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Logbuch Lehre

Änderung des Bewerbungsverfahrens für zulassungsfreie Masterstudiengänge der RWTH

05. Juni 2013 | von

Liebe Studis,
wie viele von euch über die Mail des Studierendensekretariates erfahren haben, wird sich zum kommenden Wintersemester das Bewerbungsverfahren für zulassungsfreie Masterstudiengänge ändern.

Da viele Fragen zum Thema aufgekommen sind, hier eine kurze Zusammenfassung, warum die Änderung erfolgt ist und was sich genau ändert:

Bisher war das Antragsverfahren, insbesondere für externe, sehr undurchsichtig und rechtlich auch kritisch. Dieser Prozess musste daher RWTH übergreifend vereinheitlicht werden.
Für RWTH Bachelorabsolventen ändert sich dabei nur eines: Man muss sich bis zu bis zum 15.07. (für das SoSe bis zum 15.01.) hier bewerben. Einfach im linken Reiter auf „Online bewerben“ klicken und los geht’s!

Nach der Bewerbung wird die fachliche Eignung geprüft, die ihr natürlich als RWTH Bachelor automatisch habt. Solltet ihr dann die formalen Voraussetzungen (also alle geforderten Dokumente an der richtigen Stelle eingereicht) erfüllen, so steht dem Zulassungsbescheid nichts mehr im Weg. Sollte euer Master zulassungsfrei sein, so ist jedem Bachelor auch der Masterplatz nach wie vor sicher! Auch an der Möglichkeit des Vorziehens von Mastermodulen ändert sich nichts.

WICHTIG:Ihr müsst zum Zeitpunkt eurer Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss haben und auch nicht zwangsläufig scheinfrei sein. Sinnvoll ist die Bewerbung in dem Semester, in dem ihr vermutlich euren Bachelor abschließt. Solltet ihr dann doch nicht vor dem Ende der Einschreibefrist fertig werden (WS: 31.10.; SS: 30.04.), obwohl eure Zulassung bestätigt wurde, dann verfällt euer Zulassungsbescheid für den Master nicht sofort. Der Zulassungsbescheid ist für ein Studienjahr (also 2 Semester) gültig. Erst dann müsst ihr einen neuen Antrag stellen.

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