Im vorherigen Beitrag „Creative Commons-Lizenzen einfach erklärt“ haben wir erläutert, wie Creative Commons-Lizenzen funktionieren und welche Möglichkeiten sie bieten, wissenschaftliche Werke zur Nachnutzung freizugeben.
Die Wahl einer geeigneten Creative-Commons-Freigabe ist jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Veröffentlichung von Forschungsdaten. Bereits im Vorfeld sollten verschiedene rechtliche und organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu gehört beispielsweise, ob die Forschungsdaten überhaupt veröffentlicht werden dürfen, ob an ihnen Schutzrechte bestehen und welche Freigabe oder welches Repositorium im jeweiligen Fall geeignet ist.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen und zeigt, worauf Forschende bei der Veröffentlichung ihrer Forschungsdaten achten sollten.
Dürfen die Forschungsdaten veröffentlicht werden?
Nicht alle Forschungsdaten dürfen ohne Weiteres veröffentlicht werden. Enthalten sie beispielsweise personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder unterliegen sie vertraglichen Vereinbarungen, müssen diese Rahmenbedingungen zunächst geprüft werden. Auch Vorgaben von Förderorganisationen oder Kooperationspartner*innen können Einfluss darauf haben, ob und in welcher Form eine Veröffentlichung möglich ist.
Bestehen Schutzrechte an den Forschungsdaten?
Nicht alle Forschungsdaten sind automatisch urheberrechtlich geschützt. Ob Schutzrechte bestehen, hängt von der Art der Daten und ihrer konkreten Ausgestaltung ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Reine Messwerte oder Rohdaten erreichen häufig nicht die erforderliche Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz. Anders kann dies beispielsweise bei aufbereiteten Datensammlungen, Datenbanken oder bestimmten Bilddaten sein. Eine allgemeingültige Regel gibt es jedoch nicht.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Creative Commons-Lizenzen können ihre rechtliche Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn entsprechende Schutzrechte bestehen. Ob dies der Fall ist, lässt sich häufig nicht pauschal beantworten.
Welche Creative Commons-Freigabe kommt infrage?
Erst wenn geklärt ist, dass die Forschungsdaten veröffentlicht werden können und welche Schutzrechte bestehen, sollte über eine geeignete Freigabe entschieden werden.
Welche Freigabe im Einzelfall geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob an den Forschungsdaten überhaupt Urheber- oder Datenbankrechte bestehen und welche Form der Nachnutzung ermöglicht werden soll.
Bestehen an den Forschungsdaten entsprechende Schutzrechte, können diese grundsätzlich durch eine Creative Commons-Freigabe für die Nachnutzung freigegeben werden. Welche Freigabe geeignet ist, richtet sich nach den gewünschten Nutzungsbedingungen und dem jeweiligen Anwendungsfall.
In der Praxis werden im Zusammenhang mit Forschungsdaten häufig CC0 (Creative Commons Zero) und CC BY (Creative Commons Attribution) verwendet. CC0 ist keine Lizenz, sondern eine Freigabe beziehungsweise ein Rechtsinstrument.
Rechteinhaber*innen verzichten damit, soweit rechtlich möglich, auf bestehende Urheber- und Datenbankrechte. CC0 ist jedoch nicht mit Gemeinfreiheit gleichzusetzen. Während gemeinfreie Inhalte keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen oder dieser bereits abgelaufen ist, setzt CC0 voraus, dass bestehende Rechte möglichst weitgehend zur freien Nutzung freigegeben werden.
CC BY erlaubt die Nutzung der Daten unter der Bedingung, dass die Urheber*innen genannt werden.
Welche dieser Freigaben im konkreten Fall infrage kommt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten und sollte stets im jeweiligen rechtlichen und fachlichen Kontext geprüft werden.
Je nach gewählter Freigabe können bestimmte Nutzungen eingeschränkt werden, beispielsweise durch die Lizenzbausteine NC (NonCommercial) oder ND (NoDerivatives). Ob solche Einschränkungen sinnvoll sind, hängt vom konkreten Datensatz und den Zielen der Veröffentlichung ab. Soll die Nachnutzung möglichst offen gestaltet werden, sollten die Auswirkungen dieser Einschränkungen sorgfältig abgewogen werden.
Unabhängig von der gewählten Freigabe gilt jedoch: Forschungsdaten sollten im Sinne der Guten Wissenschaftlichen Praxis stets korrekt zitiert und ihre Herkunft transparent dokumentiert werden. Die wissenschaftliche Zitierpflicht besteht unabhängig von einer Lizenz.
Sind die Forschungsdaten ausreichend dokumentiert?
Gut dokumentierte Forschungsdaten sind leichter verständlich und können besser nachgenutzt werden. Deshalb sollten neben den Daten auch begleitende Informationen veröffentlicht werden, beispielsweise README-Dateien, Datenbeschreibungen, Codebücher oder Informationen zu den verwendeten Methoden.
Eine aussagekräftige Dokumentation hilft anderen Forschenden, die Daten richtig einzuordnen und nachzunutzen. Sie trägt damit wesentlich zur Umsetzung der FAIR-Prinzipien bei.
Wo werden die Forschungsdaten veröffentlicht?
Neben der Freigabe spielt auch der Veröffentlichungsort eine wichtige Rolle. Prüfen Sie zunächst, ob für Ihr Fachgebiet ein geeignetes Repositorium existiert. Fachspezifische Repositorien orientieren sich häufig an den Standards der jeweiligen wissenschaftlichen Community und werden von Förderorganisationen empfohlen oder sogar vorausgesetzt.
An der RWTH Aachen stehen mit Coscine und RWTH Publications zwei zentrale Services für das Forschungsdatenmanagement zur Verfügung. Welche Lösung sich für Ihren Anwendungsfall eignet und wann welcher Service zum Einsatz kommt, erläutern wir im Blogbeitrag „Wohin mit meinen Forschungsdaten? Eine Entscheidungshilfe für die RWTH“.
Achten Sie außerdem darauf, die gewählte Freigabe gut sichtbar anzugeben, beispielsweise im Repositorium, in den Metadaten oder in der Dokumentation. So erhalten Nachnutzende alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Fazit
Die Veröffentlichung von Forschungsdaten umfasst weit mehr als die Wahl einer geeigneten Freigabe. Bereits im Vorfeld sollten rechtliche, organisatorische und fachliche Aspekte berücksichtigt werden, damit Forschungsdaten langfristig auffindbar, verständlich und nachnutzbar sind.
Eine allgemeingültige Lösung gibt es dabei nicht. Ob Schutzrechte bestehen, welche Freigabe geeignet ist und welches Repositorium genutzt werden sollte, hängt immer vom konkreten Datensatz und den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.
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Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags ist Arlinda Ujkani.
Als Informationsgrundlage für diesen Beitrag dienten folgende Quellen:
- Creative Commons Wiki. Data.
- Creative Commons Wiki. CC0 use for data.
- Berlin Universities Publishing. Was ist CC0 (Creative Commons Zero)?
- Digital Curation Centre. How to license research data.
- Max Planck Digital Library. Research data management: Licenses.
- Wilkinson, M. D. et al. (2016). The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship. Scientific Data, 3, 160018.




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