Schlagwort: ‘digitaler Semesterapparat’
§52a Urheberrechtsgesetz und digitaler Semesterapparat in L²P
Der Bundesgerichtshof hat im November 2013 entschieden, dass Hochschulen, deren Lehrende ihren Studierenden urheberrechtlich geschützte Sprachwerke auf Basis des sogenannten Wissenschaftsparagraphen §52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) öffentlich zugänglich machen, diese Verwendungen einzeln erfassen, an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden und mit dieser einzeln abrechnen müssen. Die Umsetzung dieses Modells führte Ende 2016 zu Streit zwischen Politik, Hochschulen und VG Wort und einer vorläufigen Verlängerung der bis dahin geltenden Pauschalabrechnung. In einem Informationsschreiben an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die RWTH zum bevorstehenden Semesterstart über den aktuellen Stand informiert: Information zur Einigung über Pauschalabrechnung betreffend Nutzungen auf Basis von § 52a UrhG Weiterlesen »
Blended Learning mit L²P – Teil 10: Fachliteratur im digitalen Semesterapparat bereitstellen
In Teil zehn der Artikelserie zu Blended Learning mit L²P stellen wir Ihnen das Literaturmodul vor. Damit können Sie in Ihren Lernräumen Literaturlisten verwalten und mit Unterstützung eines Digitalisierungsservices der Universitätsbibliothek (UB) einen urheberrechtskonformen digitalen Semesterapparat erstellen.
Aktuelle Umfragen zeigen, dass der Zugang zu Fachliteratur für Studierende sehr wichtig ist. Da digitale Angebote häufig fehlen, muss auf gedruckte Bücher zurückgegriffen werden. Diese aber sind in den Bibliotheken nur in begrenzter Anzahl vorhanden, zudem häufig ausgeliehen und damit nur in beschränktem Maße für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung verfügbar. Das kann gerade bei der Prüfungsvorbereitung zu einem Problem werden.
Wie im Artikel zu E-Learning und Urheberrecht erwähnt, bietet L²P mit dem Literaturmodul eine Möglichkeit, den Studierenden veranstaltungsrelevante Literatur (Fachartikel, Buchauszüge etc.) urheberrechtskonform über einen digitalen Semesterapparat bereitzustellen. Sie erstellen manuell oder per BibTeX-Import eine Literaturliste und beauftragen die UB per Knopfdruck, die gewünschten Titel als PDF-Dokument bereitzustellen (siehe Abbildung).
Die UB prüft dann, ob die Digitalisierung aus urheberrechtlicher Perspektive zulässig ist. Hierbei wird u.a. geprüft, ob bei Auszügen aus Büchern die Anzahl der zu digitalisierenden Seiten die erlaubten 12 Prozent des Gesamtwerks (maximal 100 Seiten) nicht überschreitet und ob es ein digitales Angebot gibt, auf das verlinkt werden muss. Ist der Auftrag urheberrechtskonform, werden die gewünschten Passagen digitalisiert und die anfallenden Gebühren an die VG Wort abgeführt. Die Studierenden können das PDF dann für die Dauer der Veranstaltung herunterladen und nutzen.
Sollte es ein digitales Angebot des Verlages geben, erstellt die UB kein PDF, sondern verlinkt auf das Angebot. Sollte der Titel, aus dem digitalisiert werden soll, nicht in der UB vorhanden sein, wird dieser nach Möglichkeit beschafft.
Sie können das Literaturmodul ganz einfach selbst per Häkchen in den Lernraum-Einstellungen aktivieren. Eine Anleitung zum Literaturmodul finden Sie in den L²P-Tutorials (PDF-Download). Dort finden Sie auch die relevanten Bestimmungen des Urheberrechts zur Bereitstellung von Literatur im Rahmen von Lehrveranstaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich an den L²P-Support.
BGH-Urteil im Urheberrechtsstreit
Bereits im vergangenen November gab der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil zum sogenannten Wissenschaftsparagraphen (§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) in einer Pressemitteilung bekannt. Nun liegt das Urteil auch im Volltext vor. Der Paragraph 52a wurde 2003 eingeführt, um es z.B. Hochschulen zu ermöglichen, gegen eine angemessene Vergütung kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in abgegrenzten Bereichen zu nutzen. Die Gültigkeit dieser Regelung steht schon lange in der Diskussion. Dem jüngsten Urteil ist nun zu entnehmen, dass Hochschulen … Weiterlesen »