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Logbuch Lehre

Schlagwort: ‘Forschungsmodule’

Wettbewerb Einrichtung englischsprachiger Studiengänge bzw. Vertiefungsrichtungen / Einrichtung von Forschungsmodulen

14. November 2016 | von

Die RWTH Aachen hat im laufenden Wintersemester einen hochschulinternen Wettbewerb mit zwei Förderlinien zur Einrichtung englischsprachiger Studiengänge bzw. Vertiefungsrichtungen und Forschungsmodulen gestartet. Hintergrund für die Einrichtung sind entsprechende Nachfragen aus den Fakultäten bezüglich finanzieller Unterstützung bei der Konzeptionierung englischsprachiger Studienangebote durch das Rektorat sowie die Schaffung eines Anreizes für den Ausbau der Forschungsmodule, auch im Hinblick auf die Exzellenzinitiative.

Über die Förderlinie der englischsprachigen Studiengänge bzw. Vertiefungsrichtungen sollen neue öffentlich-rechtliche, innovative Studienangebote und -programme geschaffen werden, die sowohl mehr ausländische Studierende ansprechen als auch die Wettbewerbsfähigkeit deutsche Studierende stärken.

Forschungsmodule haben die qualifizierte Mitwirkung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Ziel. Das im Studiengang erworbene theoretische, analytische und methodische Wissen soll bei der Planung, Bearbeitung und Dokumentation einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung innovativ umgesetzt werden. Die Studierenden sollen über das Absolvieren eines Forschungsmoduls einen vertieften Einblick in die Forschungspraxis erhalten.

Insgesamt stehen dafür als Gesamtfördersumme zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördersumme für die Einrichtung eines neuen englischsprachigen Studiengangs beläuft sich auf 120.000 EUR, für eine englischsprachige Vertiefungsrichtung auf 60.000 EUR sowie zur Einrichtung eines Forschungsmoduls auf 30.000 EUR.

Details zur Ausschreibung sowie zu den Antragsinhalten und -kriterien stehen Ihnen als PDF zur Verfügung. Die schriftlichen Anträge müssen bis zum 31.03.2017 bei der Abteilung 6.2 – Lehre eingereicht werden. Die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre wird im Mai 2017 über die Förderung der Anträge entscheiden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. 6.2.