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Logbuch Lehre

Masterbewerbung – 15. Juli ist Stichtag! Aber warum eigentlich?

11. Juli 2014 | von

Bild_MasterbewerbungenSeit zwei Jahren muss jeder, der an der RWTH Aachen einen Master machen möchte zum 15. Juli (fürs darauffolgende Wintersemester) bzw. 15. Januar (fürs darauffolgende Sommersemester) einen Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorkenntnisse stellen und zwar noch VOR erfolgreichem Bachelorabschluss. Der komplette Vorgang läuft über eine Online Bewerbung. (Kleiner Tip: Haltet am besten schonmal eure aktuellen Noten und euer Abiturzeugnis(!) bereit.)
Der Prüfungsausschuss schaut sich die Bewerbungen an und entscheidet dann, ob die Bewerber ausreichende Kompetenzen erworben haben, um zu einem Masterstudium zugelassen zu werden. Das gilt sowohl für NC-belegte als auch NC-freie Master!

Aber warum müssen denn auch Absolventen von hier diesen Prozess durchlaufen, die Bachelorstudiengänge sind doch bekannt, oder nicht?

Der Grund dafür ist ganz einfach. Die RWTH ist, wie alle Hochschulen in Deutschland, dazu verpflichtet, alle Bewerbungen gleich zu behandeln. Sie darf also ihre eigenen Studierenden nicht anders behandeln als solche von anderen Hochschulen. Deswegen durchlaufen formal alle den gleichen Vorgang.

Aber Aufgemerkt: Die Überprüfung der fachlichen Vorkenntnisse ist noch keine Bewerbung oder Einschreibung. Die muss dann nochmal separat erfolgen. Dafür hat man mit dem positiven Bescheid zwei Semester Zeit. Sollte also mit den Abschluss irgendwas doch nicht klappen, kann man sich noch im nächsten Semester einschreiben. Danach muss man den Antrag neu stellen.

Falls ihr noch Fragen habt, dann wendet euch bitte an den für den Masterstudiengang zuständigen Fachstudienberater.

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