Obwohl die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung noch nicht verlängert beziehungsweise aktualisiert worden ist, versucht die RWTH nach der Beratung in einer Sondersitzung der Rektoratskommission für Lehre, die Regeln für das Sommersemester zu formulieren, da alle Beteiligten einen gewissen Vorlauf benötigen.
In Übereinstimmung mit der Einschätzung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wird das Sommersemester ein überwiegendes Präsenzsemester sein. Das bedeutet, dass Veranstaltungen in Präsenz der Regelfall sind, teilt das Rektorat mit. „Informationen über Regelungen zu Kontrollen, Abstands- und Maskenpflichten etc. liegen uns derzeit noch nicht vor“, ergänzt Professor Aloys Krieg, Prorektor für Lehre.
Lehrende werden ermutigt, die schon vor der Pandemie bewährten Flipped Classroom Formate fortzuführen. Wenn Lehrende aus nachvollziehbaren Gründen ihre Veranstaltungen rein digital anbieten wollen, mögen sie das bitte mit ihren (Studien-) Dekanaten abklären. Die Lehrenden werden in diesem Fall gebeten, auch die Studierenden durch Mitteilungen auf Ihrer Website oder im Lernraum rechtzeitig zu informieren.
Nach Informationen des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Universitätsklinikum nur für die Studierenden mit Patientenkontakt. Die genaue Ausgestaltung wird vom (Studien-) Dekanat der Fakultät 10 mit den betroffenen Studierenden direkt besprochen.
Die RWTH bittet um Verständnis, dass sich die Regelungen in Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung im laufenden Semester ändern können.