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Corona-News

Basisregelung für das gesamte Wintersemester 2021/2022

09. November 2021 | von

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie verpflichtet alle Hochschulmitglieder weiterhin zu einem verantwortungsvollen Handeln. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz auf eine neue rechtliche Basis zum Ende des Novembers (mit voraussichtlicher Gültigkeit bis Ende März) gestellt werden sollen. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Winter absehbar. In den Hochschuleinrichtungen besteht jedoch nachvollziehbarerweise ein Interesse daran, den Arbeitsalltag und den Personaleinsatz vorausschauend zu planen.

Aus diesem Grund haben sich Krisenstab und Rektorat bereits jetzt auf folgende Basisregelung für das gesamte Wintersemester 2021/2022 (bis 31.03.2022) verständigt:

  • Für die RWTH bleibt der Schutz der Beschäftigten und Studierenden vor einer möglichen Infektion unter Abwägung der Aufrechterhaltung des Dienst- und Studienbetriebs weiterhin oberstes Ziel. Um betriebsbedingte Personenkontakte weiterhin reduzieren zu können, sind die Personalverantwortlichen angehalten, alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
  • Das Modell des tätigkeitsbezogenen Wechsels zwischen Präsenz und Home-Office kann weiterhin Anwendung finden. Die Entscheidung über Art und Umfang (bis max. 100 %) des Home-Office obliegt den Personalverantwortlichen der jeweiligen Hochschuleinrichtungen bzw. Abteilungen.
  • Es gilt weiterhin, dass für diesen Zeitraum einvernehmlich zwischen Personalverantwortlichen und Beschäftigten getroffene Regelungen keiner Beteiligung der jeweiligen Personalabteilung bedürfen.
  • Die Basisregelung findet ab 25. November 2021 Anwendung. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisher bekannten Regelungen fort. Sofern die Bundesregierung und/oder die Landesregierung auf Grund des Infektionsgeschehens weitergehende Regelungen trifft/treffen, werden wir Sie entsprechend informieren.

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