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Corona-News

Verlängerung der Schließung und des Betretungsverbotes der Sportanlagen

08. Januar 2021 | von

Als Konsequenz des aktuellen Bund-Länder-Beschlusses bleiben alle Sportanlagen weiterhin bis voraussichtlich 31. Januar 2021 geschlossen.  Von der Sperrung sind ausnahmslos alle Anlagen des Hochschulsportzentrums betroffen. Gleichzeitig gilt nach wie vor für den angegebenen Zeitraum ein Betretungsverbot, teilt das HSZ mit.

„Trotz der bedauerlichen Verlängerung der Einschränkungen können alle weiter mit unseren digitalen Angeboten fit bleiben!“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ

Mit dem digitalen Angebot des HSZ kann man entweder sportlich in den Tag starten, mittags eine bewegte Pause machen oder abends an unterschiedlichsten, individuellen Kursangeboten teilnehmen. Alle Angebote bleiben zudem entgeltfrei und werden live via Zoom übertragen.

Das HSZ weist daraufhin, dass der Servicepoint aktuell nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist. Der Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Sportanlagen und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs wird von der zukünftigen Entwicklung abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert.

Alle ergriffenen Maßnahmen der Schließung orientieren sich an den Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenstäbe der Städteregion Aachen und der RWTH Aachen.

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