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Corona-News

Archiv für März 2020

RWTH entwickelt einfache Beatmungspumpe für Notsituationen

25. März 2020 | von

In einem interdisziplinären Team haben RWTH-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine sehr einfache Beatmungspumpe für Corona-Infizierte entwickelt. Diese soll ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es zu großen Engpässen in Krankenhäusern oder Notversorgungseinrichtungen kommt. 

Die Pumpe betätigt herkömmliche Beatmungsbeutel, sogenannte Ambu-Bags, die normalerweise für eine Beatmung „von Hand“ genutzt werden. Neben den Ambu-Bags sind Kunststoffteile aus dem 3D-Drucker, ein Elektromotor, Stromversorgung und Kleinteile – beispielsweise Schrauben – für den Bau einer Beatmungspumpe erforderlich. Für die Herstellung der Kunststoffteile ist ein Standard-FDM 3D-Drucker mit mindestens 20 mal 20 Zentimeter Bauplatte ausreichend.

Eine Beatmungspumpe kann innerhalb eines Tages gebaut werden. So könnten auch Freiwillige mit Zugang zu einem 3D-Drucker schnell eine größere Zahl herstellen. Die Bauanleitung ist unter www.coresponse.rwth-aachen.de abrufbar, hier können sich auch Freiwillige mit 3D-Drucker registrieren.

https://www.rwth-aachen.de/go/id/gsfmi?#aaaaaaaaaagsfod

DAAD: Sommersemester nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

24. März 2020 | von

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützt den Vorstoß der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für das Sommersemester 2020, dass dieses nicht auf BAföG- oder Regelstudienzeit angerechnet werden solle, da aufgrund der Corona-Epidemie absehbar keine normale Präsenzlehre möglich sein wird. Zugleich regt der DAAD an, die rund 300.000 Bildungsausländer in Deutschland in der aktuellen Lage stärker zu unterstützen. „Wir begrüßen die Überlegungen der HRK nachdrücklich“, sagte DAAD-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee in einer Mitteilung des Dienstes. „Wir alle gemeinsam müssen in diesen schwierigen Zeiten dafür Sorge tragen, dass deutschen und internationalen Studierenden kein Nachteil aus den Verschiebungen und Absagen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Zusammenhang mit Corona entsteht.“ Der DAAD würde das Sommersemester als ‚Optionssemester‘ benennen wollen, das im Gegensatz zum obligatorischen Regelsemester vielfältige Möglichkeiten biete, digitale Lehr- und Prüfungsformate zu erproben und bereits vorhandene Formate auszubauen. Dabei sei aber auch zu berücksichtigen, dass diese alternativen Formen die Präsenzlehre und einen normalen Lehrbetrieb nicht ersetzen könnten.

Darüber hinaus regte der DAAD-Präsident an, internationale Studierende und ihre soziale Lage in der Corona-Krise stärker in den Blick zu nehmen. „Wir sehen, dass finanzielle Notlagen entstehen, die dazu führen können, dass eine Vielzahl internationaler Studierender sich ihr Studium und ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht mehr leisten können“, so DAAD-Generalsekretärin Dr. Dorothea Rüland. Dies gelte es zu verhindern. Der DAAD schlage daher vor, die Hochschulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, die es ihnen erlaubten, entlang klarer Richtlinien besonders betroffene Studierende mit einem Überbrückungsgeld auszustatten.

https://www2.daad.de/presse/pressemitteilungen/de/76167-daad-unterstuetzt-hrk-vorschlaege-und-regt-ueberbrueckungs-fonds-fuer-internationale-studierende-an/?

Fab Lab der RWTH unterstützt im Kampf gegen die Corona-Pandemie

24. März 2020 | von

Das Fab Lab der RWTH Aachen stellt seine 3D-Drucker, Lasercutter und anderen digitalen Fertigungsmaschinen für die schnelle Produktion dringend benötigter Teile im Medizinbereich zur Verfügung. So können im Kampf gegen die Corona-Pandemie beispielsweise Visiere für Ärzte, Notfall-Beatmungsautomaten für Krankenhäuser, aber auch Unterarm-Türdrücker für Bürotüren gefertigt werden. Sie erreichen auf kurzem Weg lokale und regionale Einrichtungen, die ihren Betrieb aufrechterhalten müssen. „Wir können keine zertifizierten Medizinprodukte liefern. Aber wir helfen für den Notfall vorzusorgen, in dem die regulären Bestände in den Krankenhäusern nicht mehr ausreichen. Artikel wie die Unterarm-Türdrücker beispielsweise senken Infektionsrisiken in Büros wichtiger Einrichtungen, dies sind keine Medizinprodukte“, erklärt Professor Jan Borchers, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik 10, wo auch das Fab Lab angesiedelt ist.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind damit Teil einer weltweiten Gemeinschaft, die sich über soziale Medien organisiert, dort 3D-Designs für Notfallgeräte sammelt, ihre Notwendigkeit und medizinische Eignung bewertet und dezentral vor Ort durch Freiwillige produziert. Das Fab Lab wird dabei über die Initiative „Exzellenz Start-up Center.NRW an der RWTH Aachen“ vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Prototypen für die genannten Beispiele sind in der Fertigung, mit der Uniklinik RWTH Aachen arbeitet das Fab Lab bereits zusammen. Nun werden Kontakte zu weiteren Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen in der Region gesucht, um deren konkreten Bedarf zu bedienen.

Zur Pressemitteilung

HRK: Sommersemester darf kein verschenktes sein

24. März 2020 | von

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert für das Sommersemester 2020, dass Nachteile insbesondere für Studierende und wissenschaftliche Nachwuchskräfte im Zuge der Einschränkungen durch die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen seien. „Die seit Montag geltende bundesweite Verschärfung der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise zeigt die Dynamik der gegenwärtigen Situation. Die Hochschulen messen trotz dieser schwierigen Umstände der Aufrechterhaltung des Wissenschaftsbetriebs auch im Sommersemester 2020 hohe Bedeutung bei. Allen Hochschulangehörigen, die sich in der gegebenen Lage nach Kräften um Lehre und Forschung bemühen, gilt unser herzlicher Dank und unsere Anerkennung!“, erklärt HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Altin einer Mitteilung. 

Grundsätzlich müsse das Sommersemester 2020 unbedingt als regulärer Teil des Studiums oder der Qualifizierung anerkannt werden. „Im Sinne der Studierenden, Lehrenden und Forschenden darf dies kein verschenktes Semester sein. Alle Anstrengungen der Hochschulen zielen darauf ab, den Wissenschaftsbetrieb möglichst umfassend fortzuführen. Das heißt, für Studierende muss diese Zeit als Studienzeit gelten, wenn sie dies wollen. Und für Lehrende und Forschende dürfen in ihrer Biografie keine Lücken bei Lehrerfahrung oder Forschungsleistung entstehen“, ergänzt HRK-Vizepräsident Prof. Dr. Ulrich Radtke. Prüfungs- und Abschlussmöglichkeiten wollen wir so umfassend wie möglich eröffnen und rechtssicher gestalten. Wir müssen aber unbedingt der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Prüflinge sich derzeit nur unter erschwerten Bedingungen vorbereiten können und dass Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen trotz aller Anstrengungen nur zum Teil durch digitale Formate ersetzt werden können. Dies darf den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen. Ein Nachteilsausgleich, etwa durch Nicht-Anrechnung des Semesters auf die Regelstudienzeit oder durch die Verschiebung von Prüfungszeitpunkten, ist für alle Studierenden, besonders aber für sozial schwächere oder durch Pflege und Erziehung gebundene Studierende überaus wichtig. Wir müssen auch an die Medizin-Studierenden denken, die jetzt die Kliniken unterstützen. Die Bundesregierung hat dankenswerterweise bereits eine entsprechende Regelung für das BAföG getroffen.“

HRK-Präsident Alt sieht in der Krise durchaus auch eine Chance: „Die Hochschulen werden ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Wissenschaft ist darauf ausgerichtet, Probleme zu lösen, und wird deshalb so weit wie möglich auch die Handlungsmöglichkeiten nutzen, die sich durch die Digitalisierung bieten.“

 

 

Landesregierung NRW erlässt weitreichendes Kontaktverbot

24. März 2020 | von

Die Landesregierung NRW hat im Einklang mit den übrigen Bundesländern ein weitreichendes Kontaktverbot erlassen. Die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus“ (CoronaSchVO) ist als Mindeststandard zu verstehen.

Folgende Regelungen sind in allen Bereichen der RWTH zu beachten:

  • Physische Arbeitstreffen ab zwei Personen dürfen nur noch durchgeführt werden, sofern sie zwingend für den derzeitigen Betrieb der RWTH erforderlich sind und eine digitale Arbeitsform selbst mit Einschränkungen nicht ermöglicht werden kann.
  • Bei jeglichen Tätigkeiten ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Tätigkeit nur noch unter zuvor mit dem Arbeitsschutz abgestimmten Kompensationsmaßnahmen stattfinden.
  • Es besteht gemäß §1 (1) der CoronaSchVo. ein Betretungsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Das Betretungsverbot für Personen, die aus Risikogebieten kommen, gilt natürlich auch für die Mitarbeitende externer Auftragsunternehmen.
  • Infizierte Hochschulangehörige (keine Verdachtsfälle) sind der Hochschulärztlichen Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

Hohe Geldbußen, wenn trotz Verbot gefeiert wird

23. März 2020 | von

In Stadt und StädteRegion Aachen haben die Kräfte von Polizei und der Ordnungsbehörden auch am Wochenende immer noch Personenansammlungen in Parks und auf Bolz- sowie Spielplätzen aufgelöst. Auch mussten einige Partys aufgelöst werden, die Einsatzkräfte stießen zum Teil auf Unverständnis. Hier wurden Anzeigen gefertigt. Die Rechtsverordnung der NRW-Landesregierung ist in diesem Punkt so formuliert, dass „die Behörden zur Umsetzung der Rechtsverordnung gehalten sind, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Dabei werden die Kommunen von der Polizei unterstützt. Verstöße werden, so die Stadt in einer Mitteilung, als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Befristete Bereitstellung von Microsoft Teams

23. März 2020 | von

Weil aktuell viele Menschen Telefon- bzw. Videokonferenzsysteme nutzen,  ist das System DFNConf überlastet und damit instabil. Um den Beschäftigten ein durch die RWTH begleitetes Werkzeug bereitzustellen, wird die Cloud-Plattform Microsoft (MS) Teams befristet bis zum Ablauf der Krisensituation zur Verfügung gestellt. Das Werkzeug wurde (soweit technisch möglich) auf die zwingend notwendigen Angebote reduziert. Des Weiteren erfolgt die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an Microsoft über einen von der RWTH Aachen kontrollierten Identity Provider (Shibboleth). Die Nutzung für die Beschäftigten der RWTH Aachen erfolgt innerhalb einer eigenen Domain m365.rwth-aachen.de, die ausschließlich von der RWTH Aachen verwaltet wird.

Informationen zum Zugang zu MS Teams für Beschäftigte der RWTH Aachen finden Sie in der rechten Spalte unter

https://doc.itc.rwth-aachen.de/display/M365/Zugang

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Service Center Abfallwirtschaft nur eingeschränkt verfügbar

23. März 2020 | von

Aufgrund der eingeschränkten Personalverfügung geht das Service Center Abfallwirtschaft (SCA) in den Notbetrieb über. Nur durch folgende Maßnahmen kann vorerst die Entsorgung für zeitkritische Belange an der RWTH gewährleistet bleiben:

  1. Das Service Center Abfallwirtschaft ist Montag und Freitag nicht besetzt.
  2. Dienstag bis Donnerstag ist es von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Abfälle nur nach telefonischer Anmeldung angenommen werden.

Darüber hinaus sind  die SCA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den büroüblichen Zeiten telefonisch und per Mail zu erreichen.

Service Center Abfallwirtschaft

Leopoldina empfiehlt bundesweiten Shutdown

22. März 2020 | von

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der auch RWTH-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehören, hat eine Ad-hoc-Stellungnahme zu gesundheitspolitischen Handlungsoptionen gegen die weitere Ausbreitung des Coronaviris in Deutschland veröffentlicht. In dieser Mitteilung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der Leopoldina heißt es unter anderem, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein deutschlandweiter temporärer „Shutdown“ (ca. 3 Wochen) mit konsequenter räumlicher Distanzierung aus wissenschaftlicher Sicht empfehlenswert sei. Dabei müssten notwendige und gesundheitserhaltende Aktivitäten weiterhin möglich bleiben.

https://www.leopoldina.org/presse-1/nachrichten/ad-hoc-stellungnahme-coronavirus-pandemie/

Warnung vor Betrügern

21. März 2020 | von

Die Stadt Aachen warnt vor Betrügern, die sich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben, und sich unter dem Vorwand, Corona-Proben zu nehmen, Zutritt zu Wohnungen verschaffen. Die Stadt Aachen betont in einer Mitteilung, dass das Gesundheitsamt im Zuge der Corona-Krise keine Hausbesuche durchführe. Bei dem Verdacht auf eine solche Betrugsmasche sollte man umgehend die Polizei verständigen.