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Corona-News

Kontakte bei erforderlichen Arbeitstreffen sind nachzuhalten

03. Juni 2020 | von

Der Krisenstab der RWTH macht darauf aufmerksam, dass gemäß der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung physische Arbeitstreffen ab zwei Personen derzeit nur durchgeführt werden dürfen, sofern sie zwingend für den Betrieb erforderlich sind und eine digitale Arbeitsform (selbst mit Einschränkungen) nicht ermöglicht werden kann. Bei diesen Arbeitstreffen ist sicherzustellen, dass eine Kontaktnachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion im Zeitraum von vier Wochen ab einem physischen Zusammentreffen ermöglicht werden kann. Schon im eigenen Interesse sollten deswegen die dienstlichen Kontakte bei physischen Arbeitstreffen erfasst werden. Hierzu steht ein Erfassungsvordruck bereit. Eine Vernichtung der erfassten Daten/Vordrucke muss nach Ablauf von vier Wochen erfolgen.

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