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Corona-News

Archiv für Februar 2021

Stadion Königshügel mit Einschränkungen wieder geöffnet

25. Februar 2021 | von

Durch die aktuellen Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW vom 22. Februar ist es wieder möglich, sich auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen eingeschränkt sportlich zu betätigen. Dabei ist zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. „Wir freuen uns, dass wir in Abstimmung mit dem Krisenstab in kleinem Maße den Sportbetrieb wieder aufnehmen können“, erklärt Peter Lynen, Leiter des Hochschulsportzentrums. Das HSZ bittet alle Sportlerinnen und Sportler, auf die vorgeschriebenen Abstandsregeln zu achten und somit den Schutz aller zu gewährleisten.

To-Go-Betrieb der Mensa Vita startet am 1. März

23. Februar 2021 | von

Nach Wiedereröffnung der Mensa Academica baut das Studierendenwerk Aachen sein Verpflegungsangebot für die Studierenden weiter aus. Am Montag, 1. März, nimmt nun auch wieder die Mensa Vita am Campus Melaten den Betrieb auf. Die Mensa Vita ist dann montags bis freitags  von 11:30 bis 14:30 Uhr geöffnet. Den Gästen wird coronabedingt auch hier erst einmal nur Essen zum Mitnehmen angeboten. Zur Auswahl stehen, analog zur Mensa am Pontwall, zwei Gerichte – vegan/vegetarisch für 2,10 Euro und der „Klassiker“ mit Fisch oder Fleisch für 2,60 Euro.
Zum Kreis der Nutzungsberechtigten gehören gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung allein Studierende und Hochschulbeschäftigte. Das Studierendenwerk bittet um Verständnis, dass die Hochschulzugehörigkeit wie in der Hauptmensa am Eingang geprüft wird. Der Betrieb läuft ansonsten weiterhin unter Berücksichtigung aller erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Vorerst nicht möglich sein wird der Verzehr von Speisen und Getränken im Gebäude, auf den Terrassen sowie auf dem gesamten Außengelände. Das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken ist  in der Mensa Vita verpflichtend.

Das Studierendenwerk weist ausdrücklich darauf, dass der To-go-Betrieb in erster Linie als Notversorgung für bedürftige Studierende zu verstehen ist. Alle, die nicht auf das Essen aus der Mensa angewiesen sind, werden gebeten, andere Verpflegungsmöglichkeiten zu nutzen.

Corona-Test-Ergebnisse in die Warn-App eintragen

23. Februar 2021 | von

Die Corona-Warn-App ist ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung, der Krisenstab der RWTH empfiehlt allen Hochschulangehörigen, die App einzusetzen, um mögliche Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Das Robert-Koch-Institut stellt umfangreiche Informationen rund um den Einsatz der App dazu zur Verfügung:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html

Zudem hat das RKI eine Übersicht veröffentlicht, die sich an Personen wendet, die einen Corona-Test (PCR-Test) machen – zum Beispiel in Teststellen oder Hausarztpraxen. Auf dem Plakat wird in fünf Schritten dargestellt, wie der Corona-Test in der App registriert und bei einem positiven Befund geteilt wird, so dass andere Nutzerinnen und Nutzer der App gewarnt werden können. Das Plakat (Das RKI weist darauf hin, dass es nicht barrierefrei ist) ist hier abrufbar:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Poster.pdf?__blob=publicationFile

Medizinische Mund-Nasenschutz-Bedeckung bei Präsenzveranstaltungen Pflicht

22. Februar 2021 | von

In der seit heute gültigen CoronaSchutzverordnung wird geregelt, dass bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz die ganze Zeit über eine medizinische Mund-Nasenschutz-Bedeckung zu tragen ist. Krisenstab und Leitung der RWTH weisen darauf hin, dass diese Regelung in jedem Fall einzuhalten ist.

Präsenzprüfungen werden in den Zeitraum 12. April bis 7. Mai verlegt

22. Februar 2021 | von

Trotz der umfangreichen Durchführung von Prüfungen in unterschiedlichen Online-Formaten ist die RWTH Aachen gezwungen, die verbleibenden Prüfungen, welche derzeit nicht stattfinden dürfen, zu verschieben – wobei Ausnahmen möglich sind. Alle Präsenztermine, für die keine alternativen Prüfungsformate angeboten werden, werden zentral im Block vom Zeitraum 15. Februar bis 6. März auf den Zeitraum vom 12. April bis zum 7. Mai verlegt. Bei der Verschiebung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Durch die Verlegung wird die Anzeige der entsprechenden Prüfungstermine in RWTHonline vorübergehend deaktiviert, sodass Studierende diese Prüfungstermine in der Anzeige „Meine Prüfungstermine“ in der Applikation „Prüfungen“ nicht sehen können. Die Anmeldungen zu den Prüfungsterminen bleiben bei der Verlegung aber erhalten.
  • Die zentrale Verlegung erfolgt voraussichtlich Ende der kommenden Woche. Alle Fakultäten sind bemüht, die notwendigen Anpassungen im direkten Anschluss schnellstmöglich durchzuführen und die Termine  freizugeben.
  • Die zuständigen Prüferinnen und Prüfer werden alle Studierenden nach erneuter Aktivierung der Prüfungstermine individuell informieren.
  • Für alle auf diese Weise verlegten Prüfungen wird das Anmeldeende auf 7 Tage vor der Prüfung gesetzt und somit wieder geöffnet. Dies betrifft nur die verschobenen Prüfungen, keine Online-Distanzprüfungen.

Krisenstab und Hochschulleitung sind sich bewusst, welche Belastungen die Verschiebungen für die Studierenden in ihrer Vorbereitung bedeuten. Ziel ist es, mit dieser Entscheidung die maximal mögliche Planungssicherheit zu geben.

Freiversuchsregelung gilt bis zum Ende der Prüfungsphase des Sommersemesters

17. Februar 2021 | von

Krisenstab und Leitung der RWTH weisen erneut darauf hin, dass die Freiversuchsregelung bis zum Ende der Prüfungsphase des Sommersemesters gilt. Das bedeutet, dass eine Prüfung, die mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet wird, als nicht unternommen gilt.

Das gilt allerdings nicht, wenn  der Prüfung unentschuldigt ferngeblieben wird oder die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet gilt. In diesen Fällen zählt der Versuch.

Alle Studierenden werden gebeten zu beachten, dass sie sich im Regelfall bis zu 24 Stunden vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden können. Sofern Studierende krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, können sie (auch nachträglich) zurücktreten. Ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit ist in der Regel am Tag der Prüfung einzuholen und muss spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin beim ZPA vorliegen. Das Attest kann per E-Mail eingereicht werden.

Keine Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz bis zum 7. März

15. Februar 2021 | von

Gemäß der am Wochenende veröffentlichten CoronaSchutzverordnung von NRW werden die aktuellen Regeln zunächst bis zum 21. Februar und dann vermutlich bis zum 7. März in mehr oder weniger unveränderter Form fortgeschrieben. Gleichzeitig muss allen Studierenden gemäß Prüfungsordnung eine rechtskonforme Prüfungsmöglichkeit angeboten. Deshalb haben sich Hochschulleitung und Krisenstab der RWTH Aachen mit den Prüfungsausschussvorsitzenden auf die folgenden Regelungen verständigt:

Es dürfen bis zum 7. März keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz stattfinden. Das betrifft sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen. Ausnahmen gelten für die Medizin und bereits genehmigte Laborpraktika. Weitere Ausnahmen kann es nur in durch die Abt. 1.1 genehmigten Sonderfällen geben (siehe Punkt 2.).

Für die bis zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Prüfungen gibt es folgende Möglichkeiten.

  1. Klausuren können durch alternative Prüfungsformate ersetzt werden. Generell genehmigte Ersatzformate sind: mündliche Prüfungen via Zoom von Zuhause aus oder Fernprüfungen, bei denen die Studierenden nicht beobachtet werden. Andere Ersatzformate, wie zum Beispiel die Anerkennung unbenoteter Modulbausteine in Form von Hausübungen oder Bonuspunkten als Ersatz für die Prüfung, müssen mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden.
  2. Klausuren können nach dem aktuell gültigen Generalbeschluss der Prüfungsausschussvorsitzenden durch Fernprüfungen von Zuhause mit Beobachtung via Zoom ersetzt werden. Dies ist aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Studierenden nur mit deren expliziter Zustimmung möglich. Zu beachten sind dabei  die Handreichungen des CLS https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/. Sind Studierende mit der Teilnahme an einer beobachteten Fernprüfung nicht einverstanden, muss für diese Gruppe nach den rechtlichen Vorgaben eine der folgenden Möglichkeiten angeboten werden:
  • Es kann ein alternatives Prüfungsformat, wie z. B. eine mündliche Prüfung, gewählt werden.
  • Die Studierenden können auf den zweiten Prüfungstermin verwiesen werden, wenn dieser noch in dieser Prüfungsperiode bis Ende April liegt. Zurzeit können aber noch keine verlässlichen Aussagen bezüglich der Planungssicherheit dieser Präsenztermine getroffen werden.
  • Wenn es sich um den einzigen Prüfungstermin in dieser Prüfungsperiode handelt, kann ein (formloser kurzer) Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Abteilung 1.1 pruefungsrecht@zhv.rwth-aachen.de gestellt werden, sodass diese voraussichtlich sehr kleine Gruppe von Studierenden die gleiche Klausur zeitgleich in einem Hörsaal der RWTH schreiben kann. Ein Antrag per Mail ist aufgrund unserer Dokumentationspflichten erforderlich. Damit ist kein weiterer Prüfungstermin notwendig.

Die Entscheidung, welche Option angeboten werden soll, liegt bei den Lehrenden.

  1. Klausuren können verschoben Die neuen Termine werden in der Vorlesungszeit des Sommersemesters liegen und müssen mit den Klausurplanenden der Fakultät abgestimmt werden. Präsenzprüfungen im ZuseLab können erst ab Mai wieder neu angesetzt werden.

Der Krisenstab apelliert, Fernprüfungsformate zu nutzen, da derzeit niemand prognostizieren kann, ob aufgrund der Mutationen zum Beispiel im April wieder Präsenz möglich ist. Den Verantwortlichen ist bewusst, dass die Information kurzfristig kommt. Leider kommen die behördlichen Vorgaben, die beachtet werden müssen, mit der gleichen Kurzfristigkeit. Planungssicherheit kann am ehesten mit Fernprüfungen geschaffen werden.

Alle Präsenzprüfungen bis um 21. Februar abgesagt

12. Februar 2021 | von

In einer Sondersitzung aller Prüfungsausschussvorsitzenden wurde am  beschlossen, aufgrund der zu erwartenden Umsetzung der Corona-Schutzverordnung alle Präsenzprüfungen an der RWTH bis zum Ende kommender Woche (das heißt bis zum 21. Februar) abzusagen. Das betrifft sowohl Klausuren in Präsenz als auch mündliche Prüfungen in Präsenz als auch Prüfungen im ZuseLab.

Fernprüfungen (take-home exams, el. Prüfungen von zu Hause) können  stattfinden. Es wird noch einmal um die Abwägung gebeten, ob eine Prüfung als Fernprüfung infrage kommt.

Die RWTH wird Anfang kommender Woche, sobald die konkrete Umsetzung des Landes vorliegt, darüber informieren, wie mit der letzten Februar- und der ersten Märzwoche verfahren wird.

Die jetzt ausfallenden Präsenzklausuren werden zu Beginn der Vorlesungszeit in Absprache mit den Klausurplanerinnen und Klausurplanern der Fakultäten und Fachgruppen neu terminiert.

Nach der Corona-Schutzverordnung zulässige Ausnahmen für die Medizin sowie bereits genehmigte Praktika sind von der Absage nicht betroffen.

Hilfe bei der Umsetzung von Fernprüfungen

07. Februar 2021 | von

Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklungen der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkung auf die Prüfungsphase hat die RWTH Optionen einer alternativen und damit termingerechten Durchführung von Klausuren sowie deren Umsetzung geprüft. Lehrende können Klausuren als Fernprüfungen durchführen. Die individuelle Entscheidung darüber obliegt ihrer grundgesetzlich geschützten Freiheit in Forschung und Lehre.

Grundsätzlich gilt:

  • Mindestens bis zum 14. Februar finden keine Prüfungen in Präsenz statt. Ausnahmen gibt es in der Medizin und für Laborpraktika.
  • Prüfungen können als Fernprüfung (Take-Home-Exam) mit oder ohne eine Zoom-Beaufsichtigung ortsunabhängig abgelegt werden.
  • Die Teilnahme an beaufsichtigten Fernprüfungen ist für Studierende freiwillig – alternativ kann zum Beispiel ein Wiederholungstermin im Prüfungszeitraum in Anspruch genommen werden. Es liegt in der Verantwortung der Lehrenden, zeitnah zur Fernprüfung eine alternative Präsenzprüfung anzubieten.
  • Die Studierenden nehmen während der beaufsichtigten Prüfung an einem Zoom-Meeting teil und werden über eine eigene Kamera (zum Beispiel im Smartphone) bei der Bearbeitung der Prüfung beaufsichtigt. Die Prüfung wird nicht aufgezeichnet.
  • Die Studierenden müssen vor der Prüfung erklären, dass sie sich für eine beaufsichtigte Fernprüfung entschieden haben. Eine entsprechende Abfrage muss je Prüfung durch Ihren Lehrstuhl beispielsweise über RWTHmoodle erfolgen. Die Studierenden müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie nicht getäuscht haben. Täuschungsversuche werden strafrechtlich verfolgt.
  • Die Studierenden werden dringend gebeten, bei dieser Abfrage eine Telefonnummer anzugeben, unter der sie während der Prüfung erreicht werden können, wenn es beispielweise zu technischen Problemen kommt, welche von den Studierenden selbst während der Prüfung nicht erkannt werden. Die freiwillig abgegebene Telefonnummer darf ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden und muss unmittelbar nach der erfolgreich durchgeführten Prüfung gelöscht werden.
  • Das CLS bietet Lehrenden umfangreiche Handreichungen zur Umsetzung von Fernprüfungen an:
    https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/
  • Die Studierenden müssen vorab über den genauen Ablauf der Prüfungen und die geltenden Rahmenbedingungen informiert werden.
  • Es sollte vermieden werden, RWTHmoodle während des Prüfungszeitraumes mit zusätzlichen Aktivitäten zu belasten, da ein Großteil der Prüfungsabwicklung über dieses System erfolgt.
  • Lehrende sollten umgehend prüfen, ob die digitalen Alternativen für Ihre Prüfungen in Betracht kommen. Im Regelfall wird die Prüfung zum ursprünglichen, zentral geplanten Termin stattfinden müssen. Der tatsächliche Starttermin kann sich zur Vermeidung von Lastspitzen kurzfristig verschieben – die Lehrstühle werden entsprechend informiert.
  • Die Art der Prüfungsdurchführung wird innerhalb der Fakultäten und Fachgruppen zeitnah abgefragt und zentral an die Prüfungsplanung kommuniziert. Sollte durch die Fernprüfungen ein erhöhter Personalaufwand entstehen, so wenden sich die Lehrenden bitte an die jeweilige Fakultät.

Die Studierenden sind darauf hingewiesen worden, dass eine Fernprüfung nicht in allen Fällen angeboten werden kann. Sollte pandemiebedingt auch keine Präsenzprüfung zum Klausurzeitpunkt möglich sein, so werden die Klausurtermine zentral auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.

Die Handreichung Lehre wurde an die derzeitigen Regelungen angepasst. Die aktuelle Version findet sich hier in Deutsch und hier in Englisch

To-go-Betrieb der Mensa Academica startet wieder

03. Februar 2021 | von

Nach sechswöchiger pandemiebedingter Schließzeit nimmt das Studierendenwerk Aachen den Betrieb der Mensa Academica wieder auf. Geplant ist der Verkauf von zwei verschiedenen To-go-Gerichten an Studierende und Hochschulbeschäftigte ab Montag, 8. Februar, wochentags von 11:30 bis 15 Uhr. Zur täglichen Auswahl stehen ein vegetarisches und ein fleischhaltiges Gericht.

Zugangsberechtigt sind wie in den vergangenen Monaten ausschließlich Studierende und Bedienstete der vier Aachener Hochschulen, die ihre Hochschulzugehörigkeit nachweisen können. Der Betrieb läuft unter Berücksichtigung aller erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Vorerst nicht möglich sein wird der Verzehr von Speisen und Getränken im Gebäude, auf den Terrassen sowie auf dem gesamten Außengelände.

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