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Corona-News

Regelungen und Empfehlungen für das Wintersemester

05. September 2021 | von

Ab dem Wintersemester ist der Präsenzbetrieb nach den geltenden Landesverordnungen prinzipiell wieder erlaubt.

Auf Basis der derzeit bekannten Regelungen können Präsenzveranstaltungen mit folgenden Regelungen und Empfehlungen stattfinden:

  • Es müssen bei allen Lehrveranstaltungen alle Teilnehmer*innen beim Zutritt zu den Räumen auf Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert werden. Wer weder geimpft noch genesen noch getestet ist, darf an der Veranstaltung in Präsenz nicht teilnehmen. Im Konfliktfall ist die Hochschulwache (+49 241 80 94250 oder 113 innerhalb der RWTH Aachen) einzuschalten. Die Lehrenden sind für die Einhaltung der 3G-Regeln im Veranstaltungsraum verantwortlich und natürlich gelten diese Regeln auch für sie selbst. Die ZHV prüft aktuell, ob eine optische Kennzeichnung der Bluecard angeboten werden kann, damit die Kontrollzeiten verkürzt werden können. Für die Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht auf den Fluren der zentralen Hörsaalgebäude werden wieder Corona Guides vorhanden sein.
  • Wir bemühen uns für die Gruppe der Studierenden mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff sowie für die Gruppe, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, um ein kostenloses Testangebot durch die Hochschulärztliche Einrichtung. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze. Alle anderen Studierenden müssen sich um die erforderlichen, dann kostenpflichtigen Tests, selbst kümmern, sofern sie nicht zur 2G-Gruppe gehören.
  • Zudem entfällt im Veranstaltungsraum die Pflicht zur Einhaltung der Mindestabstände am Sitzplatz. Den Lehrenden empfehlen wir dringend, Veranstaltungsräume maximal im Schachbrettmuster zu belegen und auch während der Veranstaltung zum Tragen von Masken aufzufordern.

Zu beachten ist, dass sich – insbesondere auf Grund eines veränderten Infektionsgeschehens – die Regelungen und Empfehlungen kurzfristig ändern können. So hat sich das Wissenschaftsministerium u.a. die Möglichkeit vorbehalten, im Wintersemester ein erhöhtes Infektionsgeschehen feststellen zu können und in der Folge die umgehende Umwandlung von Präsenzveranstaltungen in digitale Formate anzuordnen.

Der Krisenstab wird bei Änderungen zu den Regelungen und Empfehlungen frühestmöglich informieren.

Die RWTH empfiehlt daher nachdrücklich, alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von über 200 von Beginn an digital durchzuführen. Da im Wintersemester eine Kombination von Präsenzangeboten und digitalen Formaten durchgeführt werden wird, müssen die digitalen Formate das ganze Semester über vorgehalten werden. Aufgrund der Wegezeiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die digitalen Formate von den Studierenden während des Veranstaltungsslots besucht werden können.

Die Durchführung hybrider Lehrveranstaltungen, bei denen ein Teil der Studierenden im Veranstaltungsraum und ein anderer Teil per Videokonferenz teilnimmt, ist möglich. Die Studierenden können sich dann jedoch jederzeit frei für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung oder dem Online-Format entscheiden. Empfehlungen zur technischen Durchführung werden aktuell vorbereitet.

Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in Präsenz oder online oder hybrid angeboten wird, liegt bei den Lehrenden.

Rechtlich ist nach den geltenden Landesverordnungen auch eine höhere Teilnehmerzahl als 200 Personen zulässig. Die Erfahrungen aus den letzten drei Semestern haben uns jedoch gezeigt, dass wir unabhängig vom Infektionsgeschehen dauerhaft digitale Lehrformate gerade in großen Lehrveranstaltungen einsetzen möchten. Hinzu kommt der organisatorische und zeitliche Aufwand bei der Zugangskontrolle, der die Durchführung von großen Lehrveranstaltungen in Präsenz derzeit leider erschwert. Wir haben uns mit den Vertreter*innen aller Fakultäten darauf verständigt, so viel Präsenz wie möglich anzubieten, um insbesondere die soziale Integration der Studierenden zu fördern, aber andererseits auch verantwortungsvoll mit der pandemischen Situation umzugehen.

Die o. g. Regeln werden voraussichtlich auch für Laborpraktika, Exkursionen und studentische Arbeitsplätze gelten

Für die Medizin können abweichende Regelungen gelten, die vom Dekanat beschlossen werden.

Prüfungen können im Wintersemester weiterhin auch als Online-Fernprüfung mit Dynexite abgelegt werden. Die Lehrenden werden rechtzeitig über das Format informiert. Temp-moodle wird im Wintersemester als Plattform nicht zur Verfügung stehen.

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