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Corona-News

Hohe Geldbußen, wenn trotz Verbot gefeiert wird

23. März 2020 | von

In Stadt und StädteRegion Aachen haben die Kräfte von Polizei und der Ordnungsbehörden auch am Wochenende immer noch Personenansammlungen in Parks und auf Bolz- sowie Spielplätzen aufgelöst. Auch mussten einige Partys aufgelöst werden, die Einsatzkräfte stießen zum Teil auf Unverständnis. Hier wurden Anzeigen gefertigt. Die Rechtsverordnung der NRW-Landesregierung ist in diesem Punkt so formuliert, dass „die Behörden zur Umsetzung der Rechtsverordnung gehalten sind, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Dabei werden die Kommunen von der Polizei unterstützt. Verstöße werden, so die Stadt in einer Mitteilung, als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

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