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Corona-News

Zweites Abstrichzentrum im Tivoli eröffnet

26. März 2020 | von

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion haben ein zweites kommunales Abstrichzentrum im Tivoli in Aachen eröffnet. Das erste befindet sich in Eschweiler. Bis zu 600 Bürgerinnen und Bürger pro Tag können dort nun getestet werden. Die Einrichtung in Eschweiler läuft bereits seit dem 4. März. Ganz wichtig: „Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Man kann nicht einfach zum Abstrichzentrum kommen. Und auch mit der Überweisung eines Arztes muss man vorher die Hotline anrufen“, erklärt der Leiter des kommunalen Abstrichzentrums, Andreas Nowak. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten.

Dr. Verena Bochat vom Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen ergänzt: „Die beiden Zentren sollen Arztpraxen und Krankenhäuser von den Testungen entlasten und Informationen beim zuständigen Gesundheitsamt bündeln. Arztpraxen und Krankenhäuser können sich dadurch stärker auf die Behandlung der Patienten konzentrieren, können allerdings auch selbst weiter testen.“

http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html

RWTH sagt Jubiläumsfeierlichkeiten im Jahr 2020 ab

26. März 2020 | von

Die RWTH Aachen hat angesichts der fortschreitenden Verbreitung des Corona-Virus und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesellschaft entschieden, die Festveranstaltungen zum 150. Geburtstag in diesem Jahr abzusagen. „Wir befinden uns in einer besonderen Situation, in der uns allen nicht nach Feiern zumute ist. Es gibt gerade sehr viel Wichtigeres als den Geburtstag unserer Hochschule“, erklärt der Rektor der RWTH Aachen, Professor Ulrich Rüdiger.

Bereits der Programmpunkt „Wissenschaftsabend“ der RWTH in Berlin am 11. März 2020 fand nicht statt. Nun beschlossen die Hochschulleitung und der Lenkungskreis des Jubiläums, alle weiteren Veranstaltungen für das laufende Jahr abzusagen. Auch alle anderen zentral organisierten Veranstaltungen der RWTH wurden für die nächsten Monate gecancelt, darunter das Graduiertenfest der Hochschule am 5. September 2020.

Eine spätere Auflage der Jubiläumsveranstaltungen unter dem Motto „Lernen. Forschen. Machen.“ ist zu einem anderen Zeitpunkt – bei besserer Überschaubarkeit der Krisenlage – vorgesehen. Entsprechende Planungen werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Fest steht bereits, dass die gemeinsame Ausstellung von Stadt Aachen und RWTH zum Jubiläum, die am 15. Mai 2020 im Centre Charlemagne eröffnet werden sollte, in den Winter 2021/22 verlegt wird.

https://www.rwth-aachen.de/go/id/gsysg?#aaaaaaaaaagsyub

Blutspende ab 30. März ins Sparkassenforum verlegt

26. März 2020 | von

Ursprünglich sollte die Blutspende vom 23. März bis 17. April 2020 ausschließlich in der Couvenhalle (Kármánstraße 17 bis 19) stattfinden. Aufgrund der Anfang der Woche in Kraft getretenen Abstandsregelung von mindestens zwei Metern muss die Blutspende jedoch von der Couvenhalle in das Sparkassenforum SuperC, Templergraben 57, verlegt werden. Diese Neuregelung gilt ab dem 30. März bis vorerst zum 17. April. Die Spendezeit ist montags bis freitags von 11:30 bis 17 Uhr. Heute und morgen (26./27. März) kann noch in der Couvenhalle gespendet werden, ab dem 30. März dann ausschließlich am Templergraben 57.  Weitere Informationen finden Sie in dieser News.

BAföG-Anspruch bleibt bei Engagement gegen die Pandemie erhalten

25. März 2020 | von

In Deutschland ändern sich die Anrechnungsregeln für BAföG. Wer sich im Kampf gegen die aktuelle Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagiert, bekommt den Hinzuverdienst nur für die Zeit seiner Tätigkeit angerechnet. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Nach bisher geltendem Recht wird die Gesamtsumme von Erwerbseinkommen auf den alle Monate eines Bewilligungszeitraums auf das BAföG angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich damit nicht nur auf Beschäftigungsmonate aus.

„In der aktuellen Ausnahmesituation müssen wir zusammenstehen und alle Kräfte mobilisieren. Wenn sich zum Beispiel Studierende mit medizinischen Kenntnissen im Gesundheitswesen einbringen, ist das ein wertvoller Beitrag zur Bewältigung der Pandemie-Krise. Dazu wollen wir junge Menschen motivieren und sie dabei unterstützen. Dafür ändern wir das BAföG“, erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek in einer Mitteilung. Die Bereitschaft vieler Studierender, sich für unser Gesundheitswesen einzusetzen, verdiene Unterstützung und Anerkennung. Wichtig sei außerdem, dass alle BAföG-Geförderten in der aktuellen Krise Klarheit und Planungssicherheit haben. „Wenn Schulen und Hochschulen wegen der Pandemie geschlossen sind, wird das BAföG weitergezahlt. Das habe ich bereits vor anderthalb Wochen durch einen Erlass klarstellen lassen. Keiner soll sich wegen Corona um sein BAföG Sorgen machen“, betont Karliczek.

https://www.bmbf.de/_pressestelle/karliczek-bafoeg-anspruch-bleibt-bei-engagement-gegen-corona-pandemie-erhalten-11212.html

RWTH entwickelt einfache Beatmungspumpe für Notsituationen

25. März 2020 | von

In einem interdisziplinären Team haben RWTH-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine sehr einfache Beatmungspumpe für Corona-Infizierte entwickelt. Diese soll ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es zu großen Engpässen in Krankenhäusern oder Notversorgungseinrichtungen kommt. 

Die Pumpe betätigt herkömmliche Beatmungsbeutel, sogenannte Ambu-Bags, die normalerweise für eine Beatmung „von Hand“ genutzt werden. Neben den Ambu-Bags sind Kunststoffteile aus dem 3D-Drucker, ein Elektromotor, Stromversorgung und Kleinteile – beispielsweise Schrauben – für den Bau einer Beatmungspumpe erforderlich. Für die Herstellung der Kunststoffteile ist ein Standard-FDM 3D-Drucker mit mindestens 20 mal 20 Zentimeter Bauplatte ausreichend.

Eine Beatmungspumpe kann innerhalb eines Tages gebaut werden. So könnten auch Freiwillige mit Zugang zu einem 3D-Drucker schnell eine größere Zahl herstellen. Die Bauanleitung ist unter www.coresponse.rwth-aachen.de abrufbar, hier können sich auch Freiwillige mit 3D-Drucker registrieren.

https://www.rwth-aachen.de/go/id/gsfmi?#aaaaaaaaaagsfod

DAAD: Sommersemester nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

24. März 2020 | von

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützt den Vorstoß der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für das Sommersemester 2020, dass dieses nicht auf BAföG- oder Regelstudienzeit angerechnet werden solle, da aufgrund der Corona-Epidemie absehbar keine normale Präsenzlehre möglich sein wird. Zugleich regt der DAAD an, die rund 300.000 Bildungsausländer in Deutschland in der aktuellen Lage stärker zu unterstützen. „Wir begrüßen die Überlegungen der HRK nachdrücklich“, sagte DAAD-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee in einer Mitteilung des Dienstes. „Wir alle gemeinsam müssen in diesen schwierigen Zeiten dafür Sorge tragen, dass deutschen und internationalen Studierenden kein Nachteil aus den Verschiebungen und Absagen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Zusammenhang mit Corona entsteht.“ Der DAAD würde das Sommersemester als ‚Optionssemester‘ benennen wollen, das im Gegensatz zum obligatorischen Regelsemester vielfältige Möglichkeiten biete, digitale Lehr- und Prüfungsformate zu erproben und bereits vorhandene Formate auszubauen. Dabei sei aber auch zu berücksichtigen, dass diese alternativen Formen die Präsenzlehre und einen normalen Lehrbetrieb nicht ersetzen könnten.

Darüber hinaus regte der DAAD-Präsident an, internationale Studierende und ihre soziale Lage in der Corona-Krise stärker in den Blick zu nehmen. „Wir sehen, dass finanzielle Notlagen entstehen, die dazu führen können, dass eine Vielzahl internationaler Studierender sich ihr Studium und ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht mehr leisten können“, so DAAD-Generalsekretärin Dr. Dorothea Rüland. Dies gelte es zu verhindern. Der DAAD schlage daher vor, die Hochschulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, die es ihnen erlaubten, entlang klarer Richtlinien besonders betroffene Studierende mit einem Überbrückungsgeld auszustatten.

https://www2.daad.de/presse/pressemitteilungen/de/76167-daad-unterstuetzt-hrk-vorschlaege-und-regt-ueberbrueckungs-fonds-fuer-internationale-studierende-an/?

Fab Lab der RWTH unterstützt im Kampf gegen die Corona-Pandemie

24. März 2020 | von

Das Fab Lab der RWTH Aachen stellt seine 3D-Drucker, Lasercutter und anderen digitalen Fertigungsmaschinen für die schnelle Produktion dringend benötigter Teile im Medizinbereich zur Verfügung. So können im Kampf gegen die Corona-Pandemie beispielsweise Visiere für Ärzte, Notfall-Beatmungsautomaten für Krankenhäuser, aber auch Unterarm-Türdrücker für Bürotüren gefertigt werden. Sie erreichen auf kurzem Weg lokale und regionale Einrichtungen, die ihren Betrieb aufrechterhalten müssen. „Wir können keine zertifizierten Medizinprodukte liefern. Aber wir helfen für den Notfall vorzusorgen, in dem die regulären Bestände in den Krankenhäusern nicht mehr ausreichen. Artikel wie die Unterarm-Türdrücker beispielsweise senken Infektionsrisiken in Büros wichtiger Einrichtungen, dies sind keine Medizinprodukte“, erklärt Professor Jan Borchers, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik 10, wo auch das Fab Lab angesiedelt ist.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind damit Teil einer weltweiten Gemeinschaft, die sich über soziale Medien organisiert, dort 3D-Designs für Notfallgeräte sammelt, ihre Notwendigkeit und medizinische Eignung bewertet und dezentral vor Ort durch Freiwillige produziert. Das Fab Lab wird dabei über die Initiative „Exzellenz Start-up Center.NRW an der RWTH Aachen“ vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Prototypen für die genannten Beispiele sind in der Fertigung, mit der Uniklinik RWTH Aachen arbeitet das Fab Lab bereits zusammen. Nun werden Kontakte zu weiteren Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen in der Region gesucht, um deren konkreten Bedarf zu bedienen.

Zur Pressemitteilung

HRK: Sommersemester darf kein verschenktes sein

24. März 2020 | von

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert für das Sommersemester 2020, dass Nachteile insbesondere für Studierende und wissenschaftliche Nachwuchskräfte im Zuge der Einschränkungen durch die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen seien. „Die seit Montag geltende bundesweite Verschärfung der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise zeigt die Dynamik der gegenwärtigen Situation. Die Hochschulen messen trotz dieser schwierigen Umstände der Aufrechterhaltung des Wissenschaftsbetriebs auch im Sommersemester 2020 hohe Bedeutung bei. Allen Hochschulangehörigen, die sich in der gegebenen Lage nach Kräften um Lehre und Forschung bemühen, gilt unser herzlicher Dank und unsere Anerkennung!“, erklärt HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Altin einer Mitteilung. 

Grundsätzlich müsse das Sommersemester 2020 unbedingt als regulärer Teil des Studiums oder der Qualifizierung anerkannt werden. „Im Sinne der Studierenden, Lehrenden und Forschenden darf dies kein verschenktes Semester sein. Alle Anstrengungen der Hochschulen zielen darauf ab, den Wissenschaftsbetrieb möglichst umfassend fortzuführen. Das heißt, für Studierende muss diese Zeit als Studienzeit gelten, wenn sie dies wollen. Und für Lehrende und Forschende dürfen in ihrer Biografie keine Lücken bei Lehrerfahrung oder Forschungsleistung entstehen“, ergänzt HRK-Vizepräsident Prof. Dr. Ulrich Radtke. Prüfungs- und Abschlussmöglichkeiten wollen wir so umfassend wie möglich eröffnen und rechtssicher gestalten. Wir müssen aber unbedingt der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Prüflinge sich derzeit nur unter erschwerten Bedingungen vorbereiten können und dass Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen trotz aller Anstrengungen nur zum Teil durch digitale Formate ersetzt werden können. Dies darf den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen. Ein Nachteilsausgleich, etwa durch Nicht-Anrechnung des Semesters auf die Regelstudienzeit oder durch die Verschiebung von Prüfungszeitpunkten, ist für alle Studierenden, besonders aber für sozial schwächere oder durch Pflege und Erziehung gebundene Studierende überaus wichtig. Wir müssen auch an die Medizin-Studierenden denken, die jetzt die Kliniken unterstützen. Die Bundesregierung hat dankenswerterweise bereits eine entsprechende Regelung für das BAföG getroffen.“

HRK-Präsident Alt sieht in der Krise durchaus auch eine Chance: „Die Hochschulen werden ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Wissenschaft ist darauf ausgerichtet, Probleme zu lösen, und wird deshalb so weit wie möglich auch die Handlungsmöglichkeiten nutzen, die sich durch die Digitalisierung bieten.“

 

 

Landesregierung NRW erlässt weitreichendes Kontaktverbot

24. März 2020 | von

Die Landesregierung NRW hat im Einklang mit den übrigen Bundesländern ein weitreichendes Kontaktverbot erlassen. Die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus“ (CoronaSchVO) ist als Mindeststandard zu verstehen.

Folgende Regelungen sind in allen Bereichen der RWTH zu beachten:

  • Physische Arbeitstreffen ab zwei Personen dürfen nur noch durchgeführt werden, sofern sie zwingend für den derzeitigen Betrieb der RWTH erforderlich sind und eine digitale Arbeitsform selbst mit Einschränkungen nicht ermöglicht werden kann.
  • Bei jeglichen Tätigkeiten ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Tätigkeit nur noch unter zuvor mit dem Arbeitsschutz abgestimmten Kompensationsmaßnahmen stattfinden.
  • Es besteht gemäß §1 (1) der CoronaSchVo. ein Betretungsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Das Betretungsverbot für Personen, die aus Risikogebieten kommen, gilt natürlich auch für die Mitarbeitende externer Auftragsunternehmen.
  • Infizierte Hochschulangehörige (keine Verdachtsfälle) sind der Hochschulärztlichen Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

Hohe Geldbußen, wenn trotz Verbot gefeiert wird

23. März 2020 | von

In Stadt und StädteRegion Aachen haben die Kräfte von Polizei und der Ordnungsbehörden auch am Wochenende immer noch Personenansammlungen in Parks und auf Bolz- sowie Spielplätzen aufgelöst. Auch mussten einige Partys aufgelöst werden, die Einsatzkräfte stießen zum Teil auf Unverständnis. Hier wurden Anzeigen gefertigt. Die Rechtsverordnung der NRW-Landesregierung ist in diesem Punkt so formuliert, dass „die Behörden zur Umsetzung der Rechtsverordnung gehalten sind, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Dabei werden die Kommunen von der Polizei unterstützt. Verstöße werden, so die Stadt in einer Mitteilung, als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.