Am 26. Juni 2020 wurde die Förderentscheidung der ersten Ausschreibungsrunde zur Förderung von Konsortien in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) getroffen und die Förderung von neun NFDI-Konsortien beschlossen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Nachgang eine statistische Übersicht zu der Förderentscheidung veröffentlicht.
Überwiegend Konsortien aus dem lebenswissenschaftlichen Bereich
Vier der geförderten Konsortien, lassen sich den Lebenswissenschaften zuordnen, während mit dem Konsortium NFDI4Ing, dessen Konsortialführer die RWTH Aachen University (RWTH) ist, nur eins der neun geförderten Konsortien aus den Ingenieurswissenschaften stammt. Dagegen ist die Verteilung der Geistes-/Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften mit jeweils zwei geförderten Konsortien ausgeglichen.
Baden-Württemberg hat (wieder) die Nase vorn
Schon bei der Antragsstellung lag Baden-Württemberg mit sechs Konsortien vorne. Daher ist es nun wenig überraschend, dass es auch bei den geförderten Konsortien im Ländervergleich* den ersten Platz belegt. Drei der anfänglichen sechs Konsortien aus Baden-Württemberg werden gefördert.
Die Leistung von Nordrhein-Westfalen kann sich ebenfalls sehen lassen. Dort haben das Informationszentrum Lebenswissenschaften (ZB Med) für NFDI4Health und die RWTH für NFDI4Ing eine Förderung beantragt und beide Anträge wurden zur Förderung bewilligt! Damit kann sich NRW im Ländervergleich den zweiten Platz sichern.
Den dritten Platz teilen sich Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit jeweils einem geförderten Konsortium.
Insgesamt 76 beteiligte Einrichtungen
An den neun geförderten Konsortien sind insgesamt 76 Einrichtungen als Antragssteller („applicants“) oder Mitantragsteller („Co-applicants“) beteiligt.
RWTH bei gleich 3 Anträgen dabei
54 dieser 76 Einrichtungen sind nur an einem bewilligten Antrag beteiligt, während es 15 Einrichtungen gibt, die gleich an zwei geförderten Konsortien mitwirken.
Die RWTH ist eine von sieben Einrichtungen, die sogar an drei der bewilligten Anträge beteiligt sind.
Mehr erfahren
Für weitere Informationen zum Thema, lesen Sie auch gerne unseren Beitrag zur statistischen Übersicht zum Antragseingang.
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* Grundlage der Zuordnung ist der Sitz der antragstellenden Einrichtungen
Inhaltlich verantwortlich für den Beitrag: Sophia Nosthoff und Annett Schwarz
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