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Corona-News

Kategorie: ‘Allgemein’

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

12. März 2021 | von

Sofern Beschäftigte der RWTH eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für die anstehende Steuererklärung für das Jahr 2020 benötigen, findet sich ein entsprechendes Formular im Formularcenter. Im Gesetz ist kein konkreter Nachweis für Home-Office-Tage vorgesehen. Gegebenenfalls könnten die Finanzämter jedoch eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen.

Regelung für Bürgertests während der Arbeitszeit

12. März 2021 | von

Auf Grund der Beschlüsse von Bund und Ländern werden aktuell in der Städteregion Aachen ortsnahe Angebote für Coronaschnelltests (sogenannte Bürgertests) aufgebaut. Krisenstab und Rektorat der RWTH Aachen unterstützen diese Maßnahme ausdrücklich. Gerade zu Beginn der Einrichtung dieser Angebote kann es zu zeitlichen Vorgaben kommen, wann überhaupt ein Schnelltest vorgenommen werden kann. Aus diesem Grund ist jedem Beschäftigten, der nicht ausschließlich im Home-Office tätig ist, die Möglichkeit zur Nutzung des Angebots von sogenannter Bürgertests einzuräumen. Sofern das Angebot nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann, ist die Zeit der Testung einschließlich der Wegezeiten als Arbeitszeit zu berücksichtigen.

Der Krisenstab beabsichtigt darüber hinaus, zeitnah sog. Coronaselbsttests im RWTH-Kaufhaus anzubieten.

Home-Office-Regelung wird bis 30. April verlängert

12. März 2021 | von

Die Bundesregierung hat eine aktualisierte Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht, die den Schutz von Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus verbessern soll. Hieraus ergeben sich für die RWTH folgende Maßnahmen für den Dienstbetrieb, wie Rektorat und Krisenstab bekannt geben:

  • Die bekannte Home-Office-Regelung wird bis einschließlich 30. April 2021 verlängert.
  • Für Arbeiten in notwendiger Präsenz wird nochmals an folgenden, nicht abschließenden, Maßnahmenkatalog erinnert:
    • Beschäftigte sollen möglichst einzeln in Räumen arbeiten. In größeren Räumen sind pro Person 10 Quadratmeter Fläche vorzusehen.
    • Bei Unterschreitung des Mindestabstands (1,5 Meter) oder der 10-Quadratmeter-Regel sind den Beschäftigten medizinische Masken zu stellen. Die Masken können auf Kosten der jeweiligen Hochschuleinrichtung im RWTH-Kaufhaus erworben werden.
    • Sofern erforderlich, sollte die Bildung von festen (Arbeits-)Gruppen vor Ort festgelegt werden.
    • Die Einrichtung von Schichtmodellen sollte aktiv geprüft werden. Die angepassten Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit in der ZHV gelten weiter fort.
    • Auch bei Vorstellungsgesprächen ist von digitalen Formaten Gebrauch zu machen.

Krisenstab und Rektorat sind sich bewusst, dass die aktuellen Maßnahmen alle Beschäftigten der RWTH vor erhebliche Herausforderungen stellen. Alle Maßnahmen stellen aber einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung weiterer Infektionen dar.

Neue Besuchsregelung in der Uniklinik

10. März 2021 | von

Die Uniklinik RWTH Aachen passt ihre Besuchsregelungen den aktuellen Entwicklungen an. Ab Montag, den 8. März 2021 dürfen Patientinnen und Patienten unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes Besuch empfangen. Pro Patient ist pro Tag nur ein Besucher für eine Stunde gestattet, die Besuchszeit wird auf 12 bis 18 Uhr (letzter Einlass) erweitert. Das teilt das UKA mit. Besucherinnen und Besucher füllen vorab bitte diesen Anmeldebogen aus und geben ihn am Haupteingang ab.

Weitere Informationen und Sonderregelungen: https://www.ukaachen.de/alle-beitraege-aus-news/news/neue-besuchsregelung-ab-dem-8-maerz-2021/

Hochschulsport weitet digitale Bewegungsangebote aus

08. März 2021 | von

Das Hochschulsportzentrum (HSZ) weitet seinen Service im Bereich der digitalen Bewegungsangebote aus. „Aufgrund der großen Nachfrage sind die Live Angebote nun bis zu sieben Tage On Demand verfügbar“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. Die Aufzeichnungen des Live-Termins sind demnach ab dem folgenden Werktag unter https://hochschulsport.rwth-aachen.de/cms/HSZ/Sport/HSZ-Digital-Workouts/~mypbc/On-Demand-Videos abrufbar.

Keine Präsenzprüfungen bis zum 12. April

05. März 2021 | von

Die Runde der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sowie der Studiendekaninnen und Studiendekane der RWTH Aachen hat sich darauf verständigt, auch weiterhin keine Präsenzprüfungen bis zum Beginn der Vorlesungen im Sommersemester (12. April 2021) durchzuführen. Das betrifft sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen. Krisenstab und Hochschulleitung empfehlen den Prüfenden in den Lehrstühlen nachdrücklich Fernprüfungen oder alternative Prüfungsformate.

Folgende Ausnahmen können jedoch möglich sein: Schriftliche Prüfungen, die den Vorgaben der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AV) genügen, können in begründeten Fällen ausnahmsweise in Präsenz in zentralen Räumlichkeiten stattfinden. Dies soll für Prüfungen mit mindestens 50 angemeldeten Prüflingen (Sollgröße) gelten. Mögliche Gründe können dabei zum Beispiel Verzögerungen im Studienverlauf wegen Präsenzveranstaltungen im Sommersemester sein. Der prüfende Lehrstuhl muss hierfür einen Antrag stellen, der durch das Studiendekanat befürwortet werden muss und dann zur Entscheidung in die Zentrale geht.

Nach wie vor können Prüfende für Studierende, die an einer angebotenen beaufsichtigten Fernprüfung aus gewichtigen Gründen nicht teilnehmen möchten, beantragen, die Prüfung zeitgleich in Präsenz in einem Hörsaal zu schreiben, sofern es sich um den einzigen Prüfungstermin im Semester handelt.

Für diese Ausnahmen bei den schriftlichen Prüfungen und die parallel zu der Fernprüfung in der RWTH durchgeführten schriftlichen Prüfungen gilt weiterhin die Einhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen. Die Prüfungsteilnehmenden müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die aktuell geltenden Regularien finden sich in der Handreichung zum Umgang mit Prüfungs-, Lehrveranstaltungen und Einsichtnahmen.

Die Verlegung einer Prüfung auf den zweiten Prüfungstermin ist ebenfalls weiterhin möglich. Im Sommersemester muss dann zwingend ein Prüfungstermin angeboten werden, sofern im Wintersemester nur ein Prüfungstermin stattfindet. Mündliche Prüfungen müssen weiterhin als Online-Formate durchgeführt werden. Um keine weitere Mobilität zu erzeugen, dürfen diese Formate nicht in den Räumen der RWTH stattfinden.

Die Entscheidung über alle Prüfungen der Medizinischen Fakultät bleibt weiterhin dem Dekanat der Fakultät 10 übertragen.

Wenn es Änderungen in der Coronaschutzverordnung gibt, kommen Krisenstab und Hochschulleitung erneut kurzfristig auf die Lehrenden und Studierenden zu.

HRK fordert sichere Szenarien für Hochschulen

05. März 2021 | von

Studierende und Hochschulen müssen in den Szenarien für das weitere Vorgehen in der Corona-Krise unbedingt mitgedacht werden, fordert der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter-André Alt in Bezug auf die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Mittwoch. „Auch die Studierenden und Hochschulen haben ein großes Interesse, wo möglich zumindest teilweise und differenziert in einen sicheren Präsenzbetrieb zurückzukehren. Wir haben Studierende, die seit zwei Semestern immatrikuliert sind und ihre Hochschule und Kommilitonen noch nie in Präsenz erlebt haben. Examenskandidatinnen und -kandidaten haben ein berechtigtes Interesse, zeitnah und sicher zumindest in Teilen in Präsenz ihre Prüfungsvorbereitung fortzusetzen – auch hier können und müssen Testkonzepte vorsichtig erprobt und Schnelltests genutzt werden. Gleiches gilt für die Ermöglichung von Laborübungen“, heißt es in einer Pressemitteilung der HRK.

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Hochschulseelsorger geben Hilfestellung

02. März 2021 | von

Vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen, weisen die Katholische Hochschulgemeine KHG, QuellPunkt und die Evangelische Studierendengemeinde auf ihre Beratungsangebote hin. Die Beraterinnen und Berater sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger der Hochschulseelsorge sind unabhängig von einer Angehörigkeit zu einer Kirchengemeinde in Krisensituationen für Hilfesuchende da. Hier ein Überblick der Angebote:

KHG – Psychosoziale Beratung und Seelsorge

https://khg-aachen.de/index.php/startseite/beratung-hilfe/

KHG- Beratung für internationale Studierende; Möglichkeiten finanzieller Unterstützung

https://khg-aachen.de/index.php/startseite/beratung-hilfe/

ESG – Psychosoziale Beratung und Seelsorge

https://www.esg-aachen.de/beratung-seelsorge/

ESG – Beratung für internationale Studierende; Möglichkeiten finanzieller Unterstützung

https://www.esg-aachen.de/fuer-internationale-studierende/

QuellPunkt (Katholisches Hochschulzentrum Melaten) – Psychosoziale Beratung und Seelsorge

https://www.bistum-aachen.de/quellpunkt/idee-und-konzept/begleitung-und-seelsorge/

Stadion Königshügel mit Einschränkungen wieder geöffnet

25. Februar 2021 | von

Durch die aktuellen Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW vom 22. Februar ist es wieder möglich, sich auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen eingeschränkt sportlich zu betätigen. Dabei ist zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. „Wir freuen uns, dass wir in Abstimmung mit dem Krisenstab in kleinem Maße den Sportbetrieb wieder aufnehmen können“, erklärt Peter Lynen, Leiter des Hochschulsportzentrums. Das HSZ bittet alle Sportlerinnen und Sportler, auf die vorgeschriebenen Abstandsregeln zu achten und somit den Schutz aller zu gewährleisten.

To-Go-Betrieb der Mensa Vita startet am 1. März

23. Februar 2021 | von

Nach Wiedereröffnung der Mensa Academica baut das Studierendenwerk Aachen sein Verpflegungsangebot für die Studierenden weiter aus. Am Montag, 1. März, nimmt nun auch wieder die Mensa Vita am Campus Melaten den Betrieb auf. Die Mensa Vita ist dann montags bis freitags  von 11:30 bis 14:30 Uhr geöffnet. Den Gästen wird coronabedingt auch hier erst einmal nur Essen zum Mitnehmen angeboten. Zur Auswahl stehen, analog zur Mensa am Pontwall, zwei Gerichte – vegan/vegetarisch für 2,10 Euro und der „Klassiker“ mit Fisch oder Fleisch für 2,60 Euro.
Zum Kreis der Nutzungsberechtigten gehören gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung allein Studierende und Hochschulbeschäftigte. Das Studierendenwerk bittet um Verständnis, dass die Hochschulzugehörigkeit wie in der Hauptmensa am Eingang geprüft wird. Der Betrieb läuft ansonsten weiterhin unter Berücksichtigung aller erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Vorerst nicht möglich sein wird der Verzehr von Speisen und Getränken im Gebäude, auf den Terrassen sowie auf dem gesamten Außengelände. Das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken ist  in der Mensa Vita verpflichtend.

Das Studierendenwerk weist ausdrücklich darauf, dass der To-go-Betrieb in erster Linie als Notversorgung für bedürftige Studierende zu verstehen ist. Alle, die nicht auf das Essen aus der Mensa angewiesen sind, werden gebeten, andere Verpflegungsmöglichkeiten zu nutzen.