Das Land hat die Coronaschutzverordnung nochmals angepasst. Auf Grund dieser Anpassungen und der allgemeinen Entwicklung des Infektionsgeschehens haben sich Rektorat und Krisenstab auf folgende Regelungen bzw. Empfehlungen verständigt:
Lehr- und Prüfungsbetrieb
Die bisherigen Regelungen zur 3G-Prüfung bei Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen haben weiterhin Bestand (siehe auch www.rwth-aachen.de/go/id/svufv). Dies gilt auch für das bekannte Zugangskonzept, welches die Intensität der Kontrollen regelt.
Für alle Veranstaltungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb gilt zudem für alle Teilnehmenden die Verpflichtung, die Maske auch am Platz zu tragen. Dies betrifft auch die Nutzung von Lernräumen. Ausnahmen gelten lediglich für Veranstaltungen, bei denen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Maske nicht getragen werden kann (z. B. ggf. Praktika in der Chemie) oder für immunisierte Dozierende (2G-Regel), die zu jeder Zeit den Mindestabstand (1,5m) zu allen anderen Teilnehmenden einhalten können.
Forschung & laufender Betrieb (Zielsetzung: Kontaktreduktion)
- Kongresse / Fachtagungen / Veranstaltungen Dritter
- Bei Veranstaltungen, die nicht dem Lehr- und Prüfungsbetrieb zuzuordnen sind, sind ausschließlich sog. eingehende Kontrollen durchzuführen (vollständige Prüfung des 2G- bzw. 3G-Nachweises – je nach Veranstaltungsart – sowie nunmehr vollumfängliche Identitätsprüfung).
- Für alle Veranstaltungen gilt für alle Teilnehmenden die Verpflichtung, die Maske auch am Platz zu tragen. Ausnahmen gelten lediglich für immunisierte Dozierende (2G-Regel), die zu jeder Zeit den Mindestabstand (1,5m) zu allen anderen Teilnehmenden einhalten können.
- Physische Arbeitstreffen / Arbeiten in Präsenz
- Beschäftigtengruppen, die von der 2G-Regel weiterhin Gebrauch machen möchten (siehe auch https://www9.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaoefvh), sind nunmehr verpflichtet, werktäglich einen Selbsttest zu nutzen.
- Es wird nochmals eindringlich an die Regelung zur Home-Office-Angebots-Verpflichtung in den relevanten Tätigkeitsbereichen erinnert (siehe auch https://blog.rwth-aachen.de/corona/2021/11/23/home-office-angebots-verpflichtung/ ).
- Bei Arbeitstreffen ist die Notwendigkeit physischer Präsenz zu hinterfragen (Stichwort: Ausweichen auf Online-Formate). Sind physische Arbeitstreffen dennoch erforderlich, ist die Anzahl der Teilnehmenden auf das zwingend notwendige Maß zu minimieren.
- Bezüglich Dienstreisen wird ebenfalls dringend empfohlen, im Sinne der Zielsetzung der Reduzierung der Mobilität die aktuelle Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen und Dienstreisen, wo möglich, zu verlegen.
Rektorat und Krisenstab empfehlen darüber hinaus, in der aktuellen Infektionslage auf die Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen (wie Weihnachtsfeiern) zu verzichten. Finden solche Veranstaltungen dennoch statt, darf Beschäftigten, die aus Erwägungen des Infektionsschutzes auf diese verzichten, kein Nachteil hieraus entstehen.