Schlagwort: ‘Literatur’
§52a Urheberrechtsgesetz und digitaler Semesterapparat in L²P
Der Bundesgerichtshof hat im November 2013 entschieden, dass Hochschulen, deren Lehrende ihren Studierenden urheberrechtlich geschützte Sprachwerke auf Basis des sogenannten Wissenschaftsparagraphen §52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) öffentlich zugänglich machen, diese Verwendungen einzeln erfassen, an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden und mit dieser einzeln abrechnen müssen. Die Umsetzung dieses Modells führte Ende 2016 zu Streit zwischen Politik, Hochschulen und VG Wort und einer vorläufigen Verlängerung der bis dahin geltenden Pauschalabrechnung. In einem Informationsschreiben an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die RWTH zum bevorstehenden Semesterstart über den aktuellen Stand informiert: Information zur Einigung über Pauschalabrechnung betreffend Nutzungen auf Basis von § 52a UrhG Weiterlesen »