Beschäftigte der RWTH können anderen Beschäftigten ab sofort das Vorliegen von negativen Selbsttests bescheinigen. Darauf weisen Krisenstab und Rektorat der RWTH hin. Solche Bescheinigungen können beispielsweise dann auch im Einzelhandel für „click-and-meet“-Angebote genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die bescheinigende Person vorher die unter https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/Unterweisung_nach_Anlage_1_zur_Coronateststrukturverordnung.pdf hinterlegte Unterweisung bestätigt hat. Die unterzeichnete Unterweisung ist in der jeweiligen Hochschuleinrichtung aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
Zu beachten ist, dass das Testangebot für Grenzgänger*innen im UK Aachen seine Öffnungszeiten auf Grund ruckläufiger Nachfrage anpasst. Das Testangebot an gewohnter Stelle ist nun werktags von 9 bis 11 Uhr zugänglich.