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IT Center Blog

5G – Frequenzen nutzen – Übersicht der Regulierung

12. Februar 2021 | von

Elektromagnetische Wellen eignen sich in einem begrenzten Frequenzbereich zur drahtlosen Übertragung von Signalen. Zur Gewährleistung einer effizienten Nutzung dieser endlichen Ressource werden internationale Harmonisierungsvereinbarungen getroffen. Auf nationaler Ebene werden in der Frequenzverordnung die Zuweisungen an bestimmte Funkdienste getroffen.

Frequenzen können der Allgemeinheit, Servicebetreibern (z.B. Deutsche Telekom) und privaten Anwendern (z.B. der RWTH Aachen University) zugeteilt werden. Diese Zuteilung geschieht auf Antrag an die Bundesnetzagentur. Sie regelt und bestimmt die Vergabemodalitäten. Damit wird einerseits eine größtmögliche Flexibilität für den Einsatz der Frequenzen geschaffen und andererseits ein Augenmerk auf eventuelle Störungen bei der gemeinsamen Nutzung einer Frequenz durch andere Nutzer gelegt.

In vielen Frequenzbereichen werden zum Schutz der Anwendungen die Frequenzen an einen Anwender oder Funknetzbetreiber einzeln zugeteilt (sog. Einzelzuteilung). Diesen Weg hat auch die RWTH Aachen University in 2019 beschritten und eine 5G Nutzungslizenz beantragt. Der Antrag dieser Einzelzuteilung ist in Textform zu stellen und das Gebiet zu bezeichnen, in dem die Frequenz genutzt werden soll.

Areal des 5G-Industry Campus Europe

Areal des 5G-Industry Campus Europe
Quelle: 5G Industry Campus Europe

In unserem Fall war das der Campus Melaten in Aachen. Weiterhin musste die Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen für die Frequenzzuteilung, im Hinblick auf eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung darlegt werden. Für die Zuteilung von Frequenzen werden einmalig Gebühren nach der Frequenzgebührenverordnung erhoben.

Für den Campus Melaten lauten die Eckdaten:
Fläche 0,8 km², Bandbreite 100 MHz, Laufzeit 10 Jahre, Kosten ca. 25.000 € Zuteilungsgebühr. Die Zuteilung erfolgte im März 2020 und das Netz ist auch seit diesem Zeitpunkt im Wirkbetrieb.

Aktuell verfügen wir über drei Indoor Sendebasisstationen bei unseren Partnern

sowie über sechs Outdoor Sendebasisstationen rund um den Campus Melaten.

Nach Fertigstellung des Areals Campus West, werden wir auch dort ein 5G Netzwerk installieren und in Betrieb nehmen.

Ähnlich wie die Bundesnetzagentur hat auch die RWTH Aachen University die Aufgabe, ihr zugeteiltes Frequenzspektrum zu regulieren. Es muss eine praktische und sinnvolle Abstimmung um die zeitliche Verteilung der Ressourcen geben, da sonst Störungen zwischen den einzelnen Use Cases (Anwendungsfällen) auftreten würden.

Die Hochschulleitung übertrug diese Aufgabe – die 5G Netzregulierung auf dem Campus – dem IT-Center, hier der Abteilung Netze.

Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags ist Frank Meeßen

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