Schlagwort: ‘Literaturmodul’
Neues Gesetz zum Urheberrecht
Seit dem 01.03.2018 ist das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft. Im Zuge dessen werden die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch die neu ins Urheberrechtsgesetz eingefügten §§ 60a-h UrhG übersichtlicher und präziser formuliert. Weiterlesen »
Blended Learning mit L²P – Teil 10: Fachliteratur im digitalen Semesterapparat bereitstellen
In Teil zehn der Artikelserie zu Blended Learning mit L²P stellen wir Ihnen das Literaturmodul vor. Damit können Sie in Ihren Lernräumen Literaturlisten verwalten und mit Unterstützung eines Digitalisierungsservices der Universitätsbibliothek (UB) einen urheberrechtskonformen digitalen Semesterapparat erstellen.
Aktuelle Umfragen zeigen, dass der Zugang zu Fachliteratur für Studierende sehr wichtig ist. Da digitale Angebote häufig fehlen, muss auf gedruckte Bücher zurückgegriffen werden. Diese aber sind in den Bibliotheken nur in begrenzter Anzahl vorhanden, zudem häufig ausgeliehen und damit nur in beschränktem Maße für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung verfügbar. Das kann gerade bei der Prüfungsvorbereitung zu einem Problem werden.
Wie im Artikel zu E-Learning und Urheberrecht erwähnt, bietet L²P mit dem Literaturmodul eine Möglichkeit, den Studierenden veranstaltungsrelevante Literatur (Fachartikel, Buchauszüge etc.) urheberrechtskonform über einen digitalen Semesterapparat bereitzustellen. Sie erstellen manuell oder per BibTeX-Import eine Literaturliste und beauftragen die UB per Knopfdruck, die gewünschten Titel als PDF-Dokument bereitzustellen (siehe Abbildung).
Die UB prüft dann, ob die Digitalisierung aus urheberrechtlicher Perspektive zulässig ist. Hierbei wird u.a. geprüft, ob bei Auszügen aus Büchern die Anzahl der zu digitalisierenden Seiten die erlaubten 12 Prozent des Gesamtwerks (maximal 100 Seiten) nicht überschreitet und ob es ein digitales Angebot gibt, auf das verlinkt werden muss. Ist der Auftrag urheberrechtskonform, werden die gewünschten Passagen digitalisiert und die anfallenden Gebühren an die VG Wort abgeführt. Die Studierenden können das PDF dann für die Dauer der Veranstaltung herunterladen und nutzen.
Sollte es ein digitales Angebot des Verlages geben, erstellt die UB kein PDF, sondern verlinkt auf das Angebot. Sollte der Titel, aus dem digitalisiert werden soll, nicht in der UB vorhanden sein, wird dieser nach Möglichkeit beschafft.
Sie können das Literaturmodul ganz einfach selbst per Häkchen in den Lernraum-Einstellungen aktivieren. Eine Anleitung zum Literaturmodul finden Sie in den L²P-Tutorials (PDF-Download). Dort finden Sie auch die relevanten Bestimmungen des Urheberrechts zur Bereitstellung von Literatur im Rahmen von Lehrveranstaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich an den L²P-Support.