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Corona-News

Wegen Rückverfolgbarkeit der Teilnahme: Vor Präsenzveranstaltungen muss Dokument ausgefüllt werden

10. Juni 2020 | von

Wie den Beschäftigten schon in der vergangenen Woche angekündigt wurde, muss die RWTH gemäß der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW auch die Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen der Lehr- und Prüfungsformate gewährleisten. Neben Name und Anschrift ist dazu auch die Telefonnummer erforderlich, die in RWTHonline auf freiwilliger Basis hinterlegt ist. Aus diesem Grund müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei jedem Termin ein Dokument ausfüllen. Diese Informationen müssen im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt der Städteregion übermittelt werden. Die Daten sind vom Lehrstuhl vor unbefugtem Zugriff zu schützen und müssen vier Wochen nach dem Termin vernichtet werden.

„Bei Klausuren geht es darum, Staus bei der Einlasskontrolle zu vermeiden“, erläutert Professor Aloys Krieg, Prorektor für Lehre. Deshalb müssen die Lehrstühle den Vordruck mit jeder Klausur auf dem entsprechenden Platz auslegen. „Die Studierenden sind verpflichtet, den Vordruck während der Klausur auszufüllen. Der Vordruck wird am Ende gemeinsam mit der Klausur eingesammelt, von der Klausur getrennt, gesichert aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet“, so Krieg weiter.

Bei allen anderen Veranstaltungen in Präsenz (mündliche Prüfungen, Einsichtnahmen, Praktika, Exkursionen etc.) müssen die Studierenden den ausgefüllten Vordruck zu jedem Termin der Veranstaltung mitbringen und abgeben. Ohne den ausgefüllten Vordruck ist eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht gestattet. Gleiches gilt auch für das Lehrpersonal.

Bei Praktika etc. mit mehreren Terminen wird den Lehrstühlen empfohlen, den Studierenden anzubieten, die entsprechenden Angaben in einer Liste, die elektronisch oder in Papierform vorliegen kann, zu speichern. Um nicht zwei Anwesenheitslisten führen zu müssen, wird diese Liste zu den Prüfungsunterlagen genommen und unterliegt den entsprechenden Aufbewahrungsfristen. Studierende oder Lehrende, die das nicht wollen, haben das Recht und damit auch die Pflicht, das entsprechende Dokument bei jedem Termin einzeln abzugeben, so dass die Angaben nach vier Wochen vernichtet werden können.

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