Kategorien
Seiten
-

Forschungsdaten – Aktuelles und Wissenswertes

Arbeit von Base4NFDI bereits in vollem Gange

16. März 2023 | von
Symbolbild was Base4NFDI leisten wird

Quelle: Base4NFDI

Anfang März 2023 ist die Förderung der Konsortien aus der dritten Ausschreibungsrunde gestartet. Doch die Arbeit von Base4NFDI ist bereits in vollem Gange. Die Initiative unterstützt und entwickelt Dienste, die nicht von einzelnen Konsortien NFDI-weit erbracht werden können, aber von vielen benötigt werden. Anträge auf Finanzierung durch Base4NFDI – für die Initialisierung von Diensten, die Integration von Diensten und die Aufnahme des Betriebs – werden in der Anfangsphase mindestens dreimal pro Jahr möglich sein. Die erste Runde im Jahr 2023 läuft bereits auf Hochtouren.

 

 

Aktueller Stand und Zeitplan für 2023

Die erste Gruppe von Vorschlägen konnte bis zum 15. Februar 2023 eingereicht werden. Im März werden diese nun vom technischen Fachausschuss (TEC) diskutiert, bewertet und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Anhand dieser wird die Konsortialversammlung am 31. März 2023 über die Finanzierung entscheiden.

Die Anträge der zweiten Runde können bis zum 15. Mai 2023 eingereicht werden. Die Bewertung durch den TEC ist für Juni 2023 angesetzt. Die endgültige Entscheidung durch die Konsortialversammlung erfolgt am 7. Juli 2023.

Auch die dritte Runde lässt nicht lange auf sich warten. Am 15. August 2023 endet die Frist für die Einreichung der Anträge dieser Runde. Im September werden diese durch den TEC evaluiert und die Konsortialversammlung entscheidet am 6. Oktober über die Finanzierung (Änderungen vorbehalten).

Die Förderung soll bereits kurz nach den jeweiligen Entscheidungen beginnen.

Die Hintergründe – Wie wird über die Förderung entschieden?

Jeder Vorschlag wird anhand einer Reihe von Kriterien, die zuvor von Base4NFDI definiert wurden, in drei verschiedenen Phasen (Initialisierung; Integration; Anlaufphase) bewertet:

  1. Eine Sektion diskutiert die Vorschläge während der Sektionssitzungen. Die Vorschläge können kommentiert und gegebenenfalls mit den Vorschlägen anderer interessierter Sektionen integriert werden. Darüber hinaus sind die Sektionen dazu aufgefordert, ihre Vorschläge vor der Einreichung anhand der Kriterien zu optimieren.
  2. Nach Einreichung der Anträge über die Sektionen an Base4NFDI werden diese an die unterstützenden Konsortien verschickt, von denen mindestens 25% (in der ersten Phase) abermals ihre Zustimmung geben müssen.
  3. Der technische Fachausschuss ist für die Bewertung der Vorschläge für Basisdienste im Hinblick auf die technische Qualität, die Interoperabilität mit bestehenden Lösungen, die Eignung der vorgeschlagenen Partnerorganisationen und die finanziellen Berechnungen zuständig.
  4. Die Konsortialversammlung entscheidet über die Finanzierung des Dienstes. Die Abstimmung in der Konsortialversammlung spiegelt den Grad der Unterstützung und des Engagements für einen Basisdienstkandidaten unter den Konsortien wider.

 

Wer kann sich bewerben und wie?

Ein Antrag muss von einer federführenden Institution und weiteren beteiligten Einrichtungen, die allesamt Mitglied eines von der DFG geförderten NFDI-Konsortiums sein müssen, eingereicht werden. Diese Einrichtungen sind Teil verschiedener Arbeitsgruppen der Sektionen, welche die Anträge schreiben. Für die Vorschläge steht eine Vorlage zum Download bereit. Anschließend muss der Antrag von der entsprechenden Sektion bewilligt werden. Das bedeutet, dass eine Sektion mehrere Anträge bei Base4NFDI einreichen kann.

 

Mehr erfahren

Weitere Hinweise und Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite von Base4NFDI.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur NFDI oder zum Forschungsdatenmanagement im Allgemeinen haben, wenden Sie sich einfach an das IT-ServiceDesk. Das FDM-Team freut sich auf Ihre Nachricht.

_____

 

Verantwortlich für die Inhalte dieses Beitrags ist Sophia Nosthoff.

Schreibe einen Kommentar