Um einen Kulturwandel in der Wissenschaftsbewertung anzustoßen und die Chancengleichheit in diesem Kontext zu verbessern, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein entsprechendes Maßnahmenpaket zusammengestellt. Infolgedessen ändert die DFG die Antragsformulare und führt eine einheitliche und verbindliche Vorlage für Lebensläufe ein. Im neuen FDM-Blogbeitrag nehmen wir die Neuerungen und die Gründe dafür näher in Augenschein.
Die Neuerungen der Vorlage
Es gibt nun die Möglichkeit, im Lebenslauf neben zehn Publikationen in den gängigeren Publikationsformaten bis zu zehn weitere in einer Vielzahl von Publikationsformaten öffentlich gemachte Forschungsergebnisse und Forschungsdaten aufzulisten. Dazu zählen beispielsweise Artikel auf Preprint-Servern, Datensätze oder Softwarepakete.
Unter den Angaben zu den persönlichen Daten wurde darüber hinaus ein Feld für die ORCID iD hinzugefügt. Antragstellende, die über eine ORCID iD verfügen, sind aufgefordert, diese anzugeben. Wer über keine ORCID iD verfügt, ist eingeladen aber nicht verpflichtet, eine solche zu erstellen. (*)
Hintergrund
Im Mai 2022 hat die DFG ein Positionspapier zum wissenschaftlichen Publikationswesen veröffentlicht, in dem sie Herausforderungen und Handlungsfelder definiert. Dabei sieht die DFG nicht nur die Wissenschaft, sondern auch sich selbst als Förderorganisation in der Verantwortung, einen Umbruch hin zu einer faireren und stärker inhaltlich fokussierten wissenschaftlichen Bewertung in die Wege zu leiten. Um geeignete und standardisierte Rahmenbedingungen für erfolgreiche Wissenschaft zu schaffen, prüft die DFG in regelmäßigen Abständen ihre Verfahren und passt diese bei Bedarf an (zuletzt berichteten wir im April über die neuen DFG-Vorlagen für Förderanträge).
Um dem im Mai veröffentlichten Positionspapier Rechnung zu tragen, hat die DFG ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dies beinhaltet eine programmübergreifende Lebenslaufvorlage für alle Förderprogramme, die ab dem 1. März 2023 obligatorisch wird. Für Anträge in den Programmen der Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs wird die Vorlage in Kürze noch angepasst.
Ziel der DFG ist es, den Fokus der Begutachtung und Bewertung eines Antrags von quantitativen Indikatoren wegzulenken und stattdessen die inhaltlichen Aspekte in den Vordergrund zu stellen. Durch diese neue Ausrichtung erhofft sich die DFG eine größere Chancengleichheit und eine qualitativ hochwertigere Bewertungsgrundlage.
Die Vorteile der neuen Vorlage
Der neue Lebenslauf ermöglicht narrative und tabellarische Angaben zu machen, wodurch eine ganzheitliche Betrachtung des wissenschaftlichen Werdegangs der Antragstellenden im Begutachtungs- und Bewertungsprozess erleichtert wird.
Neben den notwendigen Informationen zur Prüfung der Antragsberechtigung, können Antragstellende zudem auf besondere Lebensumstände oder zusätzliche Dienste an der Wissenschaft (z. B. Gremientätigkeit oder Aufbau einer wissenschaftlichen Infrastruktur) eingehen. So kann die wissenschaftliche Leistung der antragstellenden Person im Kontext des jeweiligen individuellen Lebens- und Karriereabschnitts betrachtet und bewertet werden.
Weitere Änderungen im Detail
Um eine Leistungsbewertung auf Basis inhaltlich-qualitativer Kriterien vorzunehmen, darf die gesamte Bandbreite wissenschaftlicher Publikationsformen nicht unberücksichtigt bleiben.
Weitere Änderungen sind im Literaturverzeichnis ersichtlich, in welchem projektspezifische Publikationsverzeichnisse aufgelistet sind. Für das Projekt können typografisch bis zu zehn relevante eigene Publikationen und Vorarbeiten, z. B. durch Fettschrift, akzentuiert werden. Auskünfte zu quantitativen Ergebnissen wie Impact-Faktoren und h-Indizes sollen dagegen keine Rolle bei der Begutachtung spielen und werden im Lebenslauf dementsprechend nicht benötigt. (**)
Mehr erfahren
Die Vorlage zum Lebenslauf sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der DFG.
Wenn Sie Fragen zum FDM im Allgemeinen haben, wenden Sie sich einfach an das IT-ServiceDesk. Das FDM-Team freut sich auf Ihre Nachricht.
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Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags ist Sophia Nosthoff.
(*) Der Absatz wurde am 16.09.2022 aktualisiert.
(**) Der Absatz wurde am 16.09.2022 aktualisiert.
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