Wenn Open Educational Resources (OER) unter freien Lizenzen stehen, ist die Nutzung nicht nur erlaubt, sondern oft auch gewollt. Fraglich ist dennoch, wann und wie Materialien bearbeitet und verändert werden dürfen. Die Plattform iRights.info beschäftigt sich mit dem Umgang mit Urheberrechtfragen von geschützten sowie offenen Inhalten in der digitalen Welt.
Ein kürzlich erschienener Beitrag mit dem Titel „Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden“ widmet sich der Verwendung offener Bildungsmaterialien und ist der zweite Teil einer Artikelreihe zum Thema Creative Commons und Lizenzen. Die Organisation Creative Commons beziffert die Anzahl an Werken, die unter den von ihr entwickelten freien Lizenzen stehen, in ihrem aktuellen Jahresbericht auf 1,2 Milliarden. Rund zwei Drittel sind in der Bearbeitung und kommerziellen Verwendung uneingeschränkt. Sie eignen sich damit rechtlich betrachtet besonders gut für OER.
Ratschläge zur richtigen Lizensierung offener Bildungsmaterialien liefert der erste Teil der Artikelreihe. Der zweite Teil erläutert, was es zu beachten gilt, wenn Material bearbeitet und verändert wird.
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