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Umstellung Amtsanschluss Mobilfunkeinstellungen

03. Januar 2020 | von

Quelle: Pixabay

Die Deutsche Telekom hat zum neuen Jahr den Betrieb des Services „Direct Access“ gekündigt. Dadurch kann nicht mehr die sogenannte „Handy VPN-Nummer“ genutzt werden. Was nun an der RWTH Aachen beachtet werden muss, lest ihr in diesem Blogbeitrag.

Was bisher geschah…

Im November haben wir bereits über die Umstellung des RWTH-Amtsanschlusses berichtet. Hierbei ging es um den Wechsel der ISDN-Anschlüsse auf IPTechnik (VoIP), angetrieben durch die Telekom Deutschland GmbH. Bislang waren von dieser Änderung nur Fax-Geräte betroffen.

Wer noch einmal nachlesen möchte, um was es sich bei VoIP genau handelt und wie sich die Änderungen im Genauen auf Fax-Geräte der RWTH Aachen auswirken, kann in diesen Blogbeitrag reinschauen

Umstellung der Diensthandys

Heute geht es um ein weiteres Feld, das diese Umstellung nun ebenfalls beeinflusst. Zum 31.12.2019 hat die Telekom auch ihren bisher erbrachten Mobilfunk-Service „Direct Access“ abgekündigt, besser bekannt als die Handy VPN-Nummer.

Dies hat zur Folge, dass die Verwendung eben solcher VPN-Kurzwahl-Rufnummern durch Diensthandys, wie auch die vorwahlfreie Nummernwahl vom Diensthandy in das Telefonnetz der Hochschule, entfällt. Seit dem 01.01.2020 muss also die vollständige Handyrufnummer im Form von 0151 12345 oder +49 151 12345 verwendet werden, anstatt wie bisher zum Beispiel 80 12345.

Wir hoffen, Ihr seid nun ausreichend über eine der letzten Änderungen aus dem Jahre 2019 aufgeklärt und wünschen einen erfolgreichen Start in das neue Jahrzehnt.

Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags sind Linda Jörres und Liza Schwarz.

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