Sie sind unsicher, ob und in welcher Weise Sie Ihren Studierenden urheberrechtlich geschützte Materialien oder Auszüge daraus zugänglich machen dürfen? Dann schauen Sie sich doch einmal das folgende Video von Prof. Dr. Michael Beurskens an. Darin fasst der Urheberrechtsexperte vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn einige zentrale Aspekte zu Urheberrecht und E-Learning im Hochschulbereich gut verständlich zusammen.
Eine ausführliche Einführung in die Thematik gab Prof. Beurskens 2015 im Rahmen des Lunch Lehre und einer daran anschließenden Schulung aus dem ExAcT-Qualifizierungsprogramm. Die hierbei besprochenen Materialien mit den einschlägigen Bestimmungen und ihrer Erläuterung sind in Form eines Merkblatts allen Blended Learning-Ansprechpersonen der Hochschule zur Verfügung gestellt worden.
In L²P steht Ihnen im Übrigen das Literaturmodul zur Verfügung, um einen digitalen Semesterapparat mit Auszügen aus Forschungsliteratur zusammenzustellen. Sie können darin eine Literaturliste pflegen und per Knopfdruck die Universitätsbibliothek beauftragen, den gewünschten Titel als PDF-Dokument bereitzustellen. Die Bibliothek prüft dann, ob eine Digitalisierung urheberrechtlich in Ordnung ist, digitalisiert den gewünschten Titel bzw. Auszüge daraus als PDF und führt die anfallenden Gebühren ab. Sollte es ein digitales Angebot des Verlages geben, erstellt die Bibliothek kein PDF, sondern verlinkt – sofern das Angebot lizenziert wurde – auf das entsprechende Angebot. Eine Anleitung zum Literaturmodul finden Sie hier.
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