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Corona-News

Alleinerziehende bekommen Bescheinigungen für Notfallbetreuung

27. April 2020 | von

Das Land NRW hat seine Regelungen für die besonderen Betreuungsbedarfe erweitert. Ab sofort können auch alleinerziehende Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, für ihre Kinder die besondere Betreuungsinfrastruktur nutzen. Dafür erforderlich ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis mit Angabe des Stundenumfangs. Zusammen mit einer entsprechenden Erklärung der/des Alleinerziehenden entscheiden die Einrichtungen über entsprechende Anträge beziehungsweise können diese auf den Weg bringen. Da es keine einheitlichen Formulare für die Bescheinigung des Arbeitgebers gibt, wird empfohlen, dass Betroffene im Vorfeld mit der jeweiligen Einrichtung abklären, welche Angaben die Bescheinigung enthalten soll, wobei viele Einrichtungen wohl auch entsprechende Formulare vorhalten. Die Personalabteilungen der RWTH stehen für die Ausstellung der Bescheinigung gerne zur Verfügung.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/

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