Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewinnt das Thema Forschungsdatenmanagement (FDM) zunehmend an Bedeutung. In der Vorbereitung eines Antrags sollten Sie sich deswegen frühzeitig mit FDM auseinandersetzen. Das muss nicht viel Arbeit sein. Entscheidend ist, dass Sie einmal reflektieren, welche Forschungsdaten Sie nutzen und wie Sie diese verarbeiten werden. In diesem Beitrag möchten wir Sie über die neuen DFG-Vorlagen informieren.
Neue DFG-Vorlagen
Konkret hat die DFG in den Informationen für die Wissenschaft vom 8. März auf die überarbeitete Antragsvorlage für die Sachbeihilfe, das Emmy Noether-Programm, (klinische) Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme verwiesen, in der FDM nun größeres Gewicht hat. Forschende werden aufgefordert, sich „innerhalb der Projektbeschreibung und ausführlicher als bisher“ mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Auch in der Vorlage für Vollanträge von Sonderforschungsbereichen wurde diese Veränderung in der überarbeiteten Version vom Dezember 2021 bereits vollzogen. Forschungsdatenmanagement ist nun in Kapitel 1.2.2 „Ausführliche Darstellung des Forschungsprogramms“ und nicht mehr wie bisher als Abschnitt im Kapitel 1.4 „Unterstützende Strukturen“ zu behandeln. Damit trägt die DFG der zentralen Funktion Rechnung, die Forschungsdaten im Prozess des Erkenntnisgewinns haben, sowie ihrer Bedeutung für die wissenschaftliche Integrität.
Checkliste zum FDM
In der Praxis der Antragserarbeitung bedeutet dies, dass es nicht mehr ausreicht, in einem eigenen Abschnitt globale Aussagen zum Umgang mit Forschungsdaten zu treffen. Vielmehr muss für die geplante Forschung umfassend reflektiert werden, welche Forschungsdaten für den erhofften Erkenntnisgewinn genutzt und wie diese verarbeitet, gesichert und zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Orientierung bietet dabei die Checkliste zum FDM. In dieser werden Fragestellungen zu den anfallenden Forschungsdaten und ihrer Verarbeitung benannt, die Forschende adressieren sollten. Die Inhalte der Checkliste sind dabei den Fragestellungen sehr ähnlich, die auch in verschiedenen Vorlagen für Datenmanagementpläne (DMP) genannt werden.
In den meisten Lehrstühlen bzw. Arbeitsgruppen bestehen vermutlich bereits etablierte Verfahren im Umgang mit Forschungsdaten. Diese müssen also nicht für jedes Projekt neu erfunden werden. Entsprechend empfiehlt es sich, diese etablierten Verfahren unabhängig vom Zeitdruck einer konkreten Antragstellung zu reflektieren und bereits beschreibende Texte zu erarbeiten, die dann in Anträgen genutzt werden können. Das FDM-Team der RWTH Aachen unterstützt Sie dabei gerne.
Mehr erfahren
Die Anforderungen der DFG im Bereich FDM werden auch Thema beim offenen FDM-Netzwerktreffen am 11. Mai 2022 sein. An diesem Termin wird auch eine Vertreterin der DFG teilnehmen und die Anforderungen erläutern.
Zur Antragstellung bei der DFG berät Sie gerne die Forschungsförderung.
Bei Fragen zum FDM im Allgemeinen, schreiben Sie gerne an das ServiceDesk. Das FDM-Team freut sich auf Ihre Nachricht.
Besuchen Sie für weitere Informationen zum FDM auch die RWTH-Webseiten.
______
Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags sind Vera Eckers und Florian Claus.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.