Der Krisenstab bewertet kontinuierlich das sehr dynamische Infektionsgeschehen. Er ist in seiner letzten Sitzung übereingekommen, dass – trotz der steigenden Infektionszahlen – eine Anpassung der Maßnahmen nicht sinnvoll ist. Vielmehr wird nachdrücklich darum gebeten, die bisherigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Zusammenhang werden folgende Hinweise gegeben:
- Bei notwendigen Arbeiten in Präsenz sind die bekannten Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auch unter https://www9.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaannbcy. Sofern das Tragen von Masken erforderlich ist, wird die Nutzung von FFP2-Masken dringend empfohlen. Diese FFP2-Masken, wie auch andere Hygieneprodukte, können von den Hochschuleinrichtungen im RWTH-Kaufhaus unter https://rwth-kaufhaus.de/Hygieneschutz-Produkte/ erworben werden.
- Es wird nochmals eindringlich an die Regelung zur Home-Office-Angebots-Verpflichtung in den relevanten Tätigkeitsbereichen erinnert (siehe auch https://blog.rwth-aachen.de/corona/2021/11/23/home-office-angebots-verpflichtung/).
- Im RWTH-Kaufhaus können die Hochschuleinrichtungen auch weiterhin kostenlose Schnelltests beziehen. Bei Arbeiten in Präsenz sind alle Beschäftigten und Studierenden aufgerufen, von den Selbsttests oder anderen Testangeboten regen Gebrauch zu machen. Eine vermehrte Testung trägt zur schnellen Identifizierung von Infektionen und damit der Unterbrechung von Infektionsketten bei.
- Auf Grund der steigenden Infektionszahlen ist eine effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund rücken Eigenverantwortung und umsichtiges Handeln bei Führungskräften, Beschäftigten und Studierenden noch mehr in den Vordergrund. Sofern eine konkrete Infektionsgefahr vorliegt, sollte diese offen angesprochen werden. Bei Fragen zu Quarantäne usw. berät die Hochschulärztliche Einrichtung. In personalrechtlichen Fragen berät die zuständige Personalabteilung.
- Mit dem Anstieg der Infektionszahlen ist auch mit einem vermehrten Personalausfall zu rechnen. In diesem Zusammenhang sollten in den Hochschuleinrichtungen nochmals alle kritischen Prozesse (Betreuung von Versuchsständen, Durchführung von Prüfungen usw.) überprüft werden. Ggf. sind hier Anpassungen in der Personal- oder Ablaufplanung (unter Einbezug von Schichtmodellen) notwendig.
- Der Bund hat die Definition von vollständig geimpften sowie genesenen Personen angepasst. So ist beispielsweise eine einmalige Impfung mit dem Vakzin Janssen von Johnsson&Johnsson nicht mehr ausreichend für eine sog. vollständige Impfung. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Prüfung der 3G-Regel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rwth-aachen.de/go/id/sqrjx.
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nicht abschließend sind. Weitere Fragen werden auch unter https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Aktuell-geltende-Massnahmen/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/ beantwortet.
Krisenstab und Rektorat bitten alle Angehörigen der RWTH nachdrücklich um Beachtung dieser Hinweise und Maßnahmen. Nur so kann ein Betrieb der Hochschule aufrecht erhalten werden. Sofern Veränderungen bei den Maßnahmen notwendig sind, werden wir Sie wieder informieren.