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Onlineforschung beginnt mit Daten. Seit dem 29. Oktober 2025 eröffnen sich für Forschende in der EU mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) und dem Start des Europäischen Datenzugangsportals neue Möglichkeiten: Erstmals können sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs) systematisch untersucht werden.
Für Projekte im Bereich Forschungsdatenmanagement (FDM) bedeutet dies, dass strukturierte und rechtssicher bereitgestellte Daten direkt in die wissenschaftliche Arbeit einfließen können, sei es für Analysen, Studien oder methodische Entwicklungen. Diese Datenzugänge bieten ein einzigartiges Potenzial, um die Funktionsweise digitaler Plattformen zu erforschen und Risiken für Nutzerinnen und Nutzer besser zu verstehen.
Warum ist der Zugang zu Daten für die Forschung wichtig?
Digitale Plattformen prägen Informationsflüsse, Meinungsbildung und wirtschaftliche Prozesse. Gleichzeitig können von ihnen systemische Risiken ausgehen, etwa im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Verbreitung illegaler Inhalte oder Online-Betrugsmodelle.
Der DSA reagiert auf diese Herausforderungen, indem er unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Plattformdaten für unabhängige Forschenden ermöglicht. Das Ziel besteht darin, mehr Transparenz zu schaffen und fundierte wissenschaftliche Analysen zu ermöglichen, die wiederum zur Weiterentwicklung regulatorischer Maßnahmen beitragen können.
Welche Daten sind zugänglich?
Der DSA unterscheidet zwei Formen des Datenzugangs:
- Öffentlich zugängliche Daten nach Artikel 40, Absatz 12 DSA: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen Forschenden Zugang zu öffentlich einsehbaren Informationen ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Profile, Inhalte, Followerzahlen sowie Interaktionsdaten wie Likes oder Klicks. Für diesen Zugang ist keine formale Zulassung erforderlich. Die Plattformen stellen hierfür in der Regel eigene Antrags- oder Zugangssysteme bereit.
- Nicht öffentlich zugängliche Daten nach Artikel 40, Absatz 4 DSA: Für weitergehende wissenschaftliche Fragestellungen können zugelassene Forschende Zugang zu internen, nicht öffentlich verfügbaren Daten beantragen. Dieser Datenzugang unterliegt strengen Voraussetzungen und einem formalisierten Prüfungsverfahren.
Gerade der Zugang zu nicht-öffentlichen Daten eröffnet neue Möglichkeiten, systemische Risiken datenbasiert zu untersuchen, beispielsweise im Zusammenhang mit Empfehlungssystemen oder Maßnahmen zur Risikominderung.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Anträge auf Datenzugang für nicht öffentlich zugängliche Daten werden über das europäische DSA Data Access Portal gestellt. Forschende müssen dabei unter anderem darlegen:
- ihre institutionelle Anbindung und den wissenschaftlichen Charakter der Forschungseinrichtung
- ihre Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen
- die Finanzierung des Forschungsprojekts
- das konkrete Forschungsvorhaben und dessen Bezug zu systemischen Risiken
- welche Daten in welchem Umfang benötigt werden und warum dies notwendig und verhältnismäßig ist
- welche Maßnahmen zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Wahrung der Vertraulichkeit vorgesehen sind.
Die Bewertung der Anträge obliegt den Digital Services Coordinators der Mitgliedstaaten. In Deutschland ist diese Aufgabe bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Dabei werden Datenschutzfragen in enger Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzbehörden geprüft.
Rolle des Digital Services Coordinators
Der deutsche Digital Services Coordinator (DSC) fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des Digital Services Act. Er überwacht Vermittlungsdienste, bearbeitet Nutzerbeschwerden, zertifiziert Trusted Flaggers und prüft Anträge von Forschenden auf Datenzugang. Damit trägt der DSC dazu bei, dass der Zugang zu sensiblen Plattformdaten ermöglicht wird und zugleich rechtskonform sowie datenschutzgerecht erfolgt.
Was bedeutet das für Forschende?
Mit dem Start des Datenzugangsportals beginnt ein neuer Abschnitt für die Plattformforschung in Europa. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Analysen auf eine breitere und fundiertere Datengrundlage zu stützen. Voraussetzung sind jedoch gut vorbereitete, transparente und sorgfältig begründete Anträge.
Der vom deutschen DSC veröffentlichte „Leitfaden zum Datenzugang für Forschende“ bietet hierbei eine wertvolle Orientierung. Er beschreibt zentrale Anforderungen, notwendige Nachweise und typische Prüfkriterien.
Fazit
Der Datenzugang gemäß Digital Services Act eröffnet neue Perspektiven für die unabhängige Forschung zu digitalen Plattformen und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen. Zugleich ist er an klare rechtliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Anforderungen gebunden.
Der Onlinezugang beginnt. Damit entstehen neue Möglichkeiten für wissenschaftliche Analysen im digitalen Raum.
Bei Fragen zum Datenzugang nach DSA wenden Sie sich bitte direkt an das Team des deutschen DSC. Bei Fragen zu Themen rund um das FDM stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Das FDM-Team freut sich über Ihre Nachricht und hilft Ihnen gerne weiter!
Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags ist Hania Eid.
Als Informationsgrundlage für diesen Beitrag dienten folgende Quellen:



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