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Corona-News

Wichtige Hinweise des Krisenstabs zu den Regelungen ab 4. April 2022

01. April 2022 | von

Zum 3. April werden die bisher bekannten rechtlichen Regelungen zum Zugang bei Lehr- und Prüfungsveranstaltungen (3G-Regel), Abständen und Masken entfallen.

Allgemeine Hinweise

Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens empfehlen Krisenstab und Rektorat nachdrücklich das Beachten der AHA-L Gebote (Abstand – Hygiene – Atemschutz sowie Lüften), wo immer dies möglich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die RWTH Kampagne „Wir tragen weiter Masken“ verweisen.

Entsprechende Druckvorlagen für Räumlichkeiten, Eingänge aber auch Präsentationen finden Sie unter: https://www.rwth-aachen.de/go/id/ujbed

Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin Personen mit nicht abgeklärten Erkältungssymptomen die RWTH nicht betreten dürfen. In diesem Fall lassen Sie bitte zunächst die Symptome ärztlich abklären. Entsprechend chronisch erkrankten Personen wird empfohlen, ggf. zur eigenen Erleichterung ein ärztliches Attest vorzuhalten.

Sofern bei Personen eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, werden diese gebeten, sich mit den einschlägigen Isolationsregeln (siehe auch: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/corona_schaubild.pdf) vertraut zu machen. Hier gilt natürlich ebenfalls das Betretungsverbot. Auskünfte zur Dauer der Isolation erteilt das örtliche Gesundheitsamt.

Hinweise zum Arbeiten in Präsenz

  • Die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle für Arbeits- und Strahlenschutz wurden weiter fortgeschrieben. Die neuen Fassungen finden Sie hier: https://www.rwth-aachen.de/go/id/uebzi
  • Einerseits in Folge der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits auf Grund der vermehrten Rückkehr an die Arbeitsplätze sind die Gefährdungsbeurteilungen für das Arbeiten in Präsenz nochmals durch die Vorgesetzten zu überprüfen und anzupassen. Die Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilungen finden Sie hier: https://www9.rwth-aachen.de/go/id/crga. Bitte beachten Sie, dass die sich aus den Gefährdungsbeurteilungen ergebenden Maßnahmen (z. B. Tragen eines Mundschutz) für alle Beschäftigten bindend sind.
  • Im vergangenen Jahr wurde die sog. 2G-Option (nicht zu verwechseln mit der 2G-Regel) eingeführt. Beschäftigte, die diese Option nutzen möchten, finden weitere Hinweise hier: https://www9.rwth-aachen.de/go/id/crga

Weiterhin kann Home-Office als geeignete Maßnahme zum Infektionsschutz durch die Vorgesetzten gewährt werden. Die ab 1. April 2022 gültigen Regelungen zu Home-Office und situativ mobile Arbeit finden Sie hier: https://blog.rwth-aachen.de/corona/2022/03/11/home-office-regelung-ab-1-april-2022/

Krisenstab und Rektorat sind sich bewusst, dass in dieser Phase der Pandemie die Eigenverantwortung aller Hochschulangehörigen noch stärker in den Vordergrund tritt. Die RWTH ist bisher auch deswegen so gut durch die Pandemie gekommen, weil die Hochschulangehörigen sehr verantwortungsvoll die bestehenden Regelungen umgesetzt haben und damit ein besonderes Gemeinschaftsgefühl dokumentiert haben. Krisenstab und Rektorat appellieren an alle, dieses verantwortungsvolle Verhalten und dieses Gemeinschaftsgefühl auch weiterhin zu leben und entsprechend besonnen zu handeln!

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