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IT Center Blog

Alles rund um Softwarelizenzen

13. Februar 2023 | von
CD mit Software und Software Lizenz

Einzelplatzlizenz? Netzwerklizenz? Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel!
Quelle: Eigene Darstellung

Die Auswahl an Softwareprodukten und deren Lizenzbestimmungen (Nutzungsvereinbarungen) wächst schnell und stetig. Inzwischen müssen sich Nutzende nicht mehr nur mit der Auswahl des passenden Softwareprodukts beschäftigen, sondern auch mit der geeigneten Lizenzform und der Einhaltung der Lizenzbedingungen. Gerade diese Nutzungsvereinbarungen werden immer komplexer. Es ergibt sich ein kaum noch zu durchschauender Bereich für die korrekte Softwarelizenzierung. Doch wie funktionieren Softwarelizenzen eigentlich?

Was ist eine Softwarelizenz?

Eine Lizenz ist eine rechtskräftige Genehmigung, etwas zu tun oder zu nutzen, das ohne diese Genehmigung illegal ist. Eine Softwarelizenz gewährt dem Lizenznehmenden demnach die Berechtigung, eine Kopie einer Software im Rahmen einer bestimmten Nutzungsvereinbarung zu nutzen. In der Nutzervereinbarung werden alle Bedingungen für die Nutzung oder Weitergabe der Software festgelegt. Dabei gibt es verschiedene Arten von Softwarelizenzen, unter anderem die Einzelplatz- und die Netzlizenzen.

Das Prinzip lässt sich gut an dem Erwerb eines Zugtickets veranschaulichen. Ihr möchtet am 10.03.2023 um 07:30 Uhr von Aachen nach Berlin reisen. Hierzu kauft ihr ein Zugticket für diese Strecke an genau diesem Tag und zu dieser Uhrzeit. Mit diesem Ticket seid ihr berechtigt, am 10.03.2023 genau diese Fahrt anzutreten. Das bedeutet nicht, dass ihr den Zug gekauft habt, dass ihr von Aachen nach München oder zu einem anderen Zeitpunkt reisen dürft.

Analog ist dies bei dem Kauf einer Softwarelizenz. Ihr möchtet eine Software XYZ für Forschungsarbeiten nutzen. Ihr kauft also eine Lizenz für diese Software für zwei Jahre. Der Kauf dieser Softwarelizenz gibt euch die Berechtigung, diese Software zu den der Lizenz zugehörigen Nutzungsvereinbarungen als Kopie auf einem Rechner zu installieren und zu nutzen. Das bedeutet nicht, dass ihr die Software gekauft habt, dass diese zu kommerziellen (nicht Forschungszwecken) genutzt werden darf oder sie nach Ablauf der zwei Jahre weiter installiert und genutzt oder auf einem weiteren Rechner installiert werden darf.

Die Einzelplatzlizenz

Einzelplatzlizenzen können entweder rechnergebunden oder Benutzergebunden sein. Die rechnergebundene Lizenz („Nodelocked“-Lizenz) ist für die Nutzung an einem bestimmten Rechner vorgesehen. Das bedeutet, dass die gleiche Anzahl von Lizenzen entsprechend der Anzahl der Computer, auf denen die Lizenz installiert werden soll, erworben werden muss. In diesem Fall spielt es meist keine Rolle, wie viele Personen sich an den Rechnern anmelden, da lediglich die Geräte und nicht die Benutzer gezählt werden. So darf eine Lizenz zum Beispiel nur auf einem Rechner installiert werden, zwei Lizenzen dürfen dann auf zwei Rechnern installiert werden.

Die benutzergebundene Lizenz („Named user“-Lizenz) für die Nutzung der Software von einer bestimmten Person vorgesehen und kann auf beliebigen Rechnern eingesetzt werden. In diesem Fall wird die*der Nutzende lizenziert und nicht der Rechner.

Die Netzwerklizenz

Die Netzwerklizenz, auch „Floating“ oder „concurrent use“-Lizenz genannt, hingegen berechtigt den Einsatz der Software auf einer beliebigen Anzahl von Rechnern. Die Software verbindet sich bei der Nutzung mit einem Lizenzserver. Dieser verwaltet die erworbenen Lizenzen und gibt diese für die Nutzung der Software frei. Ist die erworbene Anzahl an Lizenzen gleichzeitig in Nutzung, wird keine weitere freigegeben. Es kann also nicht mehr als die erworbene Anzahl an Lizenzen gleichzeitig in Nutzung sein.

Weitere Lizenzarten

Grundsätzlich ist jede Software urheberrechtlich geschützt, unabhängig davon, in welcher Lizenzart die Software angeboten wird. Auch Freeware, Open-Source oder Shareware unterliegen Lizenzbestimmungen. Diese sind zwingend zu beachten, insbesondere wenn die Software in einem Unternehmen eingesetzt wird. In diesem Kontext können besondere Lizenzbedingungen gelten. Ein kostenloses Nutzungsrecht (Freeware) wird zum Beispiel meist nur eingeräumt, wenn die Software nicht kommerziell genutzt wird.

Software-Audits

Hersteller bzw. Lizenzgeber von Softwareprodukten haben das Recht zu prüfen, ob die Lizenzbestimmungen und die Konformität der Nutzung ihrer Produkte eingehalten werden. Diese Prüfung geschieht im Rahmen eines Software-Audits. Dieses Audit kann durch Feststellung eines Missbrauchs oder stichprobenartig erfolgen. Lizenzverstöße können schwere Folgen nach sich ziehen, und je nach Ausmaß können hohe Nachzahlungen fällig werden. Dabei behalten sich die Unternehmen das Recht vor, rückwirkend Wartungskosten für die Lizenznutzung der vergangenen Jahre geltend zu machen. Zudem können auch Strafzahlungen geltend gemacht werden. An der RWTH Aachen liegt die Verantwortung für die ausreichende Lizenzierung dezentral bei der Leitung der jeweiligen Hochschuleinrichtungen.

Ihr findet das Thema genauso spannend wie wir? Dann solltet ihr unseren Blog im Auge behalten. In den kommenden Wochen werden wir euch erklären, wie man Softwarelizenzen verwaltet und welche Tools dabei zum Einsatz kommen.

 

Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags sind Claudia Schmidt und Stéphanie Bauens.

2 Antworten zu “Alles rund um Softwarelizenzen”

  1. Aras sagt:

    Ganz herzlichen Dank für den Post;)

    Aras