Archiv für Mai 2021
Keine Testverpflichtung mehr für Grenzpendler*innen aus den Niederlanden
Die Niederlande werden seit dem Wochenende nicht mehr als sogenanntes Hochinzidenzgebiet eingestuft. Dies führt dazu, dass Grenzpendler*innen nicht mehr den besonderen, regelmäßigen Testverpflichtungen unterliegen. Dementsprechend stellt die Hochschulärztliche Einrichtung das betreute Testangebot im UK Aachen mit sofortiger Wirkung ein. Krisenstab und Hochschulleitung verweisen darauf, dass die Niederlande weiterhin als Risikogebiet eingestuft sind. Die bekannten Regelungen (insbesondere Quarantäne-, Melde- sowie Testverpflichtungen) bei mehrtägigen Reisen in die Niederlande bestehen weiter. Nähere allgemeine Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Familienservice hilft bei Betreuungsfragen
Der Familienservice der RWTH Aachen weist darauf hin, dass er auch im Zuge der Rückkehr in Schulunterricht und des Wegfalls von Einschränkungen in der Kinderbetreuung als Ansprechpartner Hilfestellung gibt.
Ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Dies gilt unter anderem für Aachen. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
https://schulministerium.nrw/startseite/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-31-mai-2021
Ab Montag, den 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück, das heißt alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt.
https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern
Aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) kann eine erneute Rückkehr in den Wechsel- oder Distanz-Unterricht bzw. zum eingeschränkten Pandemiebetrieb oder Notbetrieb in der Kindertagesbetreuung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollte dies der Fall sein oder sich zum Beispiel durch Quarantäne-Anordnungen bei RWTH-Angehörigen Fragen bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergeben, wenden Sie sich gerne an den Familienservice (familienservice@rwth-aachen.de).
Impfangebot der Hochschulärztlichen Einrichtung
Die Hochschulärztliche Einrichtung wird voraussichtlich ab Dienstag, 8. Juni 2021 ein Angebot zur Impfung gegen das Coronavirus etablieren können. Die Art (Vektor- und/oder mRNA-Impfstoff) sowie der Umfang des Impfangebots (verfügbare Impfdosen pro Woche) sind noch nicht bekannt. Die Hochschulärztliche Einrichtung ist natürlich bemüht, eine möglichst große Zuteilung pro Woche zu erhalten.
Mit dem voraussichtlichen Start des Impfangebots wird wahrscheinlich auch die bisher gültige Bundesverordnung zur Impfpriorisierung aufgehoben. Es ist dennoch absehbar, dass weiterhin nicht alle Impfwilligen bereits Anfang Juni ein Impfangebot erhalten können. Krisenstab und Rektorat haben nach intensiver Beratung durch die Hochschulärztliche Einrichtung entschieden, das Impfangebot an jeweils noch genauer festzulegende Altersgruppen, beginnend mit den ältesten Hochschulmitgliedern, auszusprechen.
Die Festlegung der einzelnen Altersgruppen erfolgt, sobald jeweils die genauen Liefermengen des Impfstoffs bekannt sind. Sobald die Nachfrage nach einer Impfung in einer aufgerufenen Altersgruppe merklich nachlässt, wird umgehend die nächste Altersgruppe angesprochen.
Krisenstab und Rektorat bitten ausdrücklich um Verständnis, dass eine Priorisierung nach einzelnen Tätigkeiten oder anderen Kriterien nicht erfolgt. Diese Entscheidung erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die Hochschulärztliche Einrichtung einen gleichberechtigten Versorgungsauftrag für vier Einrichtungen (RWTH, FH, Studierendenwerk sowie UK Aachen) wahrnimmt.
Zur Buchung eines Impftermins wird ein Buchungsportal bereitgestellt. Über den genauen Ablauf der Buchung sowie die Freischaltung des Portals werden wir Sie voraussichtlich Anfang Juni (22. Kalenderwoche) informieren.
Das Angebot der Hochschulärztlichen Einrichtung als Teil der betriebsärztlichen Einrichtungen wird eine weitere von mehreren Säulen der Impfkampagne der Bundesregierung darstellen. Falls Sie Gelegenheit haben sollten, ein Impfangebot in einem Impfzentrum oder bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt wahrzunehmen, möchte der Krisenstab Sie hierzu ausdrücklich weiterhin ermutigen.
Über weitere Entwicklungen rund um das Thema Impfen wird der Krisenstab wieder zeitnah informieren.
Beschäftigte können anderen negative Selbsttests bescheinigen
Beschäftigte der RWTH können anderen Beschäftigten ab sofort das Vorliegen von negativen Selbsttests bescheinigen. Darauf weisen Krisenstab und Rektorat der RWTH hin. Solche Bescheinigungen können beispielsweise dann auch im Einzelhandel für „click-and-meet“-Angebote genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die bescheinigende Person vorher die unter https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/Unterweisung_nach_Anlage_1_zur_Coronateststrukturverordnung.pdf hinterlegte Unterweisung bestätigt hat. Die unterzeichnete Unterweisung ist in der jeweiligen Hochschuleinrichtung aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
Zu beachten ist, dass das Testangebot für Grenzgänger*innen im UK Aachen seine Öffnungszeiten auf Grund ruckläufiger Nachfrage anpasst. Das Testangebot an gewohnter Stelle ist nun werktags von 9 bis 11 Uhr zugänglich.
Einheitliche Regelungen zum Thema Reisen
Der Bund hat kürzlich bundeseinheitliche Regelungen zum Thema Reisen veröffentlicht. Krisenstab und Rektorat der RWTH weisen darauf hin. Für den Hochschulbetrieb sind insbesondere folgende Neuerungen von Interesse:
- Reisen in Hochinzidenzgebiete (also aktuell zum Beispiel in die Niederlande) haben eine Mindest-Quarantäne von fünf Tagen zur Folge. Lediglich vollständig Geimpfte oder Genesene sind von dieser Quarantäne befreit.
- Grenzgänger*innen aus den Niederlanden, die vollständig geimpft oder genesen sind, unterliegen nicht mehr der regelmäßigen Testverpflichtung.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Ergänzung: Priorisierung von Beschäftigten der Hochschule
Auf dem Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, bei dem ein Termin im Impfzentrum gebucht werden kann, muss bei Anlage des Benutzerprofils allgemein bestätigt werden, ob die jeweilige Person zu einer Personengruppe nach den §§ 3 oder 4 CoronaImpfV gehört. Bitte beachten Sie jedoch die darauf folgenden Verlinkungen und Hinweise. Unter dem Link „Weitere Informationen zu den Personengruppen“ gelangen Sie zu einer Aufzählung der aktuell berechtigten Personen- und Berufsgruppen. Hier ist u.a. die Berufsgruppe „Beschäftigte an weiterführenden Schulen“ aufgeführt. Laut Auskunft der Städteregion Aachen fallen die Beschäftigten der Hochschulen nicht unter diese Gruppe. Die aktuellen Regelungen des Landes NRW lassen hier keine andere Interpretation zu.
Bitte beachten Sie, dass trotz erfolgter Terminbuchung vor Ort eine Prüfung der Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe erfolgt. Das Impfzentrum führt auf den Webseiten hierzu weiter aus: „Die Impfberechtigung wird vor dem Impftermin im Impfzentrum überprüft. Derzeit nicht impfberechtigte Personen werden abgewiesen.“
Somit ist davon auszugehen, dass Beschäftigte der RWTH trotz der Möglichkeit einer Terminbuchung nach aktuellem Stand beim Impfzentrum noch abgewiesen werden.
Priorisierung von Beschäftigten der RWTH Aachen bei der Impfung
Die Bundesregierung hat nunmehr alle Beschäftigten der Hochschulen der Gruppe 3 – erhöhte Impfpriorität – in der sogenannten Coronavirus-Impfverordnung zugeordnet. (Näheres hierzu unter: http://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-04/__4.html) Auch Beschäftigte der RWTH werden daher bevorzugt bei den Impfangeboten berücksichtigt werden – natürlich in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Impfstoff.
Krisenstab und Rektorat der RWTH bitten dabei zu beachten, dass die Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung viele verschiedene Priorisierungsgruppen auf Grund des Alters, von Vorerkrankungen oder einer beruflichen Tätigkeit vorsieht. Über die Reihenfolge, welcher Priorisierungsgruppe wann und wo (Impfzentrum, Hausarzt, betriebsärztlicher Dienst usw.) ein Impfangebot gemacht werden kann, entscheidet die Landesregierung. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt eine solche Entscheidung für die Gruppe „Hochschulbeschäftigte“ noch nicht vor.
Eine Impfung im Impfzentrum der Städteregion Aachen ist aktuell noch nicht möglich. Da aber vereinzelt Hausärzte bereits priorisierten Personen der Gruppe 3 Impfangebote machen, wird die Personalabteilung in den nächsten Tagen unaufgefordert eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit an der RWTH ausstellen und an die jeweilige Privatadresse senden. Diese kann dann zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt genutzt werden.
Die RWTH wird laufend über die weiteren Entwicklungen rund um das Thema Impfen auf den FAQ-Seiten unter https://www.rwth-aachen.de/go/id/ghyqc?#aaaaaaaaaanhpai informieren.
Die Hochschule bemüht sich natürlich weiterhin, schnellstmöglich ein Impfangebot durch die Hochschulärztliche Einrichtung anbieten zu können. Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, wird der Krisenstab wieder gerne informieren.
Weitere HSZ-Tennisplätze sind wieder geöffnet
Ab sofort sind die Tennisplätze des Hochschulsportzentrums an der Tennisanlage Prof.-Pirlet-Straße wieder geöffnet. Mit der Möglichkeit auch auf dem Allwetterplatz Königshügel Tennis zu spielen, stehen jetzt sieben Plätze zur Verfügung. Weiterhin ist unter der aktuellen Coronaschutzverordnung nur Einzelspiel erlaubt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://hochschulsport.rwth-aachen.de/cms/HSZ/Sport/Sportartensuche/Tennis/~iqoqj/Tennisplatz-Einzelterminbuchung-ab-22-03/.