel) sowie Wok-Gerichte an. Die Mitnahme der Speisen wird weiterhin möglich sein.
Konzept für Öffnungen
Aufgrund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens und den zwischenzeitlich bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben das Rektorat, der Krisenstab sowie die Prüfungsausschussvorsitzenden, die Studiendekaninnen und Studiendekane und der Prorektor für Lehre ein Konzept zu Öffnungen in einigen Bereichen erarbeitet.
Das Konzept umfasst Rahmenbedingungen u.a. für Lehre und Prüfungen, aber auch für kulturelle Veranstaltungen und kann hier abgerufen werden: https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/Konzept_Oeffnungsstrategie_DE.pdf
Aktuell werden die zugehörigen Handreichungen im Bereich Lehre entsprechend angepasst. Sobald diese verfügbar sind, wird darüber entsprechend informiert.
Für den Bereich Forschung & laufender Betrieb sind noch die Regelungen des Bundes für die Zeit nach dem 1. Juli abzuwarten. Hier werden zeitnah die nächsten Umsetzungsschritte für die RWTH folgen.
Da viele Öffnungsschritte von der Inzidenzstufe in der Städteregion sowie zusätzlich in NRW abhängen, sind die tagesaktuell geltenden Regelungen zu beachten. Diese finden sich auf folgender Webseite: https://www.rwth-aachen.de/go/id/owagb