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Corona-News

Archiv für Januar 2022

Aktuelle Hinweise des Krisenstabs

28. Januar 2022 | von

Der Krisenstab bewertet kontinuierlich das sehr dynamische Infektionsgeschehen. Er ist in seiner letzten Sitzung übereingekommen, dass – trotz der steigenden Infektionszahlen – eine Anpassung der Maßnahmen nicht sinnvoll ist. Vielmehr wird nachdrücklich darum gebeten, die bisherigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.

In diesem Zusammenhang werden folgende Hinweise gegeben:

  • Bei notwendigen Arbeiten in Präsenz sind die bekannten Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auch unter https://www9.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaannbcy. Sofern das Tragen von Masken erforderlich ist, wird die Nutzung von FFP2-Masken dringend empfohlen. Diese FFP2-Masken, wie auch andere Hygieneprodukte, können von den Hochschuleinrichtungen im RWTH-Kaufhaus unter https://rwth-kaufhaus.de/Hygieneschutz-Produkte/ erworben werden.
  • Es wird nochmals eindringlich an die Regelung zur Home-Office-Angebots-Verpflichtung in den relevanten Tätigkeitsbereichen erinnert (siehe auch https://blog.rwth-aachen.de/corona/2021/11/23/home-office-angebots-verpflichtung/).
  • Im RWTH-Kaufhaus können die Hochschuleinrichtungen auch weiterhin kostenlose Schnelltests beziehen. Bei Arbeiten in Präsenz sind alle Beschäftigten und Studierenden aufgerufen, von den Selbsttests oder anderen Testangeboten regen Gebrauch zu machen. Eine vermehrte Testung trägt zur schnellen Identifizierung von Infektionen und damit der Unterbrechung von Infektionsketten bei.
  • Auf Grund der steigenden Infektionszahlen ist eine effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund rücken Eigenverantwortung und umsichtiges Handeln bei Führungskräften, Beschäftigten und Studierenden noch mehr in den Vordergrund. Sofern eine konkrete Infektionsgefahr vorliegt, sollte diese offen angesprochen werden. Bei Fragen zu Quarantäne usw. berät die Hochschulärztliche Einrichtung. In personalrechtlichen Fragen berät die zuständige Personalabteilung.
  • Mit dem Anstieg der Infektionszahlen ist auch mit einem vermehrten Personalausfall zu rechnen. In diesem Zusammenhang sollten in den Hochschuleinrichtungen nochmals alle kritischen Prozesse (Betreuung von Versuchsständen, Durchführung von Prüfungen usw.) überprüft werden. Ggf. sind hier Anpassungen in der Personal- oder Ablaufplanung (unter Einbezug von Schichtmodellen) notwendig.
  • Der Bund hat die Definition von vollständig geimpften sowie genesenen Personen angepasst. So ist beispielsweise eine einmalige Impfung mit dem Vakzin Janssen von Johnsson&Johnsson nicht mehr ausreichend für eine sog. vollständige Impfung. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Prüfung der 3G-Regel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rwth-aachen.de/go/id/sqrjx.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nicht abschließend sind. Weitere Fragen werden auch unter https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Aktuell-geltende-Massnahmen/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/ beantwortet.

Krisenstab und Rektorat bitten alle Angehörigen der RWTH nachdrücklich um Beachtung dieser Hinweise und Maßnahmen. Nur so kann ein Betrieb der Hochschule aufrecht erhalten werden. Sofern Veränderungen bei den Maßnahmen notwendig sind, werden wir Sie wieder informieren.

Corona-Auffrischimpfung (Boosterimpfung) – Angebotserweiterung auf alle Altersklassen

26. Januar 2022 | von

Hochschulleitung, Krisenstab sowie die Hochschulärztliche Einrichtung empfehlen weiterhin allen Mitgliedern der RWTH nachdrücklich, ein Angebot zur Auffrischimpfung zum individuellen Zeitpunkt wahrzunehmen. Personen, die bisher noch nicht geimpft sind, werden aufgerufen, sich doch noch für ein Impfangebot zu entscheiden!

Aufgrund der aktuellen Belieferung der Hochschulärztlichen Einrichtung mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna kann ab sofort allen Altersgruppen, d.h. auch Personen, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) angeboten werden.

Das Buchungsportal, welches Sie unter https://ecampus.rwth-aachen.de/units/hsa finden, ist weiterhin geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese Ihnen nicht bekannt sein sollte, finden Sie diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Bitte wenden Sie sich

Bitte beachten Sie hierzu noch folgende, wichtige Hinweise:

  • Bitte bringen Sie zum vereinbarten Impftermin in jedem Fall die notwendigen Dokumentationen zur Grundimmunisierung mit. Nur so kann in der Hochschulärztlichen Einrichtung eine ordentliche, medizinische Beratung erfolgen.
  • Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können oder bereits an anderer Stelle einen Termin zur Impfung wahrgenommen haben, informieren Sie die Hochschulärztliche Einrichtung bitte umgehend per E-Mail an coronaimpfung@hsa.rwth-aachen.de. Verzichten Sie bitte insbesondere auf Mehrfachbuchungen.
  • Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt regelmäßig neue Terminkontingente ein. Falls einmal keine Termine verfügbar sind, überprüfen Sie regelmäßig die entsprechende Webseite.

Neben dem Angebot der Hochschulärztlichen Einrichtung möchte ich Sie noch auf folgende Informationsseiten über wohnortnahe Impfangebote hinweisen:

Bitte beachten Sie daneben, dass die Städteregion an der RWTH Impfungen für alle Personen ab 18 Jahren anbietet. Die nächsten Termine finden Sie regelmäßig unter http://www.rwth-aachen.de/coronaimpfung.

Dringend Blutspender*innen gesucht

25. Januar 2022 | von

Durch die Corona-Pandemie hat sich der Mangel an Blutkonserven zur Versorgung der Patient*innen in der StädteRegion Aachen deutlich verschärft. Für die Uniklinik der RWTH Aachen sowie die StädteRegion Aachen hat dies zur Folge, dass insbesondere die Versorgung von schwersterkrankten und -verletzten Menschen nur unter Beteiligung der Bürger*innen der StädteRegion Aachen gewährleistet werden kann. Alle RWTH-Beschäftigten, die zwischen 18 und 65 Jahren sind, sind angehalten, regelmäßig Blut zu spenden und auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis dafür zu werben.

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Landesregierung erhöht erneut individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in Nordrhein-Westfalen

19. Januar 2022 | von

Nachdem Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn des Wintersemesters noch die Regel waren – und auch aktuell noch immer zahlreiche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können –, mussten viele Hochschulen aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung im laufenden Semesterbetrieb zunehmend auf Online- oder Hybrid-Formate umstellen. Damit den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, hat die Landesregierung nach eingehender Prüfung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit für die Studierenden auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen.

Pandemiebedingt war diese Regelung schon in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den kommenden Tagen in Kraft treten. Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Auch in zeitlicher Hinsicht schafft die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester eine Entlastung für die Studierenden – etwa um Prüfungen abzulegen, die an Fristen gebunden sind – und soll so zusätzlich unterstützen.

Weitere Informationen auf der Webseite der Landesregierung.

Wichtige Informationen zur Corona-Auffrischimpfung (Boosterimpfung)

10. Januar 2022 | von

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat zwischenzeitlich nochmals ihre Covid-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nunmehr allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff im Abstand von mindestens 3 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, wird die Auffrischung bereits 4 Wochen nach Grundimmunisierung empfohlen.

Hochschulleitung, Krisenstab sowie die Hochschulärztliche Einrichtung empfehlen weiterhin allen Mitgliedern der RWTH nachdrücklich, ein Angebot zur Auffrischimpfung zum individuellen Zeitpunkt wahrzunehmen. Personen, die bisher noch nicht geimpft sind, werden aufgerufen, sich doch noch für ein Impfangebot zu entscheiden!

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