Regierung hebt Corona-Maßnahmen auf – Blog schließt.
Bundes- und Landesregierung haben zum 1. bzw. 2. Februar die verbliebenen, für den Hochschulbetrieb relevanten, Maßnahmen wie zum Beispiel Isolationspflicht sowie Maskenpflicht im Arbeitsumfeld in Bezug auf Corona aufgehoben. Es gelten nunmehr die allgemeinen Empfehlungen zur Verhütung von Infektionskrankheiten. Rektorat und Krisenstab bitten weiterhin um einen achtsamen Umgang im Miteinander an unserer Hochschule. Dies schließt den Aspekt ein, dass sich Personen eigenverantwortlich weiterhin zum Tragen einer Schutzmaske entscheiden können, um sich und andere zu schützen. Wer an einer Infektionskrankheit erkrankt ist, sollte die RWTH weiterhin nicht besuchen.
Mit dem Wegfall der zuletzt noch geltenden Maßnahmen hat das Rektorat der RWTH auf Vorschlag des Krisenstabs entschieden, die Krisenstabsstruktur nunmehr aufzulösen. „Sollte das Thema Corona zukünftig nochmals an Bedeutung gewinnen, ist die RWTH jederzeit in der Lage, kurzfristig eine notwendige Struktur wieder aufzubauen“, erklärt die Hochschulleitung.
Das Thema Corona wird nunmehr – wie andere Infektionskrankheiten – hochschulintern durch die Hochschulärztliche Einrichtung sowie die Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz betreut.
Neue Isolationsregeln seit 30. November 2022
Das Land NRW hat mit Wirkung vom 30. November die Isolationsregeln bei einer Infektion mit dem Coronavirus angepasst. Die Isolation wird auf 5 Tage verkürzt. Einer Freitestung bedarf es nicht mehr. Eine eventuell durch ärztliches Personal festgestellte Arbeitsunfähigkeit über die genannte Isolationspflicht hinaus gilt natürlich fort.
Fragen zum Themenkomplex Isolation, Arbeitsunfähigkeit usw. beantwortet die jeweils zuständige Personalsachbearbeitung gerne.
Infizierten wird zudem empfohlen, bis zum zehnten Tag mindestens eine medizinische Maske insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personengruppen zu tragen.
Rektorat und Krisenstab schließen sich dieser Empfehlung nachdrücklich an. Zudem wird nochmals an die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben erinnert, dass für Beschäftigte – bei Unterschreiten des Mindestabstands – eine Maskenpflicht besteht, sofern technische und / oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
Bitte helfen Sie weiterhin durch Ihr achtsames Verhalten mit, Infektionen zu vermeiden!
Wichtige Informationen für das Wintersemester 2022/2023
Dieses Wintersemester ist ein Präsenzsemester. Das bedeutet, dass Präsenzveranstaltungen der Regelfall sind. Die Studiendekan*innen können aber Ausnahmen zulassen. Gleichzeitig bleibt die Regelung aus der Hausordnung bestehen, dass Lehrende und Studierende mit unabgeklärten Erkältungssymptomen die Gebäude der RWTH nicht betreten dürfen.
Ich möchte den dringenden Appell des Rektorats und der Studierendenvertretung wiederholen: Wir tragen weiter Maske. Das betrifft generell alle Wege in den Gebäuden, aber auch die Veranstaltungsräume in den einschlägigen Situationen. Diese Form der gegenseitigen Rücksichtnahme wird entscheidend sein, wie wir die Corona-Pandemie in diesem Winter überstehen werden. Lassen Sie uns alle dazu beitragen.
Allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass einzelne Lehrveranstaltungen aufgrund von Corona-Infektionen zeitlich befristet digital abgehalten werden müssen. Wir wollen das vermeiden. Aber unser aller Verhalten hat erheblichen Einfluss darauf, wie gut uns dies gelingt.
Nach gesetzlicher Vorgabe gelten die Sonderregelungen im Prüfungsbetrieb derzeit nicht mehr. Wenn Studierende bei Haus- oder Abschlussarbeiten wegen einer Erkrankung, z.B. mit Corona, oder wegen des o.a. Betretungsverbots aufgrund von Erkältungserscheinungen, eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erreichen wollen, ist ein Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss erforderlich. Die Prüfungsausschüsse sind berechtigt, Vorratsbeschlüsse zu fassen, die dann ohne Zeitverzug von der/dem Vorsitzenden oder der Referentin bzw. dem Referenten getroffen werden können.
Es ist derzeit noch zu früh, um über die Regelungen der Prüfungsphase zu sprechen. Dafür müssen wir erst die weitere Entwicklung in diesem Herbst/Winter abwarten.
Gleichzeitig sind wir alle aufgefordert, Energie einzusparen. Bitte stellen Sie sich mit entsprechender Kleidung auf die Temperaturen in den Hörsälen ein. Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen auszukommen, und planen keinen flächendeckenden Wechsel in ausschließlich digitale Formate. Derzeit prüfen wir nur die Auswirkungen und den Nutzen einer Verkürzung der Öffnungszeiten in den Abendstunden sowie in der Weihnachtspause. Informationen dazu werden Ihnen rechtzeitig zugehen.
Angepasste Impfstoffe
Seit dem 15.09.2022 stehen auch im Impfzentrum in der Uniklinik die neuen an die Omikron-Variante (BA.1) angepassten Impfstoffe zur Verfügung. (Hinweis: Ab dem 29.09.2022 steht der neue an die Omikron-Untervariante BA.4-5 angepasste bivalente Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.)
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am 1.9.2022 die ersten an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe zugelassen. Die bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer sowie von Moderna richten sich sowohl gegen die Omikron-Untervariante BA.1 als auch gegen den ursprünglichen Virusstamm. Beide Impfstoffe können bei Personen ab zwölf Jahren ausschließlich für die Auffrischimpfung eingesetzt werden. Für die Grundimmunisierung stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit. Weiterlesen »
Covid-19-Impfangebot der Hochschulärztlichen Einrichtung
Aktuell empfiehlt die STIKO eine weitere COVID-19-Auffrischimpfung (2. Auffrischimpfung) für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (bisher ab 70 Jahren) sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, 6 Monaten nach der letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion.
Die Hochschulärztliche Einrichtung ruft außerdem alle Personen auf, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, die bislang noch keine Impfung oder nur zwei immunologische Ereignisse hatten (z.B. zwei Impfungen oder SARS-CoV-2-Infektion plus eine Impfung).
Immungesunden Personen im Alter <60 Jahren, die bereits drei immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung angeraten.
Eine Terminbuchung zur Impfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung ist unter diesem Link: https://ecampus.rwth-aachen.de/units/hsa möglich.
Aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen
Rektorat und Krisenstab haben nochmals die aktuelle pandemische Situation bewertet und weisen auf folgende Maßnahmen und Entwicklungen hin:
Angebot und Nutzung von Selbsttests
Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, ist auch weiterhin ein Selbsttest pro Woche anzubieten. Da das Land zwischenzeitlich die Übernahme der Finanzierung dieser Tests eingestellt hat, ist eine Kostenbeteiligung der Hochschuleinrichtungen notwendig. Die Selbsttest stehen ab sofort für 80 Cent pro Stück im RWTH Kaufhaus für alle Hochschuleinrichtungen zum Kauf zur Verfügung. Die Zentrale wird die Differenzbeträge (aktuell ca. 1 Euro) zum jeweiligen Einkaufspreis der Tests finanzieren.
Aktion „Wir tragen weiter Maske“
Rektorat und Krisenstab unterstützen weiterhin nachdrücklich die Aktion „Wir tragen weiter Maske“. Mit der aktiven Teilnahme an der Aktion helfen wir alle, das Infektionsgeschehen zumindest zu bremsen.
Wichtige Hinweise des Krisenstabs zu den Regelungen ab 4. April 2022
Zum 3. April werden die bisher bekannten rechtlichen Regelungen zum Zugang bei Lehr- und Prüfungsveranstaltungen (3G-Regel), Abständen und Masken entfallen.
Allgemeine Hinweise
Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens empfehlen Krisenstab und Rektorat nachdrücklich das Beachten der AHA-L Gebote (Abstand – Hygiene – Atemschutz sowie Lüften), wo immer dies möglich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die RWTH Kampagne „Wir tragen weiter Masken“ verweisen.
Entsprechende Druckvorlagen für Räumlichkeiten, Eingänge aber auch Präsentationen finden Sie unter: https://www.rwth-aachen.de/go/id/ujbed
Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin Personen mit nicht abgeklärten Erkältungssymptomen die RWTH nicht betreten dürfen. In diesem Fall lassen Sie bitte zunächst die Symptome ärztlich abklären. Entsprechend chronisch erkrankten Personen wird empfohlen, ggf. zur eigenen Erleichterung ein ärztliches Attest vorzuhalten.
Sofern bei Personen eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, werden diese gebeten, sich mit den einschlägigen Isolationsregeln (siehe auch: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/corona_schaubild.pdf) vertraut zu machen. Hier gilt natürlich ebenfalls das Betretungsverbot. Auskünfte zur Dauer der Isolation erteilt das örtliche Gesundheitsamt.
Appell des Hochschulsportzentrums
Ab Montag, 04.04.2022, entfällt im Aachener Hochschulsport die 3G-Regel. „Dennoch appellieren wir an alle, sich weiterhin vor der Teilnahme zu testen und auf dem Weg zu und aus den Innensportanlagen sowie im Wartebereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren“, so Peter Lynen, Leiter des HSZ.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des HSZ.
RWTH setzt auf Gemeinschaftsgefühl: „Wir tragen weiter Maske“
Zum 1. April tritt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Kraft. Ab dem 3. April, also mit Beginn des Semesters besteht damit keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Einhaltung der 3G-Regel einzufordern. Im Sinne einer Solidarität untereinander bleibt es aber erklärtes Ziel der RWTH einander zu schützen. Deshalb sind Rektorat und AStA übereingekommen, in der RWTH die Kampagne „Wir tragen weiter Masken“ zu starten. Damit werden alle Personen aufgefordert, auf den Fluren, in den Lernräumen und in den Hörsälen weiterhin Masken zu tragen. Die Lehrenden werden gebeten, an die Studierenden zu appellieren, in den Lehrveranstaltungen Masken zu tragen und den vorhandenen Platz im Hörsaal optimal auszunutzen. „Wir setzen an dieser Stelle auf das Gemeinschaftsgefühl“, betont Professor Aloys Krieg, Prorektor für Lehre.
Anpassungen coronabezogener Regelungen
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes führen an der RWTH zu folgenden Anpassungen coronabezogener Regelungen:
- Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist entfallen. Die gebäudebezogene 3G-Regel gilt damit ebenfalls nicht mehr. Bitte beachten Sie jedoch, dass bis 2. April 2022 weiterhin der Besuch von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist. Die bisherigen Kontrollangebote bzw. -pflichten bleiben bestehen.
- Eine Home-Office-Angebots-Verpflichtung besteht nicht mehr. Home-Office kann weiterhin als geeignete Maßnahme zum Infektionsschutz eingesetzt werden. Die ab 1. April 2022 gültigen Regelungen zu Home-Office und situativer mobiler Arbeit finden Sie hier.
- Bei Arbeiten in Präsenz ist den Beschäftigten mindestens ein Selbsttest pro Woche anzubieten. Diese Tests können weiterhin kostenlos im RWTH-Shop bezogen werden.
- Die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz für Arbeiten in Präsenz wurden fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen fort. Sobald das Land die Entscheidungen für die coronabezogenen Regelungen ab 3. April getroffen hat, werden wir Sie zeitnah informieren. Dies gilt insbesondere für Regelungen, die sich auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb auswirken können. Aktuell wird jedoch ab diesem Zeitpunkt eher nicht mit weitergehenden Regelungen (keine Fortführung der 3G-Regel usw.) gerechnet.