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Corona-News

Archiv für Januar 2021

Weitere Maßnahmen im Zuge des Lockdowns: Online-Angebote und Home-Office

08. Januar 2021 | von

Krisenstab und Rektorat der RWTH haben auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns folgende Maßnahmen beschlossen:

Studium und Lehre:

  • Das Online-Lehr- und -Prüfungsangebot wird weiterhin – wie geplant – durchgeführt.
  • Einsichtnahmen und mündliche Prüfungen sind bis einschließlich Januar weiterhin nur online möglich.
  • Aktuell wird davon ausgegangen, dass bestimmte Praktika und schriftliche Prüfungen in Präsenz, die nicht verschoben werden können, unter den bereits genehmigten Rahmenbedingungen in der Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 möglich sein werden. Auch wenn die endgültigen Regelungen der Landesregierung noch nicht vorliegen, werden die Studierenden sowie die Betreuenden gebeten, sich weiterhin auf die geplanten Termine vorzubereiten. Sobald hier neue Informationen vorliegen, wird der Krisenstab kurzfristig (auch am Wochenende) ein Update geben. Die Studierenden werden gebeten, zusätzlich auf kurzfristige Änderungsmitteilungen durch die Lehrstühle zu achten.
  • Bei experimentellen Abschlussarbeiten, die eine Präsenz erfordern, sind die Möglichkeiten mit den Betreuenden zu besprechen

Dienstbetrieb:

  • Die bekannte Home-Office-Verpflichtung für alle Tätigkeiten, die – auch unter Inkaufnahme von Qualitätsverlusten – im Home-Office möglich sind, wird bis einschließlich 31. Januar 2021 verlängert.
  • Ausnahmen dürfen nur bei Vorliegen triftiger Gründe, insbes. Tätigkeiten zur Sicherstellung der Infrastruktur der RWTH bzw. von Versuchen in den Hochschuleinrichtungen gewährt werden. Die Entscheidung obliegt dabei den jeweiligen Führungskräften, die für eine objektive und enge Auslegung dieser Regelung verantwortlich sind.
  • Ein triftiger Grund liegt auch dann vor, wenn Beschäftigte, deren Arbeitsplatz grundsätzlich Home-Office-fähig ist, dennoch an der RWTH in einem Einzelbüro arbeiten, weil der Arbeitsplatz im Home-Office wegen Home-Schooling oder Kinderbetreuung nicht genutzt werden kann bzw. nicht zumutbar ist. Hierbei darf es sich jedoch nur um begründete Einzelfälle handeln, da sonst der Infektionsschutz an der RWTH sowie auf dem Weg von und zur Arbeit wiederum gefährdet wird.
  • Sofern sich bei Beschäftigten Fragen zur Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern ergeben, stehen die Personalabteilungen hier weiterhin für Beratungen zur Verfügung. Der Familienservice des Gleichstellungsbüros informiert und berät ebenfalls zu allen Fragen zu Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aktuelle Informationen (unter anderem zu den sogenannten zusätzlichen Kinderkrankentagen sowie Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sonderurlaub) für hochschulangehörige Eltern sind hier zu finden.

Regelungen für Rückkehrende aus Risikogebieten:

  • Rückkehrende aus Risikogebieten können sich nunmehr wahlweise freitesten lassen oder in Quarantäne begeben. Sofern die Quarantäne gewählt wird, besteht für Beschäftigte, die keinen Home-Officefähigen Arbeitsplatz besetzen, nur dann Anspruch auf eine Ausgleichzahlung nach Infektionsschutzgesetz, sofern die Reise auf einen triftigen Grund zurückzuführen ist. Kein triftiger Grund ist beispielsweise eine Urlaubsreise. Die Personalabteilungen beraten hier zu etwaigen Fragen.

Krisenstab und Rektorat der RWTH haben die o.g. Maßnahmen auf Basis folgender Leitlinie getroffen: Mit allen Maßnahmen soll die stärkere Verminderung des Infektionsrisikos (beispielsweise durch Reduktion der Mobilität zum und vom Arbeitsplatz) erreicht werden. Gleichzeitig soll der Studienfortschritt aller Studierenden bestmöglich unterstützt werden.

Sobald neue Informationen vorliegen wird der Krisenstab wieder zeitnah informieren.

Verlängerung der Schließung und des Betretungsverbotes der Sportanlagen

08. Januar 2021 | von

Als Konsequenz des aktuellen Bund-Länder-Beschlusses bleiben alle Sportanlagen weiterhin bis voraussichtlich 31. Januar 2021 geschlossen.  Von der Sperrung sind ausnahmslos alle Anlagen des Hochschulsportzentrums betroffen. Gleichzeitig gilt nach wie vor für den angegebenen Zeitraum ein Betretungsverbot, teilt das HSZ mit.

„Trotz der bedauerlichen Verlängerung der Einschränkungen können alle weiter mit unseren digitalen Angeboten fit bleiben!“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ

Mit dem digitalen Angebot des HSZ kann man entweder sportlich in den Tag starten, mittags eine bewegte Pause machen oder abends an unterschiedlichsten, individuellen Kursangeboten teilnehmen. Alle Angebote bleiben zudem entgeltfrei und werden live via Zoom übertragen.

Das HSZ weist daraufhin, dass der Servicepoint aktuell nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist. Der Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Sportanlagen und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs wird von der zukünftigen Entwicklung abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert.

Alle ergriffenen Maßnahmen der Schließung orientieren sich an den Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenstäbe der Städteregion Aachen und der RWTH Aachen.

Alle Mensen weiterhin geschlossen

08. Januar 2021 | von

Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind alle gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks Aachen weiterhin und bis auf Weiteres geschlossen. Das gibt das Studierendenwerk Aachen bekannt. Dies gilt auch für den Verwaltungsbereich am Pontwall, der ausschließlich telefonisch und per E-Mail erreichbar ist.

Der Infopoint am Pontwall ist täglich zwischen 11 und 12 Uhr geöffnet. In dieser Zeit stehen auch die Automaten zur Verfügung, mit denen BlueCard, FH-Karte und Studierendengastkarte aufgeladen werden können.

Umfrage zur psychischen Gesundheit von Studierenden

06. Januar 2021 | von

Im Rahmen eines Projektseminars am Lehr- und Forschungsgebiet Gesundheitspsychologie der RWTH führen Psychologie-Studierende eine Umfrage zur psychischen Gesundheit von Studierenden durch. Der Fragebogen gliedert sich in drei übergeordnete Themengebiete: Das Erleben der COVID-19-Pandemie, die Nutzung von Instagram und die Nutzung von Gesundheitstrackern und -Apps. Das Interesse gilt ausdrücklich Nutzern und Nicht-Nutzer. Studierende können also unabhängig davon, ob sie Instagram und/oder Gesundheitstracker und -Apps nutzen, an der Umfrage teilnehmen. Die Umfrage nimmt wird etwa 25 bis 35 Minuten in Anspruch. 

Hier der Link zur Umfrage: 

https://www.soscisurvey.de/psych_gesundheit_studierende/

Gerne darf der Link an andere Studierende weitergeleitet werden.

Regelstudienzeit wird auch für das Wintersemester erhöht

04. Januar 2021 | von

Die individuelle Regelstudienzeit wird für alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden um ein Semester erhöht. Dies war schon in Bezug auf das vergangene Sommersemester so der Fall. Außerdem ist die Freiversuchsregelung für alle Versuche nun eine sogenannte Opt-Out-Regel, die Rektorate der Hochschulen müssen sich laut neuer Verordnung also gegen eine Freiversuchsregelung stellen. Das Rektorat der RWTH hat ein Fortbestehen der vollständigen Freiversuchsregelung für das Wintersemester 20/21 ohnehin schon beschlossen. Die Regelung besagt, dass Studierende beim Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten insofern die Prüfung angetreten und kein Täuschungsversuch abgelegt wurde. Verglichen mit dem Sommersemester ist die einzige Änderung im Wintersemester, dass die Abmeldung von Klausuren nun nicht mehr unmittelbar vor einer Prüfung möglich sein wird, sondern bis 24 Stunden vorher.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit für Studierende, die im Sommersemester 20 und Wintersemester 20/21 an der RWTH eingeschrieben waren, bringt mit sich, dass auch der BAföG-Anspruch um ein Semester verlängert wird. Dies gilt allerdings nur für Personen, deren Förderanspruch erst nach Februar 2020 abläuft beziehungsweise abgelaufen ist.

https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/