Das Land hat die Regelungen der Coronaschutzverordnung infolge des steigenden Infektionsgeschehens angepasst. Für die RWTH sind folgende Regelungen von Bedeutung:
- Der Lehrbetrieb, die Nutzung der Universitätsbibliothek sowie Kongresse sind weiterhin unter Beachtung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich.
- Der Zutritt zu kulturellen Veranstaltungen ist nur noch unter Beachtung der 2G-Regel (geimpft, genesen) möglich.
- Die 2G-Regel gilt auch für die Angebote des Hochschulsports sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich.
- Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Die App ist in den bekannten App-Stores abrufbar.
Des Weiteren empfiehlt der Krisenstab nachdrücklich das Tragen von Masken bei Veranstaltungen o.ä. in Innenräumen, auch wenn es hierzu keine rechtliche Verpflichtung gibt.